Kategorien
(Anti-)Rassismus Flucht & Migration

Abschieben, ausgrenzen, verwahren

Eine 21-jährige Schü­lerin wird aus ihrer Fam­i­lie und ihrer erfol­gre­ichen Schul­lauf­bahn geris­sen, ein Eltern­paar mit seinen Kindern mit­ten in der Nacht zur Abschiebung abge­holt, geflüchtete Men­schen wer­den trotz nachgewiesen­er Ansteck­ungs­ge­fahr in Sam­melun­terkün­ften unterge­bracht und völk­er­rechtswidrige Zurück­weisun­gen an den europäis­chen Außen­gren­ze von der Lan­desregierung nicht klar kri­tisiert: Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg beobachtet in seinem Bun­des­land immer wieder mas­sive Ver­let­zun­gen von Grund- und Men­schen­recht­en. Dies obwohl sich das Land Bran­den­burg in sein­er Ver­fas­sung aus­drück­lich zu den men­schen­rechtlichen Grund­sätzen beken­nt, wie sie heute vor dreiund­fün­fzig Jahren am 10. Dezem­ber 1948 in der All­ge­meinen Char­ta der Men­schen­rechte ver­ab­schiedet wur­den und an die im Rah­men des Inter­na­tionalen Tages der Men­schen­rechte alljährlich erin­nert wird.

Der Flüchtlingsrat nimmt den diesjähri­gen Men­schen­recht­stag zum Anlass, drei kri­tis­che Schlaglichter auf aktuelle Bere­iche von Grund- und Men­schen­rechtsver­let­zun­gen in Bran­den­burg zu werfen:

Zen­tral­isierte Unter­bringung macht krank

Mit Beginn der Covid-19-Pan­demie wur­den Erstauf­nah­meein­rich­tun­gen und Gemein­schaft­sun­terkün­fte zu noch gefährlicheren Orten für ihre Bewohner­in­nen und Bewohn­er. Obwohl mit ein­er dezen­tral­isierten Unter­bringung in Woh­nun­gen die vielfälti­gen Prob­leme – nicht nur beim Gesund­heitss­chutz – gar nicht erst entste­hen wür­den, wer­den die meis­ten geflüchteten Men­schen in Bran­den­burg ohne Not auch weit­er­hin zen­tral­isiert unterge­bracht. Mit dem eng­stirni­gen Fes­thal­ten an dieser Form der Unter­bringung wer­den wissentlich Gesund­heits­ge­fährdun­gen in Kauf genom­men und für Geflüchtete ein Infek­tion­ss­chutz zweit­er Klasse geschaffen.

Seit Pan­demiebe­ginn mah­nen Zivilge­sellschaft und Wis­senschaft: Das Leben in Masse­nun­terkün­ften erhöht nach­weis­lich das Risiko, sich mit dem Coro­n­avirus zu infizieren. Ohne die Möglichkeit ihre Kon­tak­te zu reduzieren teilen sich die Men­schen dort Küchen und Bäder und häu­fig auch die Schlafräume mit etlichen Nach­barin­nen und Nach­barn, obwohl Gerichte schon im ver­gan­genen Jahr entsch­ieden haben, dass unter den beengten Wohnbe­din­gun­gen Infek­tion­ss­chutz­maß­nah­men nicht ein­halt­bar sind. „Es fehlt am poli­tis­chen Willen, die notwendi­gen Maß­nah­men entschlossen umzuset­zen: Es braucht Woh­nun­gen statt Sam­melun­terkün­fte”, kon­sta­tiert Mara Hasen­jür­gen vom Flüchtlingsrat Brandenburg.

Abschiebun­gen ohne jede Rück­sicht auf Humanität

Allein in den let­zten Novem­berta­gen war der bran­den­bur­gis­che Flüchtlingsrat mit drei Abschiebun­gen befasst, an denen sich auch das Land Bran­den­burg beteiligt hat. Ins­ge­samt 23 Men­schen wur­den hier­bei nach Ghana, Ser­bi­en sowie in die Rus­sis­che Föder­a­tion abgeschoben. „Abschiebun­gen sind Aus­druck ein­er durch und durch inhu­ma­nen Asylpoli­tik und grund­sät­zlich abzulehnen, aber was sich hier hin­ter einzel­nen Abschiebun­gen an haarsträuben­den Geschicht­en ver­birgt, schlägt wieder ein­mal jedem Fass den men­schen­rechtlichen Boden aus”, kri­tisiert Vin­cent da Sil­va vom Flüchtlingsrat.

Da ist beispiel­sweise die Geschichte ein­er 21-jähri­gen Schü­lerin, die seit fünf Jahren in Deutsch­land lebt, in zweiein­halb Jahren Abitur machen und danach studieren wollte. Ihre Zukun­ft­spläne wur­den jäh zer­stört, als Beamte sie in ihrem Zuhause im Land­kreis Dahme-Spree aufge­sucht haben. Inner­halb weniger Minuten musste sie sich von ihrer gesamten Fam­i­lie ver­ab­schieden und fand sich kurze Zeit später mit 100 Euro Handgeld alleine in Moskau wieder, von wo aus sie sich bis in die tschetschenis­che Haupt­stadt Gros­ny durch­schla­gen musste.
Es ist auch die Geschichte ein­er siebenköp­fi­gen Fam­i­lie mit Kindern zwis­chen 3 und 16 Jahren, die nachts um 3 Uhr in Tel­tow aus dem Schlaf geris­sen wurde und unmit­tel­bar von Schöne­feld aus nach Ser­bi­en abgeschoben wurde.
Und es ist die Geschichte von Yunus G.: Ein Men­sch, der die let­zten fast 8 Jahre in Deutsch­land gelebt hat und trotz mas­siv­er gesund­heitlich­er Prob­leme, die ihn fast die Hälfte der Zeit zu sta­tionären Kranken­hausaufen­thal­ten zwan­gen, immer wieder ver­sucht hat, sich ein Leben auf eigen­ständi­gen Füßen aufzubauen. Soweit es seine schwere Erkrankung erlaubte, war Herr G. beim Arbeit­er-Samarit­er-Bund ehre­namtlich engagiert. Seine mit viel Kraft und Durch­hal­tewil­le aufge­baute Lebensper­spek­tive wurde brüsk zer­stört, als er vor rund zwei Wochen unver­mit­telt in die Rus­sis­che Föder­a­tion abgeschoben wurde.

In jed­er dieser Geschichte zeigt sich in frap­pieren­der Deut­lichkeit, wie wenig Bran­den­burg men­schrechtlich ver­briefte Grun­drechte in der konkreten Prax­is achtet. Statt den vie­len Men­schen, die nicht hier geboren, aber längst hier angekom­men sind, zu sig­nal­isieren, dass sie sich auf eine großzügige und humane Ausle­gung der Bleiberecht­sregelun­gen und damit eine Lebensper­spek­tive in Sicher­heit ver­lassen kön­nen, wer­den drastis­che Exem­pel statuiert.

Gren­zen abgeschot­tet – bis zur let­zten, tödlichen Konsequenz

Seit Wochen demon­stri­ert die Europäis­che Union in großer Geschlossen­heit an ihrer Außen­gren­ze zum benach­barten Belarus die prak­tis­che Umset­zung eines Wertesys­tems, das Gren­zschutz unverblümt über den Schutz von notlei­den­den Men­schen stellt. Eine (buch­stäbliche) Geschlossen­heit, die bere­its mehr als ein Dutzend Men­schen irgend­wo unter­wegs auf der der neuen Fluchtroute von Belarus über Polen nach Deutsch­land mit ihrem Leben bezahlen musste. Ein­er dieser Men­schen ver­starb kurz nach­dem er auf bran­den­bur­gis­chem Boden angekom­men war.

Wie weit auch Bran­den­burg bere­it ist, hier seine men­schen­rechtliche Grun­dori­en­tierung über Bord zu wer­fen, spiegelt sich nicht zulet­zt in der Hal­tung der Lan­desregierung gegenüber dieser poli­tis­chen und human­itären Tragödie wider: Wenn Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Polens Han­deln bezüglich der Men­schen, die an der pol­nisch-belarus­sis­chen Gren­ze um ihr nack­tes Über­leben kämpfen, als „grund­sät­zlich richtig” beze­ich­net, wer­den ganz offen­siv ein­er her­metis­chen Abriegelung der EU-Außen­gren­ze das Wort gere­det und völk­er­rechtswidrige Push Backs legit­imiert. „Statt sich in aller Deut­lichkeit gegen die mas­siv­en Men­schen­rechtsver­let­zun­gen auszus­prechen, die derzeit im Gren­zge­bi­et zwis­chen Polen und Belarus oder im Geflüchteten­lager im nur 50 Kilo­me­ter von Frank­furt (Oder) ent­fer­n­ten pol­nis­chen Wędrzyn stat­tfind­en, wird blind die europäis­che Abschot­tung vertei­digt und let­ztlich das grundle­gende Men­schen­recht auf Asyl mit Füßen getreten”, kom­men­tiert Vin­cent da Sil­va die düstere Lage.

Pressekon­takt:
Flüchtlingsrat Brandenburg
info@fluechtlingsrat-brandenburg.de
Vin­cent da Sil­va: 0151–42027426

Flüchtlingsrat Bran­den­burg | Rudolf-Bre­itscheid-Str. 164 | 14482 Potsdam
Tel.: 0331/ 71 64 99 | Fax: 0331/ 88 71 54 60

Tele­fonis­che Sprech­stunde: Mon­tag 13–16 Uhr, Dien­stag und Don­ner­stag 10–13 Uhr

https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de
www.facebook.com/FluechtlingsratBrandenburg

Spendenkon­to
IBAN: DE87 4306 0967 1137 9079 01 | BIC: GENODEM1GLS

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot