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Keine Verurteilungen nach Angriff auf Antifas

INFORIOT — Am heuti­gen Don­ner­stag wurde vor dem Amts­gericht Frankfurt/Oder der Prozess gegen fünf Neon­azis been­det, denen ein gemein­schaftlich­er Angriff auf Antifaschist_innen während eines Info­s­tands der NPD im April 2006 in der Oder­stadt zur Last gelegt wurde (mehr).

Das Ver­fahren, zu dessen heuti­gen Ter­min anstelle der erwarteten zwei gle­ich fünf Zeug_innen geladen waren, wurde kurz nach Beginn für ein Rechts­ge­spräch unter­brochen. Nach zehn­minütiger Beratung zwis­chen Gericht, Staat­san­waltschaft und Vertei­di­gung, drangen erste Ergeb­nisse aus dem Besprechungsraum an die Öffentlichkeit:

Die Staat­san­waltschaft unter­bre­it­ete ein Ange­bot zur Ein­stel­lung des Ver­fahrens gegen Aufla­gen, das schließlich von allen Angeklagten akzep­tiert wurde. Für Andreas Bres­sel bedeutet dies eine Zahlung von 2000 Euro an einen gemein­nützi­gen Vere­in, für Tobias Wein­berg 1200 Euro. Der Verzicht auf eine mögliche Nach­tragsan­klage und die Ein­stel­lung des Ver­fahrens gegen Mario Lenz wurde durch die Zahlung von 250 Euro erwirkt. Die Angeklagten Mario Schreiber und Jon­ny Schmidt, verpflichteten sich zur Ableis­tung von 80 bzw. 40 Arbeitsstun­den bei sozialen Diensten.

Die Ein­stel­lung des Ver­fahrens mag über­raschen, bemerk­te doch selb­st die Rich­terin, dass die Vor­würfe sich bere­its vor der Vernehmung der let­zten gelade­nen Zeug_innen als glaub­haft erwiesen und für die Verurteilung des Großteils der Angeklagten zu Frei­heitsstrafen auf Bewährung aus­re­icht­en. Auch in Hin­blick auf die Ver­gan­gen­heit der Angeklagten – Schmidt kann bere­its zwölf Ein­tra­gun­gen wegen recht­skräftiger Verurteilun­gen im Bun­deszen­tral­reg­is­ter aufweisen – erstaunt dieser Prozessausgang.

Vor allem eine erneute Vernehmung des Zeu­gen und an der Tat beteiligten Neon­azis Tom­my Keller dürfte auf­schlussre­ich gewe­sen sein. Keller wurde zum sel­ben Sachver­halt in einem abge­tren­nten Ver­fahren nach Jugend­strafrecht bere­its zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt und zog eine ein­gelegte Beru­fung vor kurzem zurück. Das Urteil ist damit recht­skräftig und Keller hätte nicht wie am let­zten Prozesstag von seinem Zeug­nisver­weigerungsrecht Gebrauch machen können.

Mehr Infor­ma­tio­nen zu Andreas Bres­sel, Mario Schreiber, Tom­my Keller und weit­eren Frank­furter Neon­azis auf der Hom­page der Antifaschis­tis­chen Recherchegruppe Frankfurt/Oder.

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