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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration

Gibt Brandenburg eine Chance?

Der Flüchtlingsrat begrüßt, dass in der morgi­gen Sitzung des Innenauss­chuss­es das The­ma Bleiberecht disku­tiert wird. Denn aufen­thalt­srechtliche Verbesserun­gen sind drin­gend notwendig: Viele Geflüchtete, die zum Teil schon seit Jahren in Bran­den­burg sind, leben in ständi­ger Angst vor der Abschiebung. So auch eine allein­erziehende Mut­ter mit ihrem 15-jähri­gen Sohn Ali (Name geän­dert), die vor fast vier Jahren aus der Türkei nach Bran­den­burg geflo­hen sind. Ali besucht seit über drei Jahren erfol­gre­ich die Schule, ist außer­schulisch im Sportvere­in inte­gri­ert, seine Mut­ter ver­di­ent den Leben­sun­ter­halt selb­st­ständig. Ali fühlt sich wohl, aber es bleibt die zer­mür­bende Unsicher­heit vor ein­er möglichen Abschiebung. Dabei hat die Regierungskoali­tion im Bund mit dem „Chan­cen-Aufen­thalt­srecht“ konkrete bun­desrechtliche Verbesserun­gen angekündigt, die Men­schen wie Ali und seine Mut­ter zu einem dauer­haften Aufen­thalt ver­helfen kön­nten und der jahre­lang andauern­den Ungewis­sheit ein Ende bere­it­en wür­den. Doch die Umset­zung lässt auf sich warten.

Die Innen­min­is­te­rien der Bun­deslän­der kön­nen mit ein­er soge­nan­nten Vor­griff­s­regelung jedoch schon jet­zt dafür sor­gen, dass jene, die von den baldigen Neuregelun­gen prof­i­tieren wür­den, nicht mehr abgeschoben wer­den. In Rhein­land-Pfalz, Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Schleswig-Hol­stein, Bre­men, Thürin­gen und Nieder­sach­sen gibt es bere­its solche Regelun­gen. „Wir freuen uns, dass sich nun auch in Bran­den­burg etwas bewegt“, so Hen­rike Koch vom Flüchtlingsrat Bran­den­burg mit Blick auf die Innenausschuss-Sitzung.

Mit ein­er Vor­griff­s­regelung zum Chan­cen-Aufen­thalt kön­nte die Lan­desregierung schon jet­zt Geflüchteten, die seit langem in Bran­den­burg leben, arbeit­en und hier angekom­men sind, die dauernde Angst vor ein­er Abschiebung nehmen. Wir soll­ten ihnen endlich die Chance auf eine Zukun­ft gewähren. Andere CDU-geführte Län­der machen vor, dass es geht!”

Hin­ter­grund:

Im Koali­tionsver­trag sieht die Bun­desregierung vor, die Voraufen­thalt­szeit­en in den soge­nan­nten Bleiberecht­sregelun­gen (§§25a und 25b Aufen­thalts­ge­setz) zu verkürzen sowie die Alters­gren­ze für Jugendliche von 21 auf 27 Jahre zu erhöhen, sodass ins­ge­samt mehr Geduldete von diesen Regelun­gen prof­i­tieren kön­nen. Im Rah­men des Chan­cen-Aufen­thalts ist außer­dem geplant, Geflüchteten, die seit fünf Jahren in Deutsch­land leben, einen ein­jähri­gen Aufen­thalt auf Probe zu gewähren, während­dessen sie andere Voraus­set­zun­gen für einen Aufen­thalt­sti­tel wie Leben­sun­ter­haltssicherung und Iden­tität­sklärung nach­holen kön­nen. Solange diese Regelun­gen bun­desrechtlich nicht umge­set­zt sind, leben viele Men­schen wie auch Ali und seine Mut­ter in ständi­ger Angst vor ein­er Abschiebung. Die genan­nten Bun­deslän­der ver­hin­dern das schon jet­zt. Das CDU-geführte Schleswig-Hol­stein teilte seinen Aus­län­der­be­hör­den beispiel­sweise mit, dass keine Ein­wände beste­hen, wenn schon jet­zt Aufen­thalt­ser­laub­nisse an die entsprechende Per­so­n­en­gruppe erteilt wür­den. Ähn­lich regelt es auch die Ampel-Regierung von Rhein­land Pfalz. In Nieder­sach­sen soll Per­so­n­en, die mit hoher Wahrschein­lichkeit in den Anwen­dungs­bere­ich der kün­fti­gen bun­des­ge­set­zlichen Regelun­gen fall­en wer­den, bere­its jet­zt eine so genan­nte Ermessens­dul­dung erteilt wer­den. So sind sie vor Abschiebun­gen geschützt.

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