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NSU: Schutz für V‑Mann “Piatto” von ganz oben

Der Zschäpe-Prozess in München wird in den kom­menden Wochen voraus­sichtlich tat­säch­lich zu Ende gehen — der Skan­dal namens “NSU” aber bleibt. Dazu zählt die tiefe Ver­strick­ung des Ver­fas­sungss­chutzes (VS) in die Mord­serie. Er hat­te in den recht­sex­tremen Szenen eine Rei­he von V‑Leuten im Ein­satz, lange bevor das Trio Böhn­hardt, Mund­los, Zschäpe vor der Polizei floh.
Die VS-Geschichte lief bere­its, als die NSU-Geschichte begann. Eine wichtige Fig­ur dabei ist Carsten Szczepan­s­ki aus Berlin, Neon­azi und Infor­mant des Geheim­di­en­stes namens “Piat­to”. Der Unter­suchungsauss­chuss von Bran­den­burg bemüht sich, seine Rolle zu rekon­stru­ieren — und stößt auf bemerkenswerte Funde. Auf einen Ver­fas­sungss­chutz, dem es offen­sichtlich gelingt, rechtsstaatliche Ver­fahren zu manip­ulieren. Auf einen V‑Mann, der allem Anschein nach auch aus dem Jus­tizmin­is­teri­um her­aus gedeckt wird. Ein Lehrstück.
“Piat­tos” Geschichte kurz von hin­ten her erzählt: Schon ab 1998 hat­te er in Chem­nitz Kon­takt zum Umfeld des unter­ge­taucht­en Trios. Spätestens im August 1998 wusste er, dass die drei sich bewaffnen und Raubüber­fälle pla­nen. Das meldete er auch dem Lan­desamt für Ver­fas­sungss­chutz (LfV) von Bran­den­burg. 1994 hat­te er sich im Knast zur Zusam­me­nar­beit mit dem Dienst bere­it­erk­lärt. Inhaftiert war er, weil er 1992 ver­sucht hat­te, einen nige­ri­an­is­chen Flüchtling zu ermor­den. Doch weil Carsten Szczepan­s­ki auch zu jen­em Zeit­punkt höchst wahrschein­lich bere­its mit ein­er Geheim­di­en­st­stelle in Verbindung stand, was offiziell aber mit Schweigen belegt wird, muss seine Geschichte an der Stelle auch von vorne erzählt werden.
Szczepan­s­ki, Jahrgang 1970, baute nach der Wende in der DDR im Umland von Berlin eine neon­azis­tis­che Ku-Klux-Klan-Grup­pierung auf. Bei einem Tre­f­fen im Herb­st 1991 war auch der KKK-Chef aus den USA, Den­nis Mahon, dabei. Im Dezem­ber 1991 durch­suchte die Polizei seine Woh­nung und fand Uten­silien zum Bomben­bau. Sz. tauchte unter, die Bun­de­san­waltschaft (BAW) leit­ete am 13. Feb­ru­ar 1992 ein Ver­fahren gegen ihn und den Ku-Klux-Klan Berlin-Bran­den­burg wegen Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung ein. Am 22. Feb­ru­ar 1992 wurde Sz. in Bran­den­burg festgenom­men. Möglicher­weise gab den Tipp ein Spitzel. Nur: von welch­er Behörde? Der Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz kann es nicht gewe­sen sein, denn er durfte erst ab 1993 men­schliche Quellen führen. Bemerkenswert dann: Sz. wurde am 23. Feb­ru­ar direkt wieder freige­lassen. Warum? Vom 24. bis 26. Feb­ru­ar stellte er sich ein­er dre­itägi­gen Vernehmung durch das Bun­deskrim­i­nalamt (BKA).
Recht­san­walt Christoph Kliesing, der das nige­ri­an­is­che Opfer von 1992 ver­tritt und im Jan­u­ar 2018 im Unter­suchungsauss­chuss (UA) gehört wurde, ist der Mei­n­ung, dass Sz. in jenen Feb­ru­arta­gen “überre­det” wurde zu reden. Sprich: Er nimmt an, dass Sz. am 23. Feb­ru­ar 1992 von ein­er Behörde als Infor­mant “ange­wor­ben” wurde. Möglicher­weise vom Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz (BfV). Ent­ge­gen anderen Fällen weigert sich das Amt bish­er gegenüber dem UA zu verneinen, dass Sz. seine Quelle war.
Der Ver­dacht, dass Sz. schon vor sein­er Koop­er­a­tion mit dem VS von Bran­den­burg mit einem anderen Amt zusam­mengear­beit­et hat, wird erhärtet durch zwei Briefe des früheren VS-Chefs von Bran­den­burg, Wolf­gang Pfaff, die im Auss­chuss zitiert wur­den. Im Okto­ber 1995 schrieb Pfaff im Plur­al ein­mal von “Kon­tak­ten Szczepan­skis zu Ver­fas­sungss­chutzbe­hör­den”, ein ander­mal “zu Sicher­heits­be­hör­den”. Pfaff war ein­mal Bun­de­san­walt und lange Jahre Verbindungs­beamter der Bun­de­san­waltschaft beim BfV. Ein Wes­t­im­port der Exeku­tive in den neuen Län­dern sozusagen. Nicht der einzige, wie sich zeigen wird.
Inter­es­san­ter­weise hat Carsten Szczepan­s­ki sel­ber als Zeuge im NSU-Prozess vor dem OLG in München erk­lärt, bere­it 1991 Infor­mant für eine Behörde gewe­sen zu sein. Der Feb­ru­ar 1992 läge da datumsmäßig nicht so weit ent­fer­nt. Von Bedeu­tung ist das auch, weil Sz. den Mord­ver­such an dem Nige­ri­an­er Steve E. dann als Mitar­beit­er ein­er Sicher­heits­be­hörde began­gen hätte. Am 9. Mai 1992 war der Asyl­suchende in Wendisch-Rietz von mehreren Neon­azis lebens­ge­fährlich attack­iert wor­den. Sz. soll dabei unter anderem “KKK!” gerufen haben. Das Gericht sah einen “direk­ten Tötungsvor­satz” als belegt an.
Nach sein­er aus­führlichen Aus­sage beim BKA im Feb­ru­ar 1992 liefen ver­schiedene Ver­fahren im Inter­esse Szczepan­skis. Sie wur­den liegen gelassen, bis sie ver­jährt waren, oder wur­den eingestellt. Das Ter­ror­is­musver­fahren der BAW wurde im Sep­tem­ber 1992 eingestellt.
Man ken­nt diesen Umgang bei anderen V‑Leuten wie etwa Tino Brandt. Für Recht­san­walt Kliesing muss jemand Szczepan­s­ki “geschützt” haben.
Als der Prozess Ende 1992 begann, war Sz. noch nicht ein­mal Beschuldigter in dem Ver­fahren. Das geschah erst im Dezem­ber 1992, der Vor­wurf lautete zunächst lediglich auf “gefährliche Kör­per­ver­let­zung”. Erst 1994 wurde die Anklage auf “ver­sucht­en Mord” umgeän­dert und Sz. daraufhin im Mai 1994 in Haft genom­men — zwei Jahre nach der Tat. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder im Feb­ru­ar 1995 lautete schließlich auf acht Jahre Haft wegen ver­sucht­en Mordes.
1994 kam es in der U‑Haft zur offiziell bestätigten Verpflich­tung Carsten Szczepan­skis als V‑Mann des Ver­fas­sungss­chutzes von Bran­den­burg mit dem Deck­na­men “Piat­to”. Wenn er schon 1992 ein V‑Mann war, dann war er nach Ein­schätzung von Recht­san­walt Kliesing durch den Mord­ver­such an seinem Man­dan­ten danach für den entsprechen­den Dienst eine “tick­ende Zeit­bombe” gewor­den. Deshalb sei er von einem Dienst bei einem anderen “entsorgt” worden.
Jeden­falls bes­timmte nun der Ver­fas­sungss­chutz von Bran­den­burg die Knas­tregeln für seinen Schüt­zling. Und zwar mit Wis­sen des Justizministeriums.

Regelmäßig besucht­en zwei VS-Beamte den Strafge­fan­genen. Der eine war Gor­dian Mey­er-Plath, heute VS-Präsi­dent in Sach­sen. Der andere hieß Her­mann-Dieter B. und wurde inner­halb des Gefäng­niss­es als “Sozialar­beit­er” “verkauft”. Das bestätigt der zuständi­ge Abteilungsleit­er, zeitweise auch kom­mis­sarisch­er JVA-Chef, Kurt E., gegenüber den Abge­ord­neten im Unter­suchungsauss­chuss. In der Sitzung im Jan­u­ar hat­ten E. sowie der langjährige JVA-Leit­er Wolf­gang H. noch abgestrit­ten, auch nur irgen­det­was von den VS-Aktiv­itäten im Haus mit­bekom­men zu haben. H. hat­te sich zur Feb­ru­ar­sitzung jet­zt krankgemeldet (Dauer­sumpf NSU, siehe Kapi­tel: Schau­platz Unter­suchungsauss­chuss Bran­den­burg: V‑Mann “Piat­to”).
Die Insassen sollen aber nichts von Szczepan­skis VS-Kon­tak­ten gewusst haben. Dass die Frage, ob ein Häftling als Infor­mant für einen Nachrich­t­en­di­enst arbeit­en soll, inten­siv erörtert wor­den sein musste, ergab sich aus den Aus­führun­gen eines anderen zeitweili­gen JVA-Leit­ers, Bernd R., der die let­zte UA-Sitzung geschwänzt hat­te. Die Anstalt­sleitung habe Bedenken geäußert auf­grund der Stasi-Überwachun­gen zu DDR-Zeit­en. Wenn Insassen, die in der DDR groß gewor­den waren, mit­bekä­men, dass es wieder Ausspähun­gen im Knast gebe, dass, so R. wörtlich, “wir im neuen Sys­tem ähn­lich arbeit­en”, sei das für die Ziele des Strafvol­lzuges “kli­matödlich”. Außer­dem hät­ten sie Sorge gehabt, dass die Sicher­heit des V‑Mannes Sz. gefährdet ist.
Let­ztlich trug die JVA-Leitung aber die Anwe­sen­heit der Ver­fas­sungss­chützer mit und half bei der Kon­spir­a­tion. Im Jahr 1995 war der LfV-Beamte Mey­er-Plath 24-mal da, haben die Abge­ord­neten gezählt, von März 1996 bis Jan­u­ar 1997 der “Sozialar­beit­er” B. in Dien­sten des VS 17-mal.
Doch auch aus der recht­sex­tremen Szene erhielt V‑Mann “Piat­to” immer wieder Besuch, unter anderem aus Chem­nitz von Michael und Antje Prob­st, in deren Szeneladen er später jobbte, sowie von Thomas Starke, der im Jan­u­ar 1998 der erste Anlauf­punkt des flüch­t­en­den Trios Böhn­hardt, Mund­los, Zschäpe aus Jena wurde. Prob­sts und Starke kön­nen zum unmit­tel­baren NSU-Umfeld gerech­net wer­den. Gegen Starke ist zur Zeit noch eines von neun Ermit­tlungsver­fahren der Bun­de­san­waltschaft gegen neun Beschuldigte anhängig.
Als nach dem Fund von recht­sex­trem­istis­chen Schriften bei Szczepan­s­ki vorüberge­hend dessen Post kon­trol­liert wurde, sorgte die Gefäng­nisleitung dafür, dass das nur durch einen Wacht­meis­ter geschah, der eingewei­ht war. Er wusste von dem Kon­takt zum Lan­desver­fas­sungss­chutzamt (LfV) und sorgte dafür, dass der Brief- und Päckchen-Verkehr mit dem Häftling ungestört weit­er­laufen kon­nte. Keine Postkon­trolle durchzuführen, wie es das Amt wollte, wäre auf­fäl­lig gewe­sen, deshalb, so der dama­lige JVA-Chef R., habe man es auf diese Weise geregelt. “Postkon­trolle fand also nicht statt”, kom­men­tiert ein Auss­chuss­mit­glied, “es war eine leg­endierte Postkontrolle.”
Bernd P., der die JVA Bran­den­burg von 1992 bis Juli 1995 leit­ete, war, wie der LfV-Chef Pfaff, eben­falls ein Wes­t­im­port. Er wech­selte 1995 ins Jus­tizmin­is­teri­um des Lan­des, wo er den Rang eines Min­is­te­ri­al­rates bek­lei­dete. Er hat­te in der Folge wieder­holt mit der JVA und dem V‑Mann-Häftling Sz. zu tun. Ein­mal nahm er per­sön­lich an einem Gespräch mit dem V‑Mann-Führer Mey­er-Plath teil, bei dem es um die Frage ein­er Haftverkürzung Szczepan­skis ging, die der Dienst begrüßte.
Das Jus­tizmin­is­teri­um war also in die Causa Szczepan­s­ki involviert und deck­te die Pläne des LfV mit sein­er Quelle “Piat­to” ab. Jus­tizmin­is­ter war in jenen Jahren der Wes­t­im­port Hans-Otto Bräutigam, bekan­nt als ehe­ma­liger Leit­er der Ständi­gen BRD-Vertre­tung in der DDR.
Aus den Akten, die die Abge­ord­neten vor­liegen haben, ergeben sich Hin­weise, dass in der JVA min­destens drei rechte Szeneblät­ter hergestellt und nach draußen geschmuggelt wur­den. Ein Häftling hat­te deshalb sog­ar Strafanzeige erstat­tet. Sz. sel­ber soll das Fanzine “Unit­ed Skins” pro­duziert haben. Offiziell wird das bestrit­ten. Min­is­te­ri­al­rat Bernd R. war im Jus­tizmin­is­teri­um mit der Sache befasst — und beschied dien­stlich, es sei auszuschließen, dass ganze Hefte in der JVA hergestellt wor­den seien. Möglich sei lediglich, dass einzelne Beiträge den Weg nach draußen gefun­den haben kön­nten. Aber auch dafür gebe es keine Hinweise.
Im NSU-Auss­chuss von Bran­den­burg bleibt R. bei sein­er Bew­er­tung und begrün­det sie mit keinem gerin­geren als dem Amt sel­ber: “Wenn etwas vorgele­gen hätte, hätte sich der Ver­fas­sungss­chutz gemeldet oder das Innen­min­is­teri­um.” Dann zitiert der Min­is­te­ri­al­rat a.D. noch einen EDV-Mann aus der JVA, der es “tech­nisch aus­geschlossen” habe, dass ganze Hefte in der Anstalts­druck­erei hät­ten hergestellt wer­den können.
Die Abge­ord­nete der Grü­nen und ihr Mitar­beit­er suchen daraufhin die Aus­sage jenes EDV-Mannes und find­en fol­gen­den Satz von ihm: “Das Absuchen der Fest­plat­ten würde Tage dauern”, um das festzustellen. Offen­sichtlich wurde der Vor­gang nicht über­prüft, er kann also nicht aus­geschlossen werden.
Ille­gales Han­deln eines Geheim­di­en­stes und sein­er Quelle, abgedeckt durch ein Min­is­teri­um? Offen­sichtlich musste die Quelle “Piat­to” von beson­derem “Wert” sein. Das hat­te schon vor fünf Jahren der ehe­ma­lige V‑Mann-Führer und heutige LfV-Chef in Sach­sen, Gor­dian Mey­er-Plath, vor dem NSU-Unter­suchungsauss­chuss­es im Bun­destag erk­lärt. Carsten Sz. alias “Piat­to” sei für den Infor­ma­tions­be­darf des LfV ein Meilen­stein gewe­sen. Selb­st durch die kri­tis­che Nach­frage, ob Sz. für das Amt “noch wertvoller” gewe­sen wäre, wenn er “den Mord im Mai 1992 vol­len­det” hätte, ließ sich der Kar­ri­ere­beamte nicht provozieren und antwortete kühl: “Das ist reine Speku­la­tion.” Her­auskam noch: Der V‑Mann und sein Führer — sie duzten sich.

In der JVA Bran­den­burg an der Hav­el ging die Son­der­be­hand­lung des Gefan­genen Szczepan­s­ki weit­er. 1998 kam er in den offe­nen Vol­lzug. Er kon­nte ein soge­nan­ntes Prak­tikum machen — und zwar im über 200 Kilo­me­ter ent­fer­n­ten Chem­nitz in dem recht­en Szeneladen “Son­nen­tanz” der Prob­sts. Hin- und zurück­ge­bracht wurde er von seinen Beamten des LfV Bran­den­burg. V‑Mann-Führer als V‑Mann-Fahrer sozusagen.
Die für die Organ­sierung von Prak­ti­ka zuständi­ge Sozialar­bei­t­erin gibt sich im Auss­chuss von Pots­dam über­rascht. Eine Prak­tikumsstelle, die der­art weit weg ist, könne sie sich nicht vorstellen. Dem hätte sie nie zuges­timmt. Wenn, dann wäre der Häftling in die nahe gele­gen­ste Haf­tanstalt ver­legt worden.
Auch die konkrete Prak­tikumsstelle, jen­er Neon­aziladen in Lim­bach-Ober­frohna bei Chem­nitz, war der JVA-Angestell­ten nicht bekan­nt. Sie sei die Per­son gewe­sen, die die Prak­tikaplätze vor­bere­it­ete und auch im Vor­feld angeschaut habe, aber: “Ich bin nicht nach Lim­bach gefahren, 100-prozentig.”
Wur­den Prak­tikumsstelle plus Arbeitsver­trag also an der dafür Ver­ant­wortlichen vor­bei organ­isiert, hin­ter ihrem Rück­en? Die Beteiligten jeden­falls müssen gewe­sen sein: der Gefan­gene Szczepan­s­ki und seine VS-Män­ner, die Prak­tikums­ge­ber Prob­st sowie der JVA-Abteilungsleit­er für den offe­nen Vol­lzug, Ger­hard K. Er hat­te bei der let­zten UA-Sitzung im Jan­u­ar 2018 bestrit­ten, gewusst zu haben, dass Sz. regelmäßig Besuch vom Ver­fas­sungss­chutz bekam. K. wurde nach sein­er Aus­sage vereidigt.
K. war dann auch beim näch­sten Schritt der “Befreiung” von Carsten Szczepan­s­ki beteiligt: Der Anhörung vor der Strafvoll­streck­ungskam­mer des Landgericht­es Pots­dam im Novem­ber 1999. Sz. hat­te beantragt, nach Ver­büßung von zwei Drit­teln der Strafe vorzeit­ig ent­lassen zu wer­den. Im Dezem­ber 1999 erg­ing tat­säch­lich das entsprechende Urteil. Dafür spielte eine wesentliche Rolle, dass Sz. den Prak­tikum­splatz hat­te sowie die große Ent­fer­nung dahin. Zusät­zlich lag ein knappes psy­chol­o­gis­ches Gutacht­en vor, das aber für die Sozial­prog­nose des Straftäters Sz. ziem­lich wert­los war.
Die Rich­terin, die damals das Urteil fällte, reagiert verun­sichert, als ihr die Abge­ord­neten nach und nach die heute bekan­nten Wider­sprüch­lichkeit­en im Falle Szczepan­s­ki präsen­tieren. Um was für eine Prak­tikumsstelle es sich konkret gehan­delt hat, wusste sie nicht. Erst Recht nicht, dass das nicht ein­mal die zuständi­ge Sozialar­bei­t­erin in der JVA wusste. Sie habe sich auf die Stel­lung­nah­men der JVA ver­lassen, habe keinen Grund gehabt, das zu hin­ter­fra­gen, so die Juristin, die heute beim Bun­desver­fas­sungs­gericht tätig ist. Dass jemand ver­sucht habe, sie zu bee­in­flussen oder unter Druck zu set­zen, verneint sie entschieden.
Ein Abge­ord­neter der Linken hakt nach: “Um Sie zu bee­in­flussen, hätte man also den Weg über die zwei wesentlichen Quellen nehmen müssen: a) die Stel­lung­nahme der JVA und b) das psy­chol­o­gis­che Gutacht­en?” Antwort: “Ja, richtig.” Der Anwalt von Steve E., dem Opfer eines mut­maßlichen V‑Mannes, sagt, Teile der Biografie von Carsten Szczepan­s­ki liegen nach wie vor im Dunkeln. Mit­tler­weile weiß man, dass es staatliche Stellen gibt, die sie kennen.

Eine Antwort auf „NSU: Schutz für V‑Mann “Piatto” von ganz oben“

Sich­er nicht nur in Bran­den­burg symptomatisch:
Krim­inelles Vorge­hen der Verfassungssch(m)utzbehörden und damit ver­bun­den kollek­tives Ver­sagen im ange­blichen “Kampf gegen Rechts” bis zur derzeit­i­gen fast willkür­lichen Rel­a­tivierung und Ver­harm­lo­sung Straftat­en von ‘rechts’!
Mehr noch: Die Staat­san­waltschaft in Pots­dam sprach Neon­azis das Recht auf ein Dieb­stahlde­likt gegen eine Antifaschistin ‑nach­weis­lich — zu, um einen bekan­nten Neon­azi aus Pots­dam zu schützen!

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