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(Anti-)Rassismus

Eine Fahrt nach Berlin soll eine Straftat sein?

Wichtiges Update (11. März): Der Prozesster­min fällt aus! Eine neue Ver­hand­lung ist noch nicht angesetzt.

 

Vor dem Amts­gericht Zossen find­et am Fre­itag, 12. März, 13 Uhr eine Ver­hand­lung wegen eines Ver­stoßes gegen die Res­i­den­zpflicht statt. Der 33-jährige Keni­an­er Ted­dy M. wurde im Som­mer 2007 am U‑Bahnhof Amrumer
Straße ohne »Urlaub­ss­chein« aufgegriffen.

Seit dem Jahr 2003 lebte Ted­dy M. im Flüchtlingslager Lud­wigs­felde. Für jeden Besuch bei sein­er Fre­undin und Mut­ter seines Kindes in Berlin musste er zunächst zur Aus­län­der­be­hörde nach Luck­en­walde fahren, um dort
einen »Urlaub­ss­chein« zu beantra­gen. Kosten­punkt: 4,60 Euro – viel Geld bei einem Taschen­geld von 40 Euro monatlich. Ob dem Antrag stattgegeben wurde, kam einem Glücksspiel gle­ich. War die zuständi­ge Sach­bear­bei­t­erin
nicht da, wurde der »Urlaub­ss­chein« meist ver­weigert, mit ein­schnei­den­den Kon­se­quen­zen. Woher sollte Ted­dy M. wis­sen, wo genau der Land­kreis endet? Jede Begeg­nung mit der Polizei war so von Angst begleit­et. Mehrmals wurde er kon­trol­liert, zwei Mal wurde er zu Geld­strafen von 200 bis 300 Euro verurteilt. Im Som­mer 2007 dann eine erneute Kon­trolle am U‑Bahnhof Amrumer Straße. Ein halbes Dutzend Polizis­ten umringt ihn und zwei weit­ere Keni­an­er. Sie wer­den durch­sucht, die Papiere wer­den ihnen abgenommen.

Dieser Ver­stoß kommt am 12. März zur Ver­hand­lung, es dro­ht eine Haft­strafe, und das obwohl Ted­dy M. mit­tler­weile eine Aufen­thalt­ser­laub­nis hat und in Berlin wohnt.

Ted­dy M. würde sich sehr über eine sol­i­darische Unter­stützung vor Gericht freuen.

Nähere Infos zur Res­i­den­zpflicht unter www.residenzpflicht.info.

Sol­i­dar­ität mit Ted­dy M.!

 

 

 

 

 

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