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Anklage gegen Zeugen in Brandenburger Mordfall

(FR) NEURUPPIN, 16. April (ap). Weil sie taten­los zusa­hen, wie Recht­sradikale im
bran­den­bur­gis­chen Pot­zlow einen 17-Jähri­gen zu Tode quäl­ten, müssen sich
zwei Augen­zeu­gen vor Gericht ver­ant­worten. Wie eine Sprecherin am Mittwoch
mit­teilte, wird die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin Anklage wegen unterlassener
Hil­feleis­tung erheben. Die 42-jährige Frau und ihr 37-jähriger Brud­er seien
nicht eingeschrit­ten, als das Opfer vier Stun­den lang in ihrer Wohnung
geschla­gen und getreten wor­den sei. Bei­de waren nach Angaben der
Staat­san­waltschaft zur Tatzeit alko­holisiert. Ihnen dro­ht eine
Frei­heitsstrafe von bis zu einem Jahr. 

Zwei 17-jährige und ein 23-jähriger Recht­sradikaler hat­ten ihr Opfer im Juli
ver­gan­genen Jahres erschla­gen, weil ihnen sein Ausse­hen nicht passte. Die
Leiche des 17-Jähri­gen, der Hip-Hop­per-Hosen trug und blondierte Haare
hat­te, versenk­ten sie in ein­er Jauchegrube. 

Anklage gegen Zeu­gen des Mordes von Potzlow

Staat­san­waltschaft: Sie hät­ten das Ver­brechen ver­hin­dern können

(Tagesspiegel) Pot­zlow / Neu­rup­pin. Der Mord an dem 17-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in Potzlow
in der Uck­er­mark hat­te lan­desweit Entset­zen her­vorgerufen — auch wegen der
grausi­gen Beglei­tum­stände. So war die Leiche des Jun­gen erst Monate nach dem
Ver­brechen in ein­er Jauchegrube ent­deckt wor­den. Außer­dem stellte sich
schnell her­aus, dass drei Erwach­sene offen­sichtlich taten­los zugesehen
hat­ten, wie die Recht­sradikalen Mar­cel (17) und Mar­co Sch. (23) sowie
Sebas­t­ian E. (17) am 12. Juli 2002 bru­tal auf ihr Opfer ein­prügel­ten und es
quälten. 

Gegen zwei der drei Zeu­gen hat die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin jetzt
Straf­be­fehle beantragt: Moni­ka S. (42) und Burkhard V. (37) müssen sich
wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung ver­ant­worten. Sie sollen nicht
eingeschrit­ten sein, als die mut­maßlichen Täter Mar­i­nus stun­den­lang in der
Woh­nung von Moni­ka S. quäl­ten. Die Staat­san­waltschaft meint, dass sie den
Mord hät­ten ver­hin­dern kön­nen. Bei ein­er Verurteilung dro­ht ihnen eine
Frei­heitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geld­strafe. Einem dritten
Zeu­gen, dem 46-jähri­gen Rein­er Sch., kon­nte nicht nachgewiesen wer­den, dass
er die Straftat bewusst wahrnahm. Wie die Neu­rup­pin­er Staat­san­wältin Eva
Hoffmeis­ter dem Tagesspiegel sagte, schlief der Mann im Neben­z­im­mer seinen
Rausch aus: “Gegen ihn beste­ht daher kein hin­re­ichen­der Tatverdacht.” 

Gegen die Brüder Mar­cel und Mar­co Sch. sowie ihren Fre­und Sebas­t­ian E. war
bere­its im Feb­ru­ar Anklage erhoben wor­den — wegen gemein­schaftlichen Mordes.
Während der Ermit­tlun­gen hat­te sich her­aus­gestellt, dass die mutmaßlichen
Täter ihr Opfer aus ein­er men­schen­ver­ach­t­en­den, recht­sex­tremen Gesinnung
her­aus als “Juden­schwein” beschimpften und ihm in einem Schweinestall
gezielt mit Stiefeln ins Genick trat­en. Die Staat­san­waltschaft geht auch
davon aus, dass sie Mar­i­nus Schöberl schließlich ermorde­ten, um die
vor­ange­gan­gene Folter zu verdeck­en. Damit seien mehrere Tat­merk­male für
einen Mord erfüllt.

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