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24-jähriger Rohrlacker wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt

NEURUPPIN So schnell wie ein Dro­hbrief geschrieben ist, so schnell fol­gt auch die Strafe. In einem beschle­u­nigten Ver­fahren vor dem Neu­rup­pin­er Amts­gericht wurde gestern (20.02.03) der 24-jährige Rohrlack­er Nico D. zu ein­er Geld­strafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.

 

Für den Richter Hol­ger Figu­ra war der von Nico D. geschriebene Brief an Peter Amade Foth eine ver­suchte Nöti­gung. Und die ist nun ein­mal strafbar.

 

Ange­fan­gen hat­te alles mit ein­er pri­vat­en Geburt­stags­feier am 24. Juli 02. Damals habe er vor seinem Haus in Rohrlack Gegröh­le, unter anderem „Sieg Heil“-Rufe gehört, so, der Adres­sat des Dro­hbriefes Peter Amade Foth. Seine Beobach­tun­gen hat­te Foth aufgeschrieben und von Nico D. am 28. Sep­tem­ber 02 unterze­ich­nen lassen. Damit hat­te D. mehrere Rohrlack­er schw­er belastet.

 

„Ich war damals stinkbe­sof­fen“, meinte Nico D. gestern dazu. Er habe nicht gewusst, was er da unter­schrieben habe. Deshalb habe er seine Zeu­ge­naus­sage zurück haben wollen. Und weil Foth den Zettel nicht raus­rück­en wollte, habe er ihm den Brief geschrieben und diesen am 18. Jan­u­ar 03 übergeben. Das gab der arbeit­slose junge Mann gestern freimütig zu. Und auch zu dem Inhalt stand er nach wie vor. Darin hat­te er Foth gedro­ht: „Ich werde keine Fen­ster­scheiben kaputt machen. Ich werde dich platt machen.“

 

„Ja, es ist richtig, was man mir vor­wirft“, sagte der 24-Jährige, der in Begleitung von zwei Zeu­gen vor Gericht erschienen war. „Wozu die Zeu­gen, wenn sie alles geste­hen?“, wollte Richter Figu­ra wis­sen. Er wolle klarstellen, dass er kein­er recht­sradikalen Gruppe ange­höre, so Nico D. Und das kön­nte die Bei­den bestäti­gen. „Hier liegen Fotos vor, auf denen sie mit Hit­ler­gruß und ein­er gehissten Flagge mit entsprechen­dem Motiv zu sehen sind“, zweifelte der Richter D.´s Aus­sage an. Doch der wider­sprach vehe­ment. Den Gruß deute der Richter falsch, das sei niemals der Hit­ler­gruß gewe­sen und die Flagge könne man über­all kaufen.

 

Es gehe in diesem Ver­fahren doch gar nicht um eine Gesin­nung oder eine Grup­pen­zuge­hörigkeit, son­dern nur um den Dro­hbrief, so der Richter. Und der war unbe­strit­ten von Nico D. Der Dro­hbrief habe zwar nicht seinen Zweck erre­icht, näm­lich die Her­aus­gabe der Zeu­ge­naus­sage, meinte der Staat­san­walt. Aber durch ihn sei auf Foth psy­chol­o­gis­ch­er Druck aus­geübt wor­den. Er forderte eine Geld­strafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro. Der Amt­srichter die Strafe um 10 auf 30 Tagessätze. Recht­skräftig wurde das Urteil noch nicht. Nico D. wollte über eine Beru­fung überlegen.

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