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Erst elektronische Fußfessel, jetzt Ausgangsperre”

Poli­tis­ch­er Wirbel um Aus­ge­hver­bot für Kinder / Rich­stein: Keine hil­fre­iche Lösung zur Bekämp­fung der Jugendkriminalität

(Tagesspiegel, Thorsten Met­zn­er) Pots­dam. Das von der bay­erischen CSU geforderte Aus­ge­hver­bot für Kinder
unter 14 Jahren nach 20 Uhr sorgt in Bran­den­burg für poli­tis­chen Wirbel. Der Grund: CDU-Innen­min­is­ter und Lan­deschef Jörg Schön­bohm sowie sein Parteivize
Sven Petke haben den Vorstoß des CSU-Gen­er­alsekretärs Markus Söder aus­drück­lich begrüßt. 

“Es ist ein inter­es­san­ter Vorschlag”, so Schön­bohm am Mon­tag. Er äußerte sich allerd­ings skep­tisch, ob ein nächtlich­es Aus­ge­hver­bot für Kinder durchge­set­zt wer­den kann. “Ich sehe große Schwierigkeit­en bei der
prak­tis­chen Umset­zung.” Entschei­dend sei, dass Eltern an ihre erzieherische Ver­ant­wor­tung erin­nert wer­den müssten. Söder hat­te unter anderem gefordert, das Jugend­schutzge­setz um einen Pas­sus zu erweit­ern, wonach Kinder unter 14
Jahren nach 20 Uhr das Haus nur noch in Begleitung Erwach­sen­er ver­lassen dürften. 

Der SPD-Koali­tion­spart­ner kri­tisierte Schön­bohm und Petke scharf: “So viel Staat gab es nicht ein­mal in der DDR”, sagte Bil­dungsmin­is­ter Stef­fen Reiche (SPD). “So grast man am dumpfen Rand.” Man könne nicht eine ganze Alters­gruppe von Kindern in Bran­den­burg wegen vielle­icht einhundert
Prob­lem­fällen bestrafen. Eine nächtliche Aus­gangssperre für Jugendliche passe zur elek­tro­n­is­chen Fuss­fes­sel für Schulschwänz­er, für die sich Schön­bohm und Petke eben­falls aus­ge­sprochen hät­ten, sagte
SPD-Lan­des­geschäfts­führer Klaus Ness. Es sei ein Niveau, “über das sich
jed­er Stammtisch erhebt.” Nach der Logik könne man die “Krim­i­nal­ität in
Bran­den­burg auf Null senken, wenn man das Aus­ge­hver­bot auf Erwachsene
aus­dehnt.” Und der Kom­men­tar des SPD-Innen­poli­tik­ers Werner-Siegwart
Schip­pel lautete: “Schwachsinn.” Die päd­a­gogis­chen Rezepte der Brandenburger
CDU erschöpfen sich in Repres­sion, sagte PDS-Oppo­si­tions­führer Lothar Bisky. 

Auf Dis­tanz zu dem CSU-Vorschlag ging auch CDU-Jus­tizmin­is­terin Barbara
Rich­stein, zugle­ich CDU-Vizeparte­ichefin. “Ich glaube nicht, dass das eine
hil­fre­iche Lösung zur Bekämp­fung der Jugend­krim­i­nal­ität ist”, sagte
Rich­stein. Viele Straftat­en von Jugendlichen wür­den zudem “tagsüber verübt.”
Die Jus­tizmin­is­terin sprach sich stattdessen für eine Ver­schär­fung des
Jugend­strafrecht­es aus. Sie ver­wies auf eine Bundesratsinitiative
Bran­den­burgs, straf­fäl­lige Jugendliche auch mit gerichtlich zu verhängenden
Fahrver­boten, also dem Entzug des Führerscheins, zu bestrafen. 

Außer­dem unter­stützt Rich­stein aus­drück­lich eine neue Bundesratsinitiative
ihres säch­sis­chen CDU-Kol­le­gen Thomas de Maiziere, der die Ein­führung eines
soge­nan­nten Warn­schuss-Arrestes für jugendliche Straftäter vor­sieht. “Das
ist ein pro­bates und sin­nvolles Mit­tel”, so die Min­is­terin gegenüber den
PNN

Bis­lang kön­nen Jugendliche nur zu Haft­strafen ab sechs Monat­en verurteilt
wer­den. Der Arrest von max­i­mal vier Wochen soll nach dem Sachsen-Vostoß
gegen Jugendliche ver­hängt wer­den dür­fen, deren Frei­heitsstrafe zur
Bewährung aus­ge­set­zt wurde. Bis­lang spürten solche Jugendliche trotz des
Urteils oft keine Sank­tio­nen, erläuterte Rich­stein. Mit einem solchen Arrest
könne ihnen klar gemacht wer­den, was ihnen dro­he, wenn sie gegen
Bewährungsaufla­gen ver­stießen. “Das kann einen erzieherischen Effekt haben.” 

Für andere Wege als Aus­geh-Ver­bote plädiert auch CDU-Frak­tion­schefin Beate
Blechinger. Sie unter­stütze Forderun­gen nach Sank­tio­nen gegen Eltern, die
ihre Kinder ver­wahrlosen lassen oder gar mis­shan­deln, sagt Blechinger. Oft
werde in solchen Fällen viel zu spät inter­ve­niert. So müsse diskutiert
wer­den, in solchen Prob­lem­fam­i­lien das Kindergeld von einem Treuhänder
ver­wal­ten zu lassen, damit es auch beim Kind ankomme. CDU-Vizeparteichef
Sven Petke, der am Woch­enende noch erk­lärt hat­te, ein Aus­ge­hver­bot müsse
ern­sthaft disku­tiert wer­den, rud­erte am Mon­tag zurück: Ihm gehe es nicht um
ein staatlich­es Ver­bot, sagte Petke. “Ich erwarte von den Eltern, dass sie
Kinder nach 20 Uhr nicht mehr auf die Straße lassen.” Die Fälle Pot­zlow oder
Pas­cale zeigten, dass man vor Ver­wahrlosung­s­ten­den­zen nicht die Augen
ver­schließen dürfe. 

Poli­tis­ch­er Wirbel um Aus­ge­hver­bot für Kinder

Schön­bohm: Inter­es­san­ter Vorschlag / Ablehnung bei SPD und PDS

(LR) Das von der bay­erischen CSU geforderte Aus­ge­hver­bot für Kinder unter 14
Jahren nach 20 Uhr sorgt in Bran­den­burg für poli­tis­chen Wirbel. Der Grund:
CDU-Innen­min­is­ter und Lan­deschef Jörg Schön­bohm sowie sein Partei-Vize Sven
Petke haben den Vorstoß des CSU-Gen­er­alsekretärs Söder aus­drück­lich begrüßt.
“Es ist ein inter­es­san­ter Vorschlag”, erk­lärte Schön­bohm gestern. 

Zugle­ich äußerte sich Schön­bohm allerd­ings skep­tisch, ob ein nächtliches
Aus­ge­hver­bot für Kinder durchge­set­zt wer­den kann. “Ich sehe große
Schwierigkeit­en bei der prak­tis­chen Umset­zung.” Entschei­dend sei, dass
Eltern an ihre erzieherische Ver­ant­wor­tung erin­nert wer­den müssten. 

CSU-Gen­er­alsekretär Söder hat­te unter anderem gefordert, das
Jugend­schutzge­setz um einen Pas­sus zu erweit­ern, wonach Kinder unter 14
Jahren nach 20 Uhr das Haus nur noch in Begleitung Erwach­sen­er verlassen
dürften. 

Der SPD-Koali­tion­spart­ner kri­tisierte Schön­bohm und Petke scharf: “So viel
Staat gab es nicht ein­mal in der DDR”, erk­lärte Bil­dungsmin­is­ter Steffen
Reiche. “So grast man am dumpfen Rand.” Man könne nicht eine ganze
Alters­gruppe von rund 15 000 Kindern in Bran­den­burg wegen vielleicht
ein­hun­dert Prob­lem­fällen bestrafen. 

Eine nächtliche Aus­gangssperre für Jugendliche passe zur elektronischen
Fußfes­sel für Schulschwänz­er, für die sich Schön­bohm und Petke ebenfalls
aus­ge­sprochen hät­ten, fügte SPD-Lan­des­geschäfts­führer Klaus Ness hinzu. Es
sei ein Niveau, “über das sich jed­er Stammtisch erhebt”. Nach der Logik
könne man die “Krim­i­nal­ität in Bran­den­burg auf Null senken, wenn man das
Aus­ge­hver­bot auf Erwach­sene aus­dehnt”. Und der Kom­men­tar des
SPD-Innen­poli­tik­ers Wern­er-Sieg­wart Schip­pel aus Suschow bei Vetschau
lautete: “Schwachsinn”. PDS-Oppo­si­tions­führer Lothar Bisky betonte, dass
sich die päd­a­gogis­chen Rezepte der Bran­den­burg­er CDU in Repression
erschöpfen würden. 

Auf Dis­tanz zu dem CSU-Vorschlag ging auch CDU-Jus­tizmin­is­terin Barbara
Rich­stein, zugle­ich CDU-Vizeparte­ichefin. “Ich glaube nicht, dass das eine
hil­fre­iche Lösung zur Bekämp­fung der Jugend­krim­i­nal­ität ist”, erk­lärte die
Min­is­terin. Viele Straftat­en von Jugendlichen wür­den zudem “tagsüber
verübt”. 

Für andere Wege als Aus­ge­hver­bote plädiert auch CDU-Frak­tion­schefin Beate
Blechinger. Sie unter­stütze Forderun­gen nach Sank­tio­nen gegen Eltern, die
ihre Kinder ver­wahrlosen lassen oder gar mis­shan­deln, sagt Blechinger. Oft
werde in solchen Fällen viel zu spät inter­ve­niert. So müsse diskutiert
wer­den, in solchen Pro-blem­fam­i­lien das Kindergeld von einem Treuhänder
ver­wal­ten zu lassen, damit es auch beim Kind ankomme. 

CDU-Vizeparte­ichef Sven Petke, der am Woch­enende noch erk­lärt hat­te, ein
Aus­ge­hver­bot müsse ern­sthaft disku­tiert wer­den, rud­erte gestern zurück: Ihm
gehe es nicht um ein staatlich­es Ver­bot, sagte Petke. “Ich erwarte von den
Eltern, dass sie Kinder nach 20 Uhr nicht mehr auf die Straße lassen.” Die
Fälle Pot­zlow oder Pas­cale wür­den zeigen, dass man vor
Ver­wahrlosung­s­ten­den­zen nicht die Augen ver­schließen dürfe. 

Hin­ter­grund: Der
CSU-Vorschlag

Der CSU-Vorstoß bein­hal­tet, Kindern unter 14 Jahren den Aus­gang am Abend nur
in Erwach­se­nen­be­gleitung zu ges­tat­ten. Laut CSU-Gen­er­alsekretär Söder sollte
das Jugend­schutzge­setz um einen entsprechen­den Para­grafen erweit­ert werden.
Außer­dem seien Eltern, die ihre Kinder ver­wahrlosen lassen, vom Staat
stärk­er zur Ver­ant­wor­tung zu ziehen. Laut Bran­den­burgs CDU-Lan­des-Vize Sven
Petke seien Kinder- und Jugend­krim­i­nal­ität auch in Bran­den­burg ein
offenkundi­ges Prob­lem. So liege der Anteil jugendlich­er Straftäter mit mehr
als 30 Prozent deut­lich höher als der­jenige Jugendlich­er an der
Gesamt­bevölkerung (20 Prozent).

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