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(Anti-)Rassismus Law & Order

Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Brandenburg

Am 10. März entsch­ied das Oberver­wal­tungs­gerichts Berlin-Bran­den­burg, dass die Prax­is der Fes­selung im Abschiebege­fäng­nis Eisen­hüt­ten­stadt jeglich­er Rechts­grund­lage ent­behrt. Seit Jahren fordert der Flüchtlingsrat die Beendi­gung dieser Prax­is und die Abschaf­fung der Vor­rich­tun­gen dafür. Die Betrof­fe­nen wer­den dabei in „Ruhig­stel­lungsräu­men“ auf ein­er Liege so fix­iert, dass sie schließlich nur noch den Kopf bewe­gen können.

Vor dem Oberver­wal­tungs­gericht wurde der Fall ein­er Keni­aner­in ver­han­delt, die im Jahr 2003 ver­suchte, sich in der Abschiebe­haft das Leben zu nehmen. Sie wurde an mehreren Tagen stun­den­lang in Bauch­lage ein­er solchen Total-Fes­selung unter­wor­fen. Das Oberver­wal­tungs­gericht stellte nun fest, dass es für einen so weitre­ichen­den Ein­griff kein­er­lei Rechts­grund­lage gibt und diese im vor­liegen­den Fall außer­dem unver­hält­nis­mäßig war.

Im Dezem­ber 2000 beze­ich­nete das Europäis­che Komi­tee zur Ver­hü­tung von Folter (CPT) die Prax­is im Abschiebege­fäng­nis Eisen­hüt­ten­stadt, Gefan­gene, die aggres­siv oder selb­st­mordge­fährdet sind, stun­den­lang zu fes­seln, als abso­lut unakzept­abel. In den Ruhig­stel­lungszellen waren damals noch vier Met­all­ringe in den Boden ein­ge­lassen; die Fes­selung fand an Armen und Beinen statt. Diese Ringe wur­den abgeschafft, die Prax­is aber nicht been­det. Vielmehr wur­den die Ringe durch Gurt-Fes­selungssys­teme auf Fix­ier­liegen erset­zt, die sog­ar die zusät­zliche Fes­selung am Rumpf ermöglichen.

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