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Übergriff an Silvester in Walsleben bei Neuruppin

In dem kleinen Örtchen Wal­sleben bei Neu­rup­pin wurde in der Sil­vester­nacht ein Mann von einem Jung­fascho belei­digt. Der Grund: Der Mann war mit seinem dunkel­häuti­gen Stief­sohn unter­wegs. Dieser hat bere­its zuvor etwas abgekriegt. Näm­lich als er vor Mit­ter­nacht allein unter­wegs war. Da hat ihm der­selbe Typ, aus ein­er Gruppe her­aus, mit der Faust ins Gesicht geschla­gen. Der Jugendliche erlitt eine leichte Ver­let­zung. Ein Verdächtiger ist ermit­telt. Er hat nun unter anderem eine Anzeige wegen Volksver­het­zung an den Hack­en. Der polizeiliche Staatss­chutz hat sich auch eingeschaltet.

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600 bei Neujahrsdemo

600 Protest­wan­der­er gegen “Bom­bo­drom”

Teil­nehmer auch aus Mecklenburg


SCHWEINRICH 600 Men­schen haben sich gestern an der 74. Protest- wanderung
gegen einen Bomben- abwurf­platz der Bun­deswehr bei Witt­stock (Ost­prig­nitz-Rup­pin)
beteiligt. Die Neu­jahrs-Aktion gegen das “Bom­bo­drom” in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de sei
auch von Bürg­ern aus den Land­kreisen Meck­len­burg-Stre­litz und Müritz
unter­stützt wor­den, sagte der Vor­sitzende der Bürg­erini­tia­tive “Freie Heide”,
Hel­mut Schönberg. 

Gegen die Pläne des Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­ums, das “Bom­bo­drom” als
Luft-Boden-Schieß­platz zu nutzen, läuft die Bürg­erini­tia­tive “Freie
Hei­de”, der auch mehrere Gemein­den ange­hören, seit Jahren Sturm. Die
sow­jetis­che Luft­waffe hat­te das Gelände über Jahrzehnte hin­weg für
Bomben­ab­würfe genutzt. 

Nach Auskun­ft der Bürg­erini­tia­tive hat das Oberver­wal­tungs­gericht (OVG) in
Frank­furt (Oder) der Bun­deswehr Zwangs­gelder für den Fall ange­dro­ht, dass sie
“weit­er­hin so tue, als ob sie in der Kyritz-Rup­pin­er-Hei­de einen
Trup­penübungsplatz betreibe”. Das OVG habe “klargestellt, dass die Bundeswehr
hier nicht nach Gut­dünken schal­ten kann”. So habe es der Bundeswehr
“unter­sagt, Schilder mit der Beze­ich­nung „Trup­penübungsplatz“ aufzustellen”. 

Bere­its im Dezem­ber 2000 hat­te das Bun­desver­wal­tungs­gericht in Berlin der
Bun­deswehr vor­erst eine mil­itärische Nutzung des Gelän­des unter­sagt. Die
Ortschaften Schwein­rich und Rossow hat­ten daraufhin beim Potsdamer
Ver­wal­tungs­gericht einen Zwangsvoll­streck­ungsantrag gegen die Bun­deswehr zur
Räu­mung des Übungsplatzes beantragt. 

Im April 2001 errangen die “Bombodrom”-Gegner einen weit­eren Sieg. Ohne
mündliche Ver­hand­lung sagte die Bun­deswehr zu, das nur für zwei
Gemein­den gel­tende Urteil des Bun­desver­wal­tungs­gerichts auch für Gadow,
Fleck­en Zech­lin und Dorf Zech­lin zu akzeptieren.

Inforiot