INFORIOT — Am Donnerstag, den 05. Juli, verurteilte das Landgericht Neuruppin zwei Kremmener wegen gemeinschaftlich versuchter schwerer Brandstiftung. Sie verübten im April 2017 einen Anschlag auf die Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Kremmen (Oberhavel). Das Gericht erkannte in dem Anschlag ein „fremdenfeindliches Motiv“.
Der 29-jährige Haupttäter Robert Urban muss für vier Jahre und sechs Monate in Haft. Er warf zwei selbst gebaute Brandsätze, so genannte Molotowcocktails, auf die Unterkunft. Durch den Bau und die Benutzung der Brandsätze hat er sich außerdem wegen Verstoß gegen das Waffengesetz strafbar gemacht. Der 35-jährige Mitangeklagte Nico Bensch wurde zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt. Er war an der unmittelbaren Tat nicht beteiligt, wird jedoch für die Beteiligung an der Vorbereitung mitschuldig gemacht. Das Urteil des Landgerichtes folgt damit nicht den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte den Haupttäter wegen versuchten Mordes angeklagt und verlangte eine Haftstrafe von über neun Jahren.
Keine Tötungsabsicht
Zentral für die Entscheidung des Gerichtes war die Frage, ob es einen Tötungsvorsatz gab: Die Unterkunft, war zum Zeitpunkt der Tat bewohnt; in der Nacht brannte in einem der Zimmer Licht, ein Fenster war angekippt. Videoaufzeichnungen der Überwachungskamera zeigten, wie Urban einen Brandsatz gezielt in Richtung Fenster wirft. Einer der Bewohner, der sich in dem Zimmer aufhielt, schilderte vor Gericht, dass der Brandsatz das Fenster bzw. nah daneben die Fassade traf. Der Richter Udo Lechtermann erklärte in der Urteilsverkündung, dass ein Angriff, der in der Nachtzeit passiert und Menschen im Schlaf von dem Feuer überrascht werden, eine ernsthafte Gefährdung darstellt. Einen Mordversuch sieht er jedoch nicht. Dafür seien u.a. die Brandsätze zu klein. Auch schenkte er den beiden Angeklagten glauben, dass sie keine Personen schädigen wollten. Diese sagten aus „ein Zeichen setzen zu wollen“. Der Angriff, so der Richter, „zielte nicht nur auf die Bewohner, sondern auf alle Ausländer in der Region.“
„Dilettantisches Vorgehen“
Beide Täter waren von Beginn an geständig und zeigten Reue. „Es sei eine ganz dumme Aktion gewesen“, gaben Beide als Abschlussworte zu Protokoll. Die Staatsanwaltschaft sah in der Tat eine „dilettantische Aktion, die geeignet war sich selbst zu verletzen“. Urban und Bensch, so rekonstruierte das Gericht die Tatnacht, hatten in der Wohnung von Urban getrunken, RechtsRock gehört, sich über Zuwanderung und Geflüchtete unterhalten. Doch statt nur zu reden, verabredeten sich Beide um Taten sprechen zu lassen. Sie füllten zwei kleine Glasflaschen mit Rasenmäherbenzin, als Lunte dienten Socken. Gemeinsam machten sich die Täter auf den Weg zur zwei Kilometer entfernten Unterkunft. Auf dem Weg will Bensch auf seinen Kumpel eingeredet haben, die Aktion abzublasen. Da dieser nicht hörte, blieb Bensch einige Meter vor der Unterkunft stehen. Urban lief allein zum Gelände und warf beide Brandsätze.
„Zerstörerische Naziideologie“
Auch wenn sich die beiden Angeklagten bemühten, möglichst unpolitisch zu erscheinen, erkannte das Gericht die „nationale Gesinnung, gepaart mit Ausländerfeindlichkeit“. Fotos, Musik, Videos und Chatverläufe der Angeklagten zeigten deutlich deren neonazistische Ideologie.
Bensch beispielsweise hielt sich in Foren auf, deren Mitglieder sich „Deutsches Reich“, „Adolf Hitler“ oder „Eva Braun“ nannten. Urban sammelte insbesondere Militaria-Devotionalien, meinte dies aber nur aus Sammlerleidenschaft zu tun. Benschs Verteidiger, Rechtsanwalt Balke, warb um Nachsicht für die beiden Angeklagten. Er stellte Urban als wenig intelligente dar und auch sein Mandat Bensch sei zu bedauern, da er nun wieder im Keller seiner Eltern leben müsse. Balke ist der Meinung, die Naziideologie sei der einzige Halt, den die Beiden gehabt hätten. Bensch habe aber inzwischen, vor allem durch die U‑Haft, erkannt, wie zerstörerisch die Naziideologie sei und habe sich davon distanziert.
Kategorien