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Kirchenasyl: Staatsanwälte sehen von Ermittlungen gegen Polizei ab

Schwante/Neuruppin (ddp-lbg). Nach der Durch­suchung von Kirchen­räu­men in
Schwante wird gegen die beteiligten Polizis­ten nicht ermit­telt. Ein
Ermit­tlungsver­fahren sei nicht ein­geleit­et wor­den, sagte der Leitende
Neu­rup­pin­er Ober­staat­san­walt Gerd Schnittch­er am Mon­tag auf ddp-Anfrage. Auf
der Suche nach einem Viet­name­sen und seinem Sohn im Kirchenasyl hat­ten die
Beamten am 6. Jan­u­ar Gemeinde- und Pri­va­träume durch­sucht. Pfar­rer Johannes
Köl­bel hat­te daraufhin Anzeige wegen Haus­friedens­bruchs und Nötigung
gestellt, weil kein Durch­suchungs­be­fehl vorgele­gen habe.
«Wir müssen davon aus­ge­hen, dass sich der Pfar­rer direkt vor Beginn mit der
Durch­suchung ein­ver­standen erk­lärte», begrün­dete Schnittch­er. Er habe auch
auf eine richter­liche Durch­suchungsanord­nung verzichtet. Köl­bel dagegen
sagte, er habe keine schriftliche Grund­lage für den Polizeiein­satz erhalten.
Die Schwan­ter Gemeinde gewährt dem 48-jähri­gen Viet­name­sen und seinem
5‑jährigen Sohn seit Mitte Novem­ber Kirchenasyl. Die erst­ma­lige Durchsuchung
von Kirchen­räu­men in Bran­den­burg hat­te wei­thin für Auf­se­hen gesorgt.
Wie Schnittch­er weit­er sagte, hat­te ein DVU-Land­tagsab­ge­ord­neter wegen des
Kirchenasyls schon am 9. Dezem­ber Anzeige gegen Unbekan­nt gestellt. Die
Staat­san­waltschaft hätte aber auch von Amts wegen Ermit­tlun­gen aufgenommen.
Ver­gan­gene Woche sei ein Ver­fahren gegen Köl­bel wegen des Ver­dachts des
Ver­stoßes gegen das Aus­län­derge­setz ein­geleit­et wor­den. Die
Staat­san­waltschaft sei dazu geset­zlich verpflichtet und habe keinen
Ermessensspiel­raum. Der Pfar­rer zeigte sich am Mon­tag gelassen. Es gebe nur
wenige Fälle, wo es zu ein­er Verurteilung kommt, sagte er.

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