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(Anti-)Rassismus

Feuer an Flüchtlingsheim in Premnitz gelegt

Mit Verurteilun­gen endete am Don­ner­stag (17. Juli 2014) ein Prozess gegen zwei Angeklagte vor dem Rathenow­er Amts­gericht wegen des Bran­dan­schlages am 18. Sep­tem­ber 2013 auf ein geplantes Flüchtling­sheim in Premnitz.
Hass auf Face­book führte zum Tatplan
Ein­er der Täter, der heute 21-jährige Sebas­t­ian W., räumte gle­ich zu Beginn der Ver­hand­lung die Tat ein. Sein­er Aus­sage nach lief der Abend wie fol­gt ab: W. und der damals 17-jährige Dominique S. trafen sich in der Woh­nung von S. in Prem­nitz. Dort tranken sie Bier, lasen Face­book-Kom­mentare über das geplante Heim und fassten den Entschluss, dort ein Feuer zu leg­en. Kurz nach Mit­ter­nacht begaben sie sich in die Woh­nung von W., holten Lam­p­enöl und Zeitun­gen und fuhren zum Heim. Dort angekom­men stapel­ten sie die Zeitun­gen vor der Tür des Gebäudes, zün­de­ten diese mit Hil­fe des Lam­p­enöls an und ent­fer­n­ten sich zunächst. Als das Feuer dro­hte auszuge­hen, beschlossen sie zurück­zukehren. Sie war­fen Müll auf den glim­menden Stapel, um das Feuer erneut zu ent­fachen. Erst als sie die Alar­man­lage bemerk­ten, flüchteten sie.
Bewährungsstrafen für die Täter
Sebas­t­ian W., welch­er derzeit von ALG II lebt, wurde, dem Antrag der Staatan­waltschaft fol­gend, zu zwei Jahren Gefäng­nis auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Außer­dem muss er inner­halb von sechs Monat­en 100 Stun­den gemein­nützige Arbeit leis­ten. Die Strafe set­zt sich zusam­men aus der gemein­schaftlichen Brand­s­tiftung, ein­er mitver­han­del­ten Trunk­en­heits­fahrt aus dem sel­ben Jahr und unter Berück­sich­ti­gung ein­er bere­its erhal­te­nen Frei­heitsstrafe, für die er sich noch auf Bewährung befand. W. wurde 2012 bere­its zu einem Jahr und acht Monat­en Haft auf Bewährung wegen beson­ders schw­erem Raub und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung verurteilt. Gemein­sam mit zwei Mit­tätern hat­te er 2009 einen schwer­be­hin­derten Mann in dessen Haus über­fall­en, aus­ger­aubt, mit Hand­schellen gefes­selt und schw­er zusam­mengeschla­gen. Der Mann erlitt mehrere Brüche im Gesicht und hat noch heute unter den Fol­gen der Tat zu lei­den. Als Bewährungsver­sager ist W. nur ein­er Haft­strafe ent­gan­gen weil er sich vor Gericht geständig und reuig zeigte und ihm eine gün­stige Sozial­prog­nose bescheinigt wurde.
Der zum dama­li­gen Zeit­punkt min­der­jährige S. stand zum ersten Mal vor Gericht und wurde verurteil, ein soziales Train­ing zu absolvieren und 50 Stun­den gemein­nützige Arbeit abzuleis­ten. Bei­de Angeklagte wur­den auf Grund ihres Alters und ihrer Entwick­lungs­de­fizite nach Jugend­strafrecht verurteilt.
Ras­sis­mus als Tat­mo­tiv nur unzure­ichend benannt
Die ras­sis­tis­che Moti­va­tion der Brand­s­tiftung wurde im Urteil nur am Rande zur Sprache gebracht. Wie solch eine Tat poli­tisch wirkt, wie sie auf die Flüchtlinge wirk­te, die das geplante Heim beziehen soll­ten und die aus ihren Heimatlän­dern auf Grund von Krieg, Ver­fol­gung, Folter flücht­en mussten, wurde nicht the­ma­tisiert. Sowohl die Vertei­di­ger der Angeklagten wie auch der Richter fühlten sich merhmals bemüßigt zu beto­nen, dass die Stan­dort­wahl von Flüchtling­sheimen in bes­timmten Städten nicht akzept­abel sei und Unzufrieden­heit darüber nachvol­lziehbar sei.

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