Seit dem 1. Juni 2011 weigern sich Flüchtlinge im Landkreis Oberhavel, Gutscheine anzunehmen, um ihrer Forderung nach Sozialhilfe in Bargeld Nachdruck zu verleihen. Am 22. Juni 2011 berät der Kreistag darüber. Unterzeichnen Sie den Appell für die Bargeldauszahlung!
Die meisten Landkreise und kreisfreien Städte Brandenburgs haben bereits auf Bargeldzahlung umgestellt. Es liegt nun an den Abgeordneten des Kreistages Oberhavel, die richtige Entscheidung zu treffen. Sagen Sie ihnen, was Sie als Bürgerin oder Bürger erwarten und unterzeichnen Sie den Appell “Bargeld statt Wertgutscheine”.
So unterschreiben Sie:
Senden Sie eine E‑Mail mit dem Betreff “Bargeld statt Wertgutscheine” und mit Ihrem Namen und Ihrem Wohnort an appell@aktionsbuendnis-brandenburg.de
Der Appell wird den Kreistagsabgeordneten mit allen Unterschriften übergeben. Die Unterzeichner werden auf dieser Webseite veröffentlicht. Sie werden über das Ergebnis der Aktion einmalig per E‑Mail informiert, anschließend werden Ihre Daten gelöscht.
Informieren Sie Freunde und Bekannte und bitten Sie diese, den Appell ebenfalls zu unterstützen!
Appell: Bargeld statt Wertgutscheine
Sehr geehrte Abgeordnete,
wir wollen, dass Flüchtlinge im Landkreis Oberhavel künftig die Sozialhilfe in Bargeld statt in Gutscheinen erhalten. Bei der Kreistagssitzung am 22. Juni liegt es in Ihrer Hand, darüber zu entscheiden.
Für eine Bargeldauszahlung sprechen schwerwiegende Gründe. So ist es inakzeptabel, dass Eltern für ihre Kinder keine Bücher und Spielzeuge kaufen können, oder dass keine Medikamente erworben werden können. Die Betroffenen haben die Probleme, die sich aus der Gutscheinpraxis ergeben, für jeden nachvollziehbar dargelegt. Es ist offensichtlich, dass die Gutscheine eine Diskriminierung darstellen, die dem gesellschaftlichen Zusammenleben schadet.
Als Abgeordnete sollten Sie außerdem berücksichtigen, dass der Landkreis Verwaltungsaufwand mindern und Geld sparen könnte, wenn künftig Bargeld ausgezahlt werden würde.
Das Asylbewerberleistungsgesetz besagt, dass die durchführende Verwaltung von der Gewährung von Sachleistungen abweichen darf. Der Landkreis Oberhavel kann, wie zwei Drittel der brandenburgischen Landkreise, eine rechtlich einwandfreie Barauszahlung beschließen.
Es liegt an Ihnen. Treffen Sie die richtige Entscheidung.Mit freundlichen Grüßen
(Name, Wohnort)