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Erneutes Strafverfahren gegen den Brandenburger CDU-Generalsekretär

Am heuti­gen Tage hat der Lan­desver­band der JD/JL Strafanzeige gegen Sven
Petke gestellt, da der drin­gende Ver­dacht beste­ht, dass dieser am
11.01.2006 in ein­er öffentlichen Ver­hand­lung vor dem Landgericht Potsdam
eine falsche eidesstat­tliche Ver­sicherung abgegeben hat. In der
Ver­hand­lung verdichtete sich zudem der Ver­dacht eines strafbaren
Geheimnisver­rates von Erken­nt­nis­sen des Bran­den­burg­er Verfssungsschutzes. 

Petke war vom Imam der moslemis­chen Gemeinde Pots­dam vor dem Landgericht
auf Unter­las­sung belei­di­gen­der Äußerun­gen verk­lagt wor­den, da er im
Wahlkampf wichtigtuerisch von einem Has­spredi­ger hal­luzinierte und den
Imam als “Kaplan von Pots­dam” (in Anspielung auf den Islamis­ten Metin
Kaplan, der wegen Ans­tiftung zum Mord verurteilt wor­den war) bezeichnete. 

Als Reak­tion auf Kri­tik an diesen reißerischen Vor­wür­fen hat­te Petke
zunächst darauf hingewiesen, dass es sich um ser­iöse Erken­nt­nisse aus
Sicher­heit­skreisen han­dele. Als es daraufhin zu Ermit­tlun­gen wegen
Geheimnisver­rates kam, schwenk­te er aber um und behauptete for­t­an, dass
sein Wis­sen aus Bürg­er­hin­weisen stamme. Im landgerichtlichen Verfahren
kon­nte er diese Bürg­er jedoch nicht benen­nen und musste sich daher
erneut auf ange­bliche Erken­nt­nisse der Sicherheitsbehörden
(Ver­fas­sungss­chutz) berufen. Damit ist aber auch der Ver­dacht des
Geheimnisver­rates wieder aktuell. 

Als zudem in der Ver­hand­lung klar wurde, dass auch die Infor­ma­tio­nen des
Ver­fas­sungss­chutzes nur bloße Unter­stel­lun­gen waren, ver­suchte Petke
seine Posi­tion let­ztlich dadurch zu verbessern, dass er plötzlich
behauptete, die belei­di­gen­den Äußerun­gen ja niemals getätigt zu haben. 

Indem Petke diese neuar­tige Ver­sion der Ereignisse zur Glaubhaftmachung
an Eides statt ver­sicherte, dürfte er einen weit­eren Höhep­unkt seiner
krim­inellen Kar­riere erre­icht haben. Bere­its im Juli 2004 hat­te er den
Bernauer Amt­srichter Müller belei­digt (MAZ vom 24.09.04). Das vom
Vor­beter der moslemis­chen Gemeinde von Pots­dam eingeleitete
Strafver­fahren wegen dem Has­spredi­ger-Vor­wurf und der Bezeichnung
“Kaplan von Pots­dam” wurde gegen eine rel­a­tiv geringe Geldbuße
eingestellt. Im Sep­tem­ber 2005 soll Petke dann den Rangsdorfer
Schulleit­er Friedrich als “kleinen ver­schisse­nen Beamten” bezeichnet
haben, weil dieser Her­rn Petke darauf hingewiesen hat­te, dass an Schulen
Wahlkampf zu unterbleiben hat (MAZ vom 25.09.05). Hinzu kom­men die
Ermit­tlun­gen wegen Geheimnisverrats. 

Wir fordern, dass gegen den CDU-Parteikad­er Petke endlich ein­mal ein
genau­so gründlich­es und strenges Strafver­fahren, wie es auch “ein­fache
Bürg­er” zu erdulden hät­ten, durchge­führt wird!

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