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Zurück auf den Boden des Grundgesetzes! Familiennachzug ist Menschenrecht!

2016 hat­te die Bun­desregierung den Fam­i­li­en­nachzug für sub­sidiär geschützte Kriegs­flüchtlinge bis März 2018 aus­ge­set­zt. Die Hoff­nung der Geflüchteten, nun endlich auch ihre Fam­i­lien in Sicher­heit brin­gen zu kön­nen, wurde durch einen Beschluss des Bun­destags Anfang Feb­ru­ar erneut zunichte gemacht. „Das ist ein human­itär­er Offen­barung­seid, eine tiefe Ver­beu­gung vor dem Recht­spop­ulis­mus. Und es ist ein krass­er Ver­stoß gegen die Grun­dord­nung unseres Staates“ schätzt der Sprech­er des Aktions­bünd­niss­es Mar­tin Osin­s­ki ein. „Ehe und Fam­i­lie ste­hen unter dem beson­deren Schutz des Staates.“ heißt es in Artikel 6 des Grundgesetzes.
Gegen die weit­ere Tren­nung der Fam­i­lien waren im Jan­u­ar zahlre­iche Organ­i­sa­tio­nen Sturm gelaufen, darunter auch das Deutsche Kinder­hil­f­swerk. Die Exper­tIn­nen für den Schutz von Kindern hat­ten ein­dringlich vor den Fol­gen gewarnt, wenn Kinder jahre­lang von ihren Eltern getren­nt aufwach­sen müssen.Sie hat­ten erfol­g­los an die Bun­destagsab­ge­ord­neten appel­liert, „das inter­na­tion­al und grundge­set­zlich geschützte Recht auf famil­iäres Zusam­men­leben auch für diese Flüchtlingskinder zu respektieren“.
Die etwa ein­stündi­ge Ver­samm­lung auf dem Neu­rup­pin­er Schulplatz begin­nt am Mon­tag, 12.03.2018 um 17 Uhr.

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