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(Anti-)Rassismus

Aufruf zum Nachhelfen

Mit vie­len anderen haben wir uns sehr über die Erk­lärung der neuen Lan­desregierung gefreut, die Res­i­den­zpflicht zwis­chen Berlin und Bran­den­burg aufzuheben. Die Sache hat aber lei­der nicht nur einen, son­dern gle­ich vier Haken:

Erster Hak­en:

Absicht­serk­lärun­gen von frisch gewählten Regierun­gen sind eine Sache, die Umset­zung eine andere, und bis­lang ist noch nichts geschehen. Beständi­ge und nach­drück­liche Erin­nerung ist hier bes­timmt hil­fre­ich. Außer­dem wird gemunkelt, dass sich der Berlin­er Innense­n­a­tor schw­er tut, ein­er län­derüber­greifend­en Regelung zuzus­tim­men. Er braucht also auch drin­gend unsere Entscheidungshilfe!

Zweit­er Haken:

Es gibt ver­schiedene Mit­tel, mit denen die Lan­desregierung die Bewe­gungs­frei­heit in Bran­den­burg und Berlin her­stellen kann. Aber egal, welch­es sie wählt, prof­i­tieren wer­den nur Flüchtlinge, die noch im Asylver­fahren sind. Für die weitaus größere Gruppe der Gedulde­ten bleibt Berlin die ver­botene Stadt, in der sie nicht ein­mal legal umsteigen kön­nen, wenn sie von Straus­berg nach Pots­dam wollen. Aber auch hier kann die Bran­den­bur­gis­che Lan­desregierung viel tun und wir haben große Erwartun­gen an sie. Was sie tun kann, dazu unten mehr.

Drit­ter Haken:

 

Angenom­men, aus der Absicht­serk­lärung wird Real­ität und Asyl­be­wer­berIn­nen kön­nen sich tat­säch­lich bald in Bran­den­burg und Berlin frei bewe­gen, dann bleibt aber immer noch das Rei­se­ver­bot in alle anderen Bun­deslän­der. Daran kann die Lan­desregierung nichts grund­sät­zlich ändern, weil das Gesetz ein Bun­des­ge­setz ist. Sie kann aber dafür sor­gen, dass die Aus­län­der­be­hör­den Anträ­gen auf Reiseer­laub­nis stattgeben. Auch hier sind wir alle gefragt, der Regierung unsere Hil­fe mit sach­di­en­lichen Hin­weisen und beständi­ger nach­drück­lich­er Erin­nerung aufzu­drän­gen. Auch dazu gle­ich mehr.

 

Die Sit­u­a­tion von Geduldeten

Sie unter­liegen nicht dem Asylver­fahrens­ge­setz, son­dern dem Aufen­thalts­ge­setz. Da greifen die ver­schiede­nen Möglichkeit­en, die die Lan­desregierung bei den Asyl­be­wer­bern hat, nicht.

Nach dem Aufen­thalts­ge­setz dür­fen sich Geduldete im zugewiese­nen Bun­des­land frei bewe­gen, aber nicht darüber hin­aus. Das ist allerd­ings schon schwierig in Bran­den­burg, denn wer von Osten nach West­en, von Nor­den nach Süden will, muss durch Berlin. Dabei macht man sich ohne Son­der­genehmi­gung schon straf­bar. Und die Leute wer­den oft “erwis­cht”, denn es gibt ständig Kon­trollen vor allem auf den Umsteige­bahn­höfen. Bei dieser geografis­chen Son­der­lage muss eine Regierung, die die Res­i­den­zpflicht ablehnt, mit Berlin eine Vere­in­barung tre­f­fen, die min­destens den straf­freien Tran­sit garantiert.

Außer­dem schränken viele Aus­län­der­be­hör­den den Bewe­gungsra­dius weit­er ein. In Frankfurt/Oder oder Brandenburg/Havel dür­fen Geduldete nicht ein­mal die Stadt ver­lassen. Über Jahre!

Die Aus­län­der­be­hör­den von Dahme-Spree­wald, Pots­dam-Mit­tel­mark, Spree-Neiße, Tel­tow-Fläming und der Uck­er­mark erteilen die Auflage, dass Geduldete sich nur im Land­kreis bewe­gen dür­fen. Ein Erlass der Lan­desregierung kann dem leicht ein Ende set­zen und garantieren, dass sich Geduldete wenig­stens in Bran­den­burg frei bewe­gen kön­nen. Und die Regierung muss die Prax­is viel­er Behör­den been­den, das Ver­weigern von „Urlaub­ss­cheinen“ bzw. amts­deutsch: Ver­lassenser­laub­nis­sen, als Sank­tion­s­mit­tel einzusetzen.

Reise­frei­heit auch in andere Bundesländer !

Wir lehnen es grund­sät­zlich ab, dass Men­schen um Erlaub­nis bit­ten sollen, wenn sie sich von A nach B bewe­gen wollen. Solange aber dieses Gesetz nicht abgeschafft ist, fordern wir, dass die Behör­den angewiesen
wer­den, Anträ­gen auf Ver­lassenser­laub­nis grund­sät­zlich stattzugeben. In Bran­den­burg gilt immer noch der Organ­i­sa­tion­ser­lass von 1997, der die Erlaub­nis nur in Aus­nah­me­fällen vor­sieht. Inzwis­chen wurde das
Bun­des­ge­setz mehrfach geän­dert. Die Regierung kann ganz ohne rev­o­lu­tionäre Energie in einem neuen Erlass fes­tle­gen, dass die Erlaub­nis nicht in Aus­nah­me­fällen erteilt, son­dern umgekehrt, nur in schriftlich begrün­de­ten Aus­nah­me­fällen ver­weigert wer­den kann.

Neu-Angekommene aus Eisen­hüt­ten­stadt befreien!

Flüchtlinge, die in der Erstauf­nahmestelle in Eisen­hüt­ten­stadt wohnen müssen, dür­fen ger­ade in der ersten Zeit, in der sie drin­gend ver­traute Kon­tak­te brauchen, nicht ein­mal die Stadt ver­lassen. Das Ergeb­nis: Die Hälfte der Flüchtlinge hat nach diesen ersten drei Monat­en bere­its einen Straf­be­fehl wegen wieder­holtem Ver­stoß gegen die Res­i­den­zpflicht. Für diese Begren­zung auf die Stadt gibt es keine geset­zliche Grund­lage. Auch hier bedarf es nur ein­er klaren Ansage aus Potsdam.

Und nun:

Der vierte Haken

Das Asylver­fahrens­ge­setz ist ein Asylver­hin­derungs­ge­setz und die Krim­i­nal­isierung von Men­schen, die nur tun, was für andere als Grun­drecht gilt, ein Skandal!

Wir wollen uns nicht daran gewöh­nen! Das Asylver­fahrens­ge­setz ist ein Bun­des­ge­setz. Eine Lan­desregierung kann zwar im Bun­desrat fordern, das Gesetz zu verän­dern, bei den gegebe­nen Mehrheitsver­hält­nis­sen allerd­ings
ohne Aus­sicht auf Erfolg.

Verän­derung wird es nur durch Druck von unten geben und da sind wir alle gefragt!

Wir doku­men­tieren alle eure Aktio­nen auf http://www.residenzpflicht.info

Außer­dem sam­meln und doku­men­tieren wir alle Fälle, in denen Flüchtlinge keine Ver­lassenser­laub­nis bekom­men haben oder ohne gereist und verurteilt wor­den sind, auf der Web­seite. Bitte Fälle recher­chieren und melden!

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