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Antifaschismus

Kundgebung für Holocaustleugner

Für die Abschaf­fung des Volksver­het­zungspara­grafen und die Freilas­sung des Holo­caustleugn­ers Horst Mahler wollen Neon­azis Ende März in Bran­den­burg protestieren. In einem Aufruf, der im Inter­net ver­bre­it­et wird, wer­den als Ver­anstal­ter zwei ein­schlägig bekan­nte Recht­sex­treme benannt.

Knapp eine Autostunde von der bran­den­bur­gis­chen Lan­deshaupt­stadt Pots­dam ent­fer­nt wollen Neon­azis am 26. März eine Kundge­bung unter dem Mot­to „Frei­heit für Horst Mahler – §130 StGB abschaf­fen“ durch­führen. Auf dem Park­platz der Jus­tizvol­lzugsanstalt in Bran­den­burg an der Hav­el wollen die Neon­azis protestieren, da der notorische Holo­caustleugn­er Mahler in ihren Augen nur auf­grund der „Wahrnehmung seines Rechts auf das freie Wort“ verurteilt und inhaftiert wurde.

Ein­schlägiges Milieu

In dem im Inter­net ver­bre­it­eten Aufruf zu der Kundge­bung wer­den als Ver­anstal­ter, der Berlin­er Kevin Käther sowie der Bran­den­burg­er Wol­fram Nahrath benannt.

Kevin Käther erlangte Bekan­ntheit in der Neon­azi-Szene, da er sich vor weni­gen Jahren selb­st anzeigte, nach­dem er an drei Promi­nente das anti­semi­tis­che Buch „Vor­lesun­gen über den Holo­caust“, des bekan­nten Holo­caustleugn­ers Ger­mar Rudolf, ver­schick­te. Wie es auf ein­er neon­azis­tis­chen Inter­net­seite heißt, brachte Käther im Ver­lauf des – nach sein­er Selb­stanzeige fol­gen­den – Ver­fahrens „über 4000 Seit­en Beweisanträge in das Ver­fahren ein, um im Rah­men der Beweis­er­he­bung das Buch entwed­er zu wider­legen oder es zu bestäti­gen“. Das Kam­merg­ericht Berlin hob zwar seine Verurteilung zu ein­er acht­monati­gen Frei­heitsstrafe Ende 2009 wieder auf, jedoch fol­gte ein weit­eres Ver­fahren. Auf­grund vier­fach­er Volksver­het­zung während des Ver­lesens sein­er Beweisanträge im ersten Prozess wurde er später zu 15 Monat­en Haft mit vier­jähriger Bewährung verurteilt.

Der zweite Ver­anstal­ter ist der bekan­nte Anwalt Wol­fram Nahrath. Der im bran­den­bur­gis­chen Birken­werder behei­matete Nahrath ist seit vie­len Jahren Anwalt von ein­schlägi­gen Neon­azis und Holo­caust-Leugn­ern. Auf­se­hen erregte 2010 die angekündigte Vertei­di­gung des wegen Holo­caust-Leug­nung bekan­nten britis­chen Bischofs Richard Williamson durch Nahrath. Der let­zte Bun­des­führer der 1994 ver­bote­nen „Wik­ing Jugend“ Wol­fram Nahrath, war zulet­zt vor allem in der 2009 eben­falls ver­bote­nen „Heimat­treuen Deutschen Jugend“ aktiv.

Heil Hitler, Herr Friedman“

War Mahler in den 1960er Jahren noch ein Anhänger der linken „Außer­par­la­men­tarischen Oppo­si­tion“ (APO), wandte er sich im Laufe seines Lebens der extremen Recht­en zu. Nach einem drei­jähri­gen Zwis­chen­stopp in der NPD (2000 – 2003) entwick­elte er sich zum notorischen Holo­caustleugn­er, Volksver­het­zer und Anti­semiten. In diesem Zusam­men­hang grün­dete er auch den „Vere­in zur Reha­bil­i­tierung der wegen Bestre­it­ens des Holo­caust Ver­fol­gten“. Bun­desweites Auf­se­hen erregte er im Okto­ber 2007, als er in einem Gespräch mit der Zeitschrift „Van­i­ty Fair“, seinen Gesprächspart­ner Michel Fried­man mit „Heil Hitler, Herr Fried­man“ begrüßte. Weil er mehrfach verurteilt wurde, ent­zog ihm die Berlin­er Anwalt­skam­mer im Jahr 2009 die Zulas­sung als Anwalt.

Der in der Neon­azi-Szene als „Maulko­rb­para­graf“ beze­ich­nete § 130 (Volksver­het­zung), ist für die anti­semi­tis­che Rechte rel­e­vant, da er auch das Straf­maß für die Leug­nung des Holo­causts regelt: „Mit Frei­heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geld­strafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nation­al­sozial­is­mus began­gene Hand­lung der in § § 6 Abs. 1 des Völk­er­strafge­set­zbuch­es beze­ich­neten Art in ein­er Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in ein­er Ver­samm­lung bil­ligt, leugnet oder verharmlost.“

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