Potsdam - Die Arbeitsgemeinschaft Antifaschismus an der Universität Potsdam reichte heute am Verwaltungsgericht Potsdam einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein, welcher das Polizeipräsidium Potsdam verpflichten soll, die von der AG angemeldete Kundgebung am 5. November zuzulassen.
Hintergrund dieser nunmehr juristischen Auseinandersetzung ist eine Kundgebung der AG Antifa gegen Antisemitismus und Antiamerikanismus am 5. November am Schillerplatz in Potsdam-West. Die Arbeitsgemeinschaft wollte dort mit rund 100 Gleichgesinnten gegen die Schmiererei “Achse des Bösen: USA-Israel-GB” an der Hauswand der Zeppelinstraße 47 und den
Eigentümer, der sich weigert, diesen Schriftzug zu entfernen, protestieren. Der zweite Anlass für die Kundgebung ist der von Christian Worch angemeldete Aufzug von Rechtsextremen, welcher rund 200 Meter entfernt beginnen soll.
Daniela Krasnic, Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft, erklärt zu den Vorgängen: “Die Polizei hatte von Anfang an kein Interesse daran unsere kleine Kundgebung zu genehmigen. Statt dessen wurde seitens der Führung des Polizeipräsidiums halluziniert, dass unsere Kundgebung der Auslöser für schwere Krawalle analog zum 30. Oktober des vergangenen Jahres sein wird.” Im Auflagenbescheid der Polizei, der der Arbeitsgemeinschaft vorliegt, versucht sich die Polizei beinahe krampfhaft Gründe für ein Verbot der Kundgebung aus den Fingern zu saugen: Mal heißt es, dass der Raum für eigene Einsatzkräfte gebraucht würde, an anderer Stelle wird
auf die Belästigung der Anwohner abgestellt.
Das Polizeipräsidium unterstellt der Arbeitsgemeinschaft sogar, dass mit dem gewählten Kundgebungsort — einer kleinen Rasenfläche am Schafgraben und für eine Stunde die Fahrbahn der Zeppelinstraße — eine Auseinandersetzung mit den Sicherheitskräften gesucht wird. Der grundlegende Tenor der lediglich als Auflagenbescheid getarnten Verbotsverfügung lässt nur den Schluss zu, dass die Verantwortlichen im Polizeipräsidium die Kundgebung der studentischen Initiative als gewalttätig einstufen — ohne allerdings auch nur einen Anhaltspunkt zu nennne, welcher diese Einschätzung bestätigen würde.
“Die Kriminalisierung von AntifaschistInnen hält in Potsdam ungebrochen an. Alles was von einer Mehrheitsmeinung abweicht, wird schlichtweg als extremistisch und grundsätzlich gewalttätig stigmatisiert. Die Polizei ist sichtlich bemüht, eine Eskalation am 5. November heraufzubeschwören — und das bereits Wochen vor der Neonazi-Demonstration. Anders kann diese Verbotsverfügung für AntifaschistInnen nicht gedeutet werden. Wir werden uns mit allen Mitteln gegen diesen Umgang mit demokratischen Rechten wehren”, so Krasnic weiter.
Die Arbeitsgemeinschaft Antifaschismus fordert alle Bürgerinnen und Bürger Potsdams (und darüber hinaus) auf, sich am 5. November — ob nun im Rahmen einer angemeldeten Kundgebung oder nicht — den Neonazis in den Weg zu stellen, um mit allen Mitteln einen weiteren rechtsradikalen Marsch durch Potsdam zu verhindern.
Antifaschismus lässt sich nicht kriminalisieren!
Ob Innenstadt, ob Potsdam-West — nieder mit der Nazipest!