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AG Antifa geht juristisch gegen Demo-Verbot am 5. November vor

Pots­dam - Die Arbeits­ge­mein­schaft Antifaschis­mus an der Uni­ver­sität Pots­dam reichte heute am Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam einen Antrag auf Erlass ein­er einst­weili­gen Anord­nung ein, welch­er das Polizeiprä­sid­i­um Pots­dam verpflicht­en soll, die von der AG angemeldete Kundge­bung am 5. Novem­ber zuzulassen.

Hin­ter­grund dieser nun­mehr juris­tis­chen Auseinan­der­set­zung ist eine Kundge­bung der AG Antifa gegen Anti­semitismus und Anti­amerikanis­mus am 5. Novem­ber am Schiller­platz in Pots­dam-West. Die Arbeits­ge­mein­schaft wollte dort mit rund 100 Gle­ich­gesin­nten gegen die Schmier­erei “Achse des Bösen: USA-Israel-GB” an der Hauswand der Zep­pelin­straße 47 und den
Eigen­tümer, der sich weigert, diesen Schriftzug zu ent­fer­nen, protestieren. Der zweite Anlass für die Kundge­bung ist der von Chris­t­ian Worch angemeldete Aufzug von Recht­sex­tremen, welch­er rund 200 Meter ent­fer­nt begin­nen soll.

Daniela Kras­nic, Sprecherin der Arbeits­ge­mein­schaft, erk­lärt zu den Vorgän­gen: “Die Polizei hat­te von Anfang an kein Inter­esse daran unsere kleine Kundge­bung zu genehmi­gen. Statt dessen wurde seit­ens der Führung des Polizeiprä­sid­i­ums hal­luziniert, dass unsere Kundge­bung der Aus­lös­er für schwere Krawalle ana­log zum 30. Okto­ber des ver­gan­genen Jahres sein wird.” Im Aufla­genbescheid der Polizei, der der Arbeits­ge­mein­schaft vor­liegt, ver­sucht sich die Polizei beina­he krampfhaft Gründe für ein Ver­bot der Kundge­bung aus den Fin­gern zu saugen: Mal heißt es, dass der Raum für eigene Ein­satzkräfte gebraucht würde, an ander­er Stelle wird
auf die Beläs­ti­gung der Anwohn­er abgestellt.

Das Polizeiprä­sid­i­um unter­stellt der Arbeits­ge­mein­schaft sog­ar, dass mit dem gewählten Kundge­bung­sort — ein­er kleinen Rasen­fläche am Schaf­graben und für eine Stunde die Fahrbahn der Zep­pelin­straße — eine Auseinan­der­set­zung mit den Sicher­heit­skräften gesucht wird. Der grundle­gende Tenor der lediglich als Aufla­genbescheid getarn­ten Ver­botsver­fü­gung lässt nur den Schluss zu, dass die Ver­ant­wortlichen im Polizeiprä­sid­i­um die Kundge­bung der stu­den­tis­chen Ini­tia­tive als gewalt­tätig ein­stufen — ohne allerd­ings auch nur einen Anhalt­spunkt zu nennne, welch­er diese Ein­schätzung bestäti­gen würde.

Die Krim­i­nal­isierung von AntifaschistIn­nen hält in Pots­dam unge­brochen an. Alles was von ein­er Mehrheitsmei­n­ung abwe­icht, wird schlichtweg als extrem­istisch und grund­sät­zlich gewalt­tätig stig­ma­tisiert. Die Polizei ist sichtlich bemüht, eine Eskala­tion am 5. Novem­ber her­aufzubeschwören — und das bere­its Wochen vor der Neon­azi-Demon­stra­tion. Anders kann diese Ver­botsver­fü­gung für AntifaschistIn­nen nicht gedeutet wer­den. Wir wer­den uns mit allen Mit­teln gegen diesen Umgang mit demokratis­chen Recht­en wehren”, so Kras­nic weiter.

Die Arbeits­ge­mein­schaft Antifaschis­mus fordert alle Bürg­erin­nen und Bürg­er Pots­dams (und darüber hin­aus) auf, sich am 5. Novem­ber — ob nun im Rah­men ein­er angemelde­ten Kundge­bung oder nicht — den Neon­azis in den Weg zu stellen, um mit allen Mit­teln einen weit­eren recht­sradikalen Marsch durch Pots­dam zu verhindern.

Antifaschis­mus lässt sich nicht kriminalisieren!

Ob Innen­stadt, ob Pots­dam-West — nieder mit der Nazipest!

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