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Angeklagte im Diskomord-Prozess schuldfähig

Frank­furt (Oder) (ddp-lbg). Vier der fünf Angeklagten im Diskomord-Prozess
vor dem Landgericht Frank­furt (Oder) sind voll schuld­fähig. Das ergab das
psy­chi­a­trische Gutacht­en, sagte Ober­staat­san­walt Hart­mut Oeser am Mittwoch.
Die 19 bis 26 Jahre alten Beschuldigten sind wegen Mordes und Bei­hil­fe zum
Mord angeklagt. Sie sollen am 1. Juni in Neu Mahlisch bei Seelow einen
29-jähri­gen Zim­mer­mann nach einem Disko-Besuch mis­shan­delt haben. Der
23-jährige Matthias R. habe das Opfer dann mit bis zu 50 Messerstichen
getötet.
Matthias R. habe nach sein­er Auf­fas­sung nicht im Affekt gehan­delt, sagte
Oeser. Eine Affek­t­tat sei «mit Sicher­heit auszuschließen». Als Beweis für
die volle Schuld­fähigkeit der Angeklagten seien unter anderem die
Überwachungsvideos der Disko herange­zo­gen wor­den. Die Angeklagten hätten
dort einen sicheren Gang gehabt und seien nicht getorkelt. Der Gutachter
habe zudem ange­führt, dass sich die Beschuldigten trotz ihres Alkoholkonsums
an viele Einzel­heit­en erin­nern kön­nten und «sit­u­a­tion­s­gerecht» auf das
Geschehen reagiert hätten.
Der Prozess wird am Fre­itag (9.30 Uhr) fort­ge­set­zt. Dann soll der
Staat­san­walt plädieren. Zuvor wird der Gutachter noch die Schuldfähigkeit
des fün­ften Beschuldigten beurteilen. Am 6. März sollen die Vertei­di­ger ihre
Schlussvorträge hal­ten. Das Urteil wird für den 13. März erwartet. Das
Ver­fahren gegen eine wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung angeklagte Frau war
abge­tren­nt worden.

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