10. März 2011 · Quelle: Rechtsanwalt Dr. Falko Drescher

Fesselungspraxis im Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt ist rechtswidrig

Gericht urteilte nach Jahren über den Fall der Asylbewerberin Alice Kamau

Im fol­gen­den eine aktuelle Mit­teilung des Recht­san­walts Falko Dresch­er. Hin­ter­gründe zum Fall von Alice Kamau gibt es hier.

Am heuti­gen Tage wurde vor dem Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Bran­den­burg der Rechtsstre­it der von mir vertrete­nen Frau Alice Kamau gegen die Zen­trale Aus­län­der­be­hörde Bran­den­burg verhandelt.

Frau Kamau war im Jahr 2003 im Abschiebege­fäng­nis Eisen­hüt­ten­stadt mehrfach in ein­er sog. Beruhi­gungszelle mit einem Ban­da­gen­sys­tem auf ein­er Liege in Bauch­lage über Stun­den (z.B. am 01.10.2003 über mehr als 5 Stun­den) so fix­iert wor­den, dass sie lediglich noch ihren Kopf bewe­gen konnte.

Später erhob Frau Kamau eine Klage, um fest­stellen zu lassen, dass diese Art der Behand­lung rechtswidrig war. Das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) wies die Klage allerd­ings mit dem (in der Öffentlichkeit viel beachteteten) Urteil vom 21.09.2007 zurück.

Auf­grund der ein­gelegten Beru­fung wurde die Sache heute neu ver­han­delt. Das OVG ver­trat hier eben­so wie die Klägerin die Auf­fas­sung, dass es bere­its keine Rechts­grund­lage für einen so weitre­ichen­den Ein­griff gab und die Maß­nahme überdies unver­hält­nis­mäßig war. Die Aus­län­der­be­hörde hat den Anspruch der Klägerin auf Fest­stel­lung der Rechtswidrigkeit der Fes­selun­gen daraufhin frei­willig anerkannt.

Bere­its im Dezem­ber 2000 hat­te die EU-Folterkomis­sion (CPT) die Prax­is im Abschiebege­fäng­nis Eisen­hüt­ten­stadt, Häftlinge stun­den­lang zu fes­seln, als „total­ly unac­cept­able“ ver­wor­fen. Die in Punkt 73 des CPT-Berichts (vgl.: http://www.cpt.coe.int/documents/deu/2003–20-inf-eng.htm) bean­standete Vier-Punkt-Fes­selungsmöglichkeit mit­tels im Boden ein­ge­lassen­er Met­all­ringe wurde dann allerd­ings nur durch ein auf ein­er Liege befind­lich­es
Fünf-Punkt-Fes­selungssys­tem (bei dem zusät­zlich zu Armen und Beinen auch noch der gesamte Rumpf fix­iert wird) ersetzt.

Mit dem heuti­gen Abschluss des Ver­fahrens verbindet die Klägerin die Hoff­nung, dass die Zen­trale Aus­län­der­be­hörde des Lan­des Bran­den­burg nun endlich den Grun­drecht­en von Flüchtlin­gen mehr Sen­si­bil­ität entgegenbringt.

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