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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration

Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert und muss abgeschafft werden

In Bran­den­burg sind Flüchtlinge immer wieder von willkür­lichen Leis­tungskürzun­gen betroffen.
Die Ini­tia­tive „Willkom­men­skreis Neuhard­en­berg“ und betrof­fene Flüchtlinge protestieren in dieser Woche gegen die rechtswidri­gen Kürzun­gen in ihrem Land­kreis. Der Flüchtlingsrat fordert sofor­tige Ein­stel­lung migra­tionspoli­tisch motiviert­er Leistungskürzungen.
Sozialämter in Bran­den­burg schikanieren Geflüchtete immer wieder mit Kürzun­gen der Sozialleis­tun­gen bis weit unter das men­schen­würdi­ge Exis­tenzmin­i­mum. Im Land­kreis Märkisch-Oder­land etwa wur­den Flüchtlinge über Monate mit willkür­lichen Leis­tungskürzun­gen durch das Sozialamt kon­fron­tiert. Hier wiegen die Schika­nen beson­ders schw­er: Das Sozialamt ver­weigerte die Zahlung auch nach Auf­forderung durch das Sozial­gericht zur entsprechen­den Leis­tungser­bringung. Die Ini­tia­tive „Willkom­men­skreis
Neuhard­en­berg“ und betrof­fene Flüchtlinge ver­anstal­ten diese Woche Aktion­stage vor dem Sozialamt, um sich gegen die ver­schiede­nen willkür­lichen Maß­nah­men der Behörde zu wehren.
Auch in anderen Land­kreisen erhal­ten Geflüchtete mas­siv gekürzte Leis­tun­gen oder sog­ar nur Warengutscheine, weil ihnen zum Beispiel bere­its von einem anderen EU-Mit­gliedsstaat ein Aufen­thalt­srecht gewährt wurde. Sie sollen in Län­der wie Bul­gar­ien oder Ital­ien zurück­kehren, in denen ihnen Men­schen­rechtsver­let­zun­gen dro­hen. Immer wieder stop­pen Gerichte deswe­gen Abschiebun­gen in diese Län­der. Die Leis­tun­gen wer­den den­noch ver­fas­sungswidrig gekürzt, obwohl noch nicht klar ist, ob die Betrof­fe­nen Deutsch­land über­haupt wieder ver­lassen müssen.
Dem Gedanken, es gäbe ein Exis­tenzmin­i­mum unter­halb des Exis­tenzmin­i­mums, hat das Bun­desver­fas­sungs­gericht im Juli 2012 eine gründliche Absage erteilt. Das Grun­drecht auf ein men­schen­würdi­ges Exis­tenzmin­i­mum ist migra­tionspoli­tisch nicht zu rel­a­tivieren. Den­noch kürzen Sozialämter die Leis­tun­gen, etwa wenn es um die Mitwirkung an der eige­nen Abschiebung geht, immer wieder pauschal. Dabei wird häu­fig der Einzelfall außer Acht gelassen und zuweilen über­schre­it­en die Ämter, wie in Märkisch-Oder­land geschehen, ihre Kom­pe­ten­zen. Die Prax­is, Leis­tun­gen bei so genan­nter Nicht-Mitwirkung zu kürzen, die häu­fig nicht selb­st son­dern durch Botschaften und Behör­den ver­schuldet ist, kann auch Flüchtlinge aus Afghanistan tre­f­fen, denen eine Abschiebung ins Kriegs­ge­bi­et dro­ht. Die Leis­tung­sein­schränkung führt häu­fig dazu, dass die Betrof­fe­nen ihre AnwältIn­nen nicht mehr bezahlen kön­nen und damit ihren Rechts­bei­s­tand verlieren.
Nur eine Abschaf­fung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes und eine Eingliederung der Flüchtlinge in das Sys­tem der Sozial­hil­fe bzw. des Arbeit­slosen­geldes II kön­nen die jahre­lange Diskri­m­inierung von Flüchtlin­gen been­den und deren gesellschaftliche Teil­habe von Anfang an ermöglichen. Diese Forderung stellt nicht nur der Flüchtlingsrat, son­dern in Rich­tung Bund auch das Land Bran­den­burg. Den­noch toleriert die Lan­desregierung, wie bere­its im let­zten Jahr in Ostprignitz-Ruppin
geschehen (Link),
rechtswidrige und migra­tionspoli­tisch motivierte Leis­tungskürzun­gen im eige­nen Bun­des­land, die in die Grun­drechte der betrof­fe­nen Men­schen ein­greifen. Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg fordert die Lan­desregierung daher auf, das ver­fas­sungsrechtliche Urteil zur Bes­tim­mung des Exis­tenzmin­i­mums ernst zu nehmen, die Abschaf­fung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes vehe­ment einzu­fordern sowie im Rah­men ihrer Möglichkeit­en dafür zu sor­gen, dass die schikanöse Prax­is der
betr­e­f­fend­en Sozialämter im Land ein Ende hat.
Die Aktion­stage am 3., 4. und 6. Juli 2017 find­en jew­eils von 08:00 bis 15:00 Uhr vor dem Sozialamt Seelow in 15306 Vier­lin­den, OT Diedersdorf/
Wald­sied­lung statt
,
siehe: Link
Über­sicht über die Geset­zes­grund­lage: Hier

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