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DNA-Test für alle Straftäter hebelt Persönlichkeitsrechte aus

Lan­desvor­sitzen­der GESSINGER: Lockerung der Stan­dards für DNA-Tests bei Krim­i­nal­itäts­bekämp­fung Griff in den Instru­mentenkof­fer des Überwachungsstaates

Zu den Vorschlä­gen von Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) für eine Lockerung der Stan­dards beim Ein­satz von DNA-Test bei der Krim­i­nal­itäts­bekämp­fung sagt der Lan­desvor­sitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
JOACHIM GESSINGER

“Bar­bara Rich­steins Vorstoß, über eine Bun­desratsini­tia­tive den Ein­satz des “genetis­chen Fin­ger­ab­drucks” bei der Krim­i­nal­itäts­bekämp­fung teil­weise der Kon­trolle von Richtern zu entziehen und die Straftatbestände, bei der er in Frage kommt, auszuweit­en, ist ein weit­er­er Griff in den Instru­mentenkof­fer des Überwachungsstaates. Nach den jüng­sten Äußerun­gen zur Videoüberwachung wird hier
ein­mal mehr deut­lich: Rich­stein und der CDU-Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm wollen offen­bar alles und jeden kon­trol­lieren — ganz gle­ich, ob dabei bürgerliche
Frei­heit­srechte beschnit­ten wer­den. Frei­heit­srechte, in deren Genuß die Bran­den­burg­er ger­ade ein­mal 13 Jahre kom­men. Für eine Jus­tizmin­is­terin sind die Vorschläge auch deshalb befremdlich, weil Rich­stein Vor­gaben des
Bun­desver­fas­sungs­gerichts völ­lig ignoriert.” 

“Damit keine Missver­ständ­nisse aufkom­men: Wir eracht­en den Ein­satz von DNA-Tests zur Aufk­lärung von Sex­u­al- und Kap­i­talver­brechen — wie er derzeit prak­tiziert wird — als
abso­lut vernün­ftig”, sagte JOACHIM GESSINGER. “Rich­stein jedoch will die Pflicht, dass nur ein unab­hängiger Richter den “genetis­chen Fin­ger­ab­druck” bei Verdächti­gen anord­nen kann, abschaf­fen und dies mit Zus­tim­mung der Betrof­fe­nen der Polizei über­lassen. Recht­staatlich ist es jedoch äußerst prob­lema­tisch, wenn Recht­snor­men, die Ver­fas­sungsrechte berühren, durch indi­vidu­elle Wil­lens­bekun­dun­gen unter­laufen wer­den können.” 

“Ich gehe davon aus, dass sich der Vorstoß als Luft­num­mer erweist”, sagte JOACHIM GESSINGER. “Spätestens, wenn er anhand der Maß­gaben des Bundesverfassungsgerichts
über­prüft wird. Statt die Arbeit der Ermit­tler zu unter­stützen, schadet Rich­stein einem bewährten Instru­ment der Strafver­fol­gung, indem sie ver­sucht, es zum Mittel
der poli­tis­chen Auseinan­der­set­zung zu machen.”

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