HOYERSWERDA. Menschenrechtsorganisationen bekämpfen seit Jahren das in Deutschland geltende Asylverfahrensgesetz, wonach Asylbewerber nur auf besondere Genehmigung den ihnen “zugewiesenen Bezirk ” , wie es in der Sprache der Juristen heißt, verlassen dürfen. Der 23-jährige Abdelkader H., der aus Algerien stammt und vor einem Jahr illegal nach Deutschland kam, ist einer der vielen in Deutschland auf ein Asylverfahren wartenden Ausländer, denen dieses Gesetz zum Verhängnis wurde. Bevor man ihn in Hoyerswerda erwischte, hielt er sich auch schon illegal in Bautzen, Ulm und Dresden auf, besuchte Freunde. Nachdem ihn Schleuser nach Deutschland gebracht hatten, war er über die Stationen Karlsruhe und Chemnitz nach Kamenz gekommen. Legal hätte er den Landkreis Kamenz, wo auch seine Unterkunft ist, nicht verlassen dürfen. Zwar hatte er Sondergenehmigungen beantragt, aber nicht erhalten. Da hilft es ihm auch nicht, dass er als Grund für seine Flucht angibt, dass er in Algerien den Armeedienst verweigerte und misshandelt wurde. Diese Fakten werden vor dem Amtsgericht in Hoyerswerda nicht verhandelt, sondern sind Sache des Asylverfahrens. Vielmehr geht es hier außerdem darum, dass er bei seinem Aufenthalt am 22.März 2002 in Hoyerswerda gemeinsam mit einem Freund Jeans, Jogginghosen, ein T‑Shirt und Zigaretten im Gesamtwert von 251Euro im Globus-Markt gestohlen hatte. Der schüchtern wirkende Abdelkader H. gestand sowohl die Verstöße gegen die Aufenthaltsbeschränkungen als auch den Diebstahl ein. Er betonte jedoch, dass er nur eine Lewis-Jeans und eine Jogginghose mitgenommen hatte. Gleichzeitig bat er um Verzeihung für die Tat und versprach, dass so etwas nie wieder vorkommen werde. So erschien denn auch die von dem Vertreter der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung zu hoch für diese minderschweren Delikte. In Anbetracht der geringen Einkünfte von Abdelkader H. er erhält nach eigenen Aussagen 40 Euro monatlich “Taschengeld ” erschien auch eine hohe Geldstrafe für wenig sinnvoll. Amtsrichter Bosco Näther berücksichtigte, dass der Täter voll geständig und überdies nicht vorbestraft ist und verhängte eine Geldstrafe von 160 Euro.
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