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(Anti-)Rassismus

Bargeld statt Wertgutscheine!

 

Seit dem 1. Juni 2011 weigern sich Flüchtlinge im Land­kreis Ober­hav­el, Gutscheine anzunehmen, um ihrer Forderung nach Sozial­hil­fe in Bargeld Nach­druck zu ver­lei­hen. Am 22. Juni 2011 berät der Kreistag darüber. Unterze­ich­nen Sie den Appell für die Bargeldauszahlung!

Die meis­ten Land­kreise und kre­is­freien Städte Bran­den­burgs haben bere­its auf Bargeldzahlung umgestellt. Es liegt nun an den Abge­ord­neten des Kreistages Ober­hav­el, die richtige Entschei­dung zu tre­f­fen. Sagen Sie ihnen, was Sie als Bürg­erin oder Bürg­er erwarten und unterze­ich­nen Sie den Appell “Bargeld statt Wertgutscheine”.

So unterschreiben Sie:

Senden Sie eine E‑Mail mit dem Betr­e­ff “Bargeld statt Wertgutscheine” und mit Ihrem Namen und Ihrem Wohnort an appell@aktionsbuendnis-brandenburg.de

Der Appell wird den Kreistagsab­ge­ord­neten mit allen Unter­schriften übergeben. Die Unterze­ich­n­er wer­den auf dieser Web­seite veröf­fentlicht. Sie wer­den über das Ergeb­nis der Aktion ein­ma­lig per E‑Mail informiert, anschließend wer­den Ihre Dat­en gelöscht.

Informieren Sie Fre­unde und Bekan­nte und bit­ten Sie diese, den Appell eben­falls zu unterstützen!

 

Appell: Bargeld statt Wertgutscheine

Sehr geehrte Abgeordnete,

wir wollen, dass Flüchtlinge im Land­kreis Ober­hav­el kün­ftig die Sozial­hil­fe in Bargeld statt in Gutscheinen erhal­ten. Bei der Kreistagssitzung am 22. Juni liegt es in Ihrer Hand, darüber zu entschei­den.
Für eine Bargel­dauszahlung sprechen schw­er­wiegende Gründe. So ist es inakzept­abel, dass Eltern für ihre Kinder keine Büch­er und Spielzeuge kaufen kön­nen, oder dass keine Medika­mente erwor­ben wer­den kön­nen. Die Betrof­fe­nen haben die Prob­leme, die sich aus der Gutschein­prax­is ergeben, für jeden nachvol­lziehbar dargelegt. Es ist offen­sichtlich, dass die Gutscheine eine Diskri­m­inierung darstellen, die dem gesellschaftlichen Zusam­men­leben schadet.
Als Abge­ord­nete soll­ten Sie außer­dem berück­sichti­gen, dass der Land­kreis Ver­wal­tungsaufwand min­dern und Geld sparen kön­nte, wenn kün­ftig Bargeld aus­gezahlt wer­den würde.
Das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz besagt, dass die durch­führende Ver­wal­tung von der Gewährung von Sach­leis­tun­gen abwe­ichen darf. Der Land­kreis Ober­hav­el kann, wie zwei Drit­tel der bran­den­bur­gis­chen Land­kreise, eine rechtlich ein­wand­freie Barauszahlung beschließen.
Es liegt an Ihnen. Tre­f­fen Sie die richtige Entscheidung.

Mit fre­undlichen Grüßen

(Name, Wohnort)

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