NEURUPPIN So schnell wie ein Drohbrief geschrieben ist, so schnell folgt auch die Strafe. In einem beschleunigten Verfahren vor dem Neuruppiner Amtsgericht wurde gestern (20.02.03) der 24-jährige Rohrlacker Nico D. zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.
Für den Richter Holger Figura war der von Nico D. geschriebene Brief an Peter Amade Foth eine versuchte Nötigung. Und die ist nun einmal strafbar.
Angefangen hatte alles mit einer privaten Geburtstagsfeier am 24. Juli 02. Damals habe er vor seinem Haus in Rohrlack Gegröhle, unter anderem „Sieg Heil“-Rufe gehört, so, der Adressat des Drohbriefes Peter Amade Foth. Seine Beobachtungen hatte Foth aufgeschrieben und von Nico D. am 28. September 02 unterzeichnen lassen. Damit hatte D. mehrere Rohrlacker schwer belastet.
„Ich war damals stinkbesoffen“, meinte Nico D. gestern dazu. Er habe nicht gewusst, was er da unterschrieben habe. Deshalb habe er seine Zeugenaussage zurück haben wollen. Und weil Foth den Zettel nicht rausrücken wollte, habe er ihm den Brief geschrieben und diesen am 18. Januar 03 übergeben. Das gab der arbeitslose junge Mann gestern freimütig zu. Und auch zu dem Inhalt stand er nach wie vor. Darin hatte er Foth gedroht: „Ich werde keine Fensterscheiben kaputt machen. Ich werde dich platt machen.“
„Ja, es ist richtig, was man mir vorwirft“, sagte der 24-Jährige, der in Begleitung von zwei Zeugen vor Gericht erschienen war. „Wozu die Zeugen, wenn sie alles gestehen?“, wollte Richter Figura wissen. Er wolle klarstellen, dass er keiner rechtsradikalen Gruppe angehöre, so Nico D. Und das könnte die Beiden bestätigen. „Hier liegen Fotos vor, auf denen sie mit Hitlergruß und einer gehissten Flagge mit entsprechendem Motiv zu sehen sind“, zweifelte der Richter D.´s Aussage an. Doch der widersprach vehement. Den Gruß deute der Richter falsch, das sei niemals der Hitlergruß gewesen und die Flagge könne man überall kaufen.
Es gehe in diesem Verfahren doch gar nicht um eine Gesinnung oder eine Gruppenzugehörigkeit, sondern nur um den Drohbrief, so der Richter. Und der war unbestritten von Nico D. Der Drohbrief habe zwar nicht seinen Zweck erreicht, nämlich die Herausgabe der Zeugenaussage, meinte der Staatsanwalt. Aber durch ihn sei auf Foth psychologischer Druck ausgeübt worden. Er forderte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro. Der Amtsrichter die Strafe um 10 auf 30 Tagessätze. Rechtskräftig wurde das Urteil noch nicht. Nico D. wollte über eine Berufung überlegen.
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