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4 ½ Jahre Haft für Brandanschlag in Kremmen

INFORIOT — Am Don­ner­stag, den 05. Juli, verurteilte das Landgericht Neu­rup­pin zwei Kremmen­er wegen gemein­schaftlich ver­suchter schw­er­er Brand­s­tiftung. Sie verübten im April 2017 einen Anschlag auf die Gemein­schaft­sun­terkun­ft für Asyl­suchende in Krem­men (Ober­hav­el). Das Gericht erkan­nte in dem Anschlag ein „frem­den­feindlich­es Motiv“.
Der 29-jährige Haupt­täter Robert Urban muss für vier Jahre und sechs Monate in Haft. Er warf zwei selb­st gebaute Brand­sätze, so genan­nte Molo­tow­cock­tails, auf die Unterkun­ft. Durch den Bau und die Benutzung der Brand­sätze hat er sich außer­dem wegen Ver­stoß gegen das Waf­fenge­setz straf­bar gemacht. Der 35-jährige Mitangeklagte Nico Ben­sch wurde zu ein­er Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt. Er war an der unmit­tel­baren Tat nicht beteiligt, wird jedoch für die Beteili­gung an der Vor­bere­itung mitschuldig gemacht. Das Urteil des Landgericht­es fol­gt damit nicht den Forderun­gen der Staat­san­waltschaft. Diese hat­te den Haupt­täter wegen ver­sucht­en Mordes angeklagt und ver­langte eine Haft­strafe von über neun Jahren.
Keine Tötungsab­sicht
Zen­tral für die Entschei­dung des Gericht­es war die Frage, ob es einen Tötungsvor­satz gab: Die Unterkun­ft, war zum Zeit­punkt der Tat bewohnt; in der Nacht bran­nte in einem der Zim­mer Licht, ein Fen­ster war angekippt. Videoaufze­ich­nun­gen der Überwachungskam­era zeigten, wie Urban einen Brand­satz gezielt in Rich­tung Fen­ster wirft. Ein­er der Bewohn­er, der sich in dem Zim­mer aufhielt, schilderte vor Gericht, dass der Brand­satz das Fen­ster bzw. nah daneben die Fas­sade traf. Der Richter Udo Lechter­mann erk­lärte in der Urteilsverkün­dung, dass ein Angriff, der in der Nachtzeit passiert und Men­schen im Schlaf von dem Feuer über­rascht wer­den, eine ern­sthafte Gefährdung darstellt. Einen Mord­ver­such sieht er jedoch nicht. Dafür seien u.a. die Brand­sätze zu klein. Auch schenk­te er den bei­den Angeklagten glauben, dass sie keine Per­so­n­en schädi­gen woll­ten. Diese sagten aus „ein Zeichen set­zen zu wollen“. Der Angriff, so der Richter, „zielte nicht nur auf die Bewohn­er, son­dern auf alle Aus­län­der in der Region.“
„Dilet­tan­tis­ches Vorgehen“
Bei­de Täter waren von Beginn an geständig und zeigten Reue. „Es sei eine ganz dumme Aktion gewe­sen“, gaben Bei­de als Abschluss­worte zu Pro­tokoll. Die Staat­san­waltschaft sah in der Tat eine „dilet­tan­tis­che Aktion, die geeignet war sich selb­st zu ver­let­zen“. Urban und Ben­sch, so rekon­stru­ierte das Gericht die Tat­nacht, hat­ten in der Woh­nung von Urban getrunk­en, Recht­sRock gehört, sich über Zuwan­derung und Geflüchtete unter­hal­ten. Doch statt nur zu reden, verabre­de­ten sich Bei­de um Tat­en sprechen zu lassen. Sie füll­ten zwei kleine Glas­flaschen mit Rasen­mäher­ben­zin, als Lunte dien­ten Sock­en. Gemein­sam macht­en sich die Täter auf den Weg zur zwei Kilo­me­ter ent­fer­n­ten Unterkun­ft. Auf dem Weg will Ben­sch auf seinen Kumpel ein­gere­det haben, die Aktion abzublasen. Da dieser nicht hörte, blieb Ben­sch einige Meter vor der Unterkun­ft ste­hen. Urban lief allein zum Gelände und warf bei­de Brandsätze.
„Zer­störerische Naziideologie“
Auch wenn sich die bei­den Angeklagten bemüht­en, möglichst unpoli­tisch zu erscheinen, erkan­nte das Gericht die „nationale Gesin­nung, gepaart mit Aus­län­der­feindlichkeit“. Fotos, Musik, Videos und Chatver­läufe der Angeklagten zeigten deut­lich deren neon­azis­tis­che Ideologie.
Ben­sch beispiel­sweise hielt sich in Foren auf, deren Mit­glieder sich „Deutsches Reich“, „Adolf Hitler“ oder „Eva Braun“ nan­nten. Urban sam­melte ins­beson­dere Mil­i­taria-Devo­tion­alien, meinte dies aber nur aus Samm­ler­lei­den­schaft zu tun. Ben­schs Vertei­di­ger, Recht­san­walt Balke, warb um Nach­sicht für die bei­den Angeklagten. Er stellte Urban als wenig intel­li­gente dar und auch sein Man­dat Ben­sch sei zu bedauern, da er nun wieder im Keller sein­er Eltern leben müsse. Balke ist der Mei­n­ung, die Nazi­ide­olo­gie sei der einzige Halt, den die Bei­den gehabt hät­ten. Ben­sch habe aber inzwis­chen, vor allem durch die U‑Haft, erkan­nt, wie zer­störerisch die Nazi­ide­olo­gie sei und habe sich davon distanziert.

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