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Außerhalb des zugewiesenen Bezirks aufgehalten

HOYERSWERDA. Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tio­nen bekämpfen seit Jahren das in Deutsch­land gel­tende Asylver­fahrens­ge­setz, wonach Asyl­be­wer­ber nur auf beson­dere Genehmi­gung den ihnen “zugewiese­nen Bezirk ” , wie es in der Sprache der Juris­ten heißt, ver­lassen dür­fen. Der 23-jährige Abdelka­d­er H., der aus Alge­rien stammt und vor einem Jahr ille­gal nach Deutsch­land kam, ist ein­er der vie­len in Deutsch­land auf ein Asylver­fahren wartenden Aus­län­der, denen dieses Gesetz zum Ver­häng­nis wurde. Bevor man ihn in Hoy­er­swer­da erwis­chte, hielt er sich auch schon ille­gal in Bautzen, Ulm und Dres­den auf, besuchte Fre­unde. Nach­dem ihn Schleuser nach Deutsch­land gebracht hat­ten, war er über die Sta­tio­nen Karl­sruhe und Chem­nitz nach Kamenz gekom­men. Legal hätte er den Land­kreis Kamenz, wo auch seine Unterkun­ft ist, nicht ver­lassen dür­fen. Zwar hat­te er Son­der­genehmi­gun­gen beantragt, aber nicht erhal­ten. Da hil­ft es ihm auch nicht, dass er als Grund für seine Flucht angibt, dass er in Alge­rien den Armee­d­i­enst ver­weigerte und mis­shan­delt wurde. Diese Fak­ten wer­den vor dem Amts­gericht in Hoy­er­swer­da nicht ver­han­delt, son­dern sind Sache des Asylver­fahrens. Vielmehr geht es hier außer­dem darum, dass er bei seinem Aufen­thalt am 22.März 2002 in Hoy­er­swer­da gemein­sam mit einem Fre­und Jeans, Jog­ging­ho­sen, ein T‑Shirt und Zigaret­ten im Gesamtwert von 251Euro im Globus-Markt gestohlen hat­te. Der schüchtern wirk­ende Abdelka­d­er H. ges­tand sowohl die Ver­stöße gegen die Aufen­thalts­beschränkun­gen als auch den Dieb­stahl ein. Er betonte jedoch, dass er nur eine Lewis-Jeans und eine Jog­ging­hose mitgenom­men hat­te. Gle­ichzeit­ig bat er um Verzei­hung für die Tat und ver­sprach, dass so etwas nie wieder vorkom­men werde. So erschien denn auch die von dem Vertreter der Staat­san­waltschaft geforderte Frei­heitsstrafe von vier Monat­en auf Bewährung zu hoch für diese min­der­schw­eren Delik­te. In Anbe­tra­cht der gerin­gen Einkün­fte von Abdelka­d­er H. ­ er erhält nach eige­nen Aus­sagen 40 Euro monatlich “Taschen­geld ” ­ erschien auch eine hohe Geld­strafe für wenig sin­nvoll. Amt­srichter Bosco Näther berück­sichtigte, dass der Täter voll geständig und überdies nicht vorbe­straft ist und ver­hängte eine Geld­strafe von 160 Euro.

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