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(Anti-)Rassismus

Ausländerbehörde in Barnim trennt Familie und will erkrankte Mutter abschieben

Die Aus­län­der­be­hörde des Land­kreis­es Barn­im betreibt Abschiebung kranker Tschetschenin aus dem Krankenhaus

Einen Monat zuvor wurde sie von ihrem Ehe­mann und den vier Kindern getren­nt, als diese nach Polen abgeschoben wur­den Offen­sichtlich will die Aus­län­der­be­hörde mit ihrem harten Vorge­hen ein Exem­pel statuieren

Gestern ver­sucht­en Mitar­bei­t­erin­nen der Aus­län­der­be­hörde des Land­kreis­es Barn­im in der Klinik in Bernau, eine tschetschenis­che Pati­entin nach Polen abzuschieben. Frau B., ist unter anderem an ein­er schw­eren post­trau­ma­tis­chen Belas­tungsstörung erkrankt. Sie hat­te im Novem­ber 2012mit ihrem Ehe­mann und ihren vier Kindern im Alter von 10, 12, 15 und 17 Jahren Asyl in der Bun­desre­pub­lik beantragt.

Nach­dem ihre Asy­lanträge für unzuläs­sig erk­lärt wur­den, wurde der Vater im Juni 2013 mit den vier Kindern früh­mor­gens nach Polen geschoben,obwohl sich die Mut­ter bere­its in sta­tionär­er Behand­lung befand. Die Aus­län­der­be­hörde ignori­erte geflissentlich, dass eine Peti­tion beim Deutschen Bun­destag noch nicht entschei­den wor­den war. Üblicher­weise wer­den Abschiebun­gen vor­läu­fig aus­ge­set­zt, wenn eine par­la­men­tarischeP­rü­fung im Peti­tion­sauss­chuss des Deutschen Bun­destages noch im Gange ist. Offen­bar wollte die Aus­län­der­be­hörde in Eber­swalde ein Exem­pel sta­tu­ieren und riss die Fam­i­lie trotz laufen­d­em Peti­tion­santrag und ohne Rück­sicht auf die Krankheit der Mut­ter auseinander.

Daraufhin erlitt Frau B. im Kranken­haus einen akuten Zusam­men­bruch. Eine mehrwöchige sta­tionäre Behand­lung auf­grund von Suizidge­fahr und der­mit­tler­weile diag­nos­tizierten Epilep­sie wurde für drin­gend erforder­lich befunden.

Nicht nur, dass die Aus­län­der­be­hörde die akut lebens­ge­fährliche Sit­u­a­tion von Frau B. durch die Abschiebung ihrer Fam­i­lie erst verur­sacht hat­te; nun beab­sichtigte die Behörde auch noch, die Tschetschenin am let­zten Tag der Über­stel­lungs­frist aus dem Kranken­haus her­aus um jeden Preis nach Polen abzuschieben. Nur auf­grund nach­drück­lich­er Inter­ven­tion der anwe­senden Ärzte kon­nte dies ver­hin­dert werden.

Die Vorge­hen der Aus­län­der­be­hörde des Land­kreis­es Barn­im ist skan­dalös und set­zt sich über human­itäre Vor­gaben hin­weg, die sich aus dem grundge­set­zlichen Schutz der Fam­i­lie und auch aus europäis­chen Recht­snor­men ergeben. Ohne jede Rück­sicht auf schw­er­wiegende famil­iäre und gesund­heitliche Umstände wer­den Abschiebun­gen voll­streckt und die Betrof­fe­nen zu rechtss­chut­zlosen Objek­ten behördlichen Han­delns gemacht. Die Tren­nung von Frau B. und ihrer Fam­i­lie wider­spricht der Auf­fas­sung des Europäis­chen Gericht­shofs, der dem Schutz der Fam­i­lie einen hohen Stel­len­wert ein­räumt. Auf­grund der andauern­den sta­tionären Behand­lung war offen­sichtlich, dass Frau B. nicht reise­fähig ist. Insofern stellt die ver­suchte Abschiebung aus dem Kranken­haus einen ekla­tan­ten Ein­griff in die kör­per­liche Unversehrtheit dar.

Dieser Ver­stoß gegen rechtliche und ethis­che Nor­men ist nicht hin­nehm­bar. Wir fordern die sofor­tige Wiedere­in­reise der Fam­i­lie von Frau B. nach Deutsch­land. Der Schutz der Fam­i­lie und die kör­per­liche Unversehrtheit von Flüchtlin­gen sind zu acht­en — Voll­streck­ungs­be­hör­den haben in einem Kranken­haus und bei ein­er sta­tionär behan­del­ten Pati­entin nichts ver­loren.” sagte Simone Tet­zlaff vom Flüchtlingsrat Brandenburg.

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