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(Anti-)Rassismus

Maximal ein Jahr im Heim Althüttendorf

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg übt Kri­tik an der Entschei­dung des Kreis­es, das Flüchtling­sheim Althüt­ten­dorf weit­ere fünf Jahre zu betreiben. Lage und baulich­er Zus­tand wider­sprechen ein­er men­schen­würdi­gen Unter­bringung. In einem Offe­nen Brief an den Lan­drat Bodo Ihrke und die Abge­ord­neten des Kreistags wird gefordert zu gewährleis­ten, dass die Bewohner/innen spätestens nach einem Jahr in Woh­nun­gen umziehen können.

Nach Bericht­en ehe­ma­liger Heimbewohner/innen kamen die Teilnehmer/innen der öffentlichen Flüchtlingsratssitzung am 26. Mai in Eber­swalde zur Überzeu­gung, dass sich die Unterkun­ft in einem “bekla­genswerten Zus­tand” befind­et und es zweifel­haft ist, ob der Betreiber “mit den zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln eine hin­re­ichende Sanierung” vornehmen kann. Die Lage der Unterkun­ft wird von den Bewohner/innen als “sehr bedrück­end” erlebt, sie haben den Ein­druck, “von der Gesellschaft fer­nge­hal­ten” zu werden.

Des weit­eren wird das Auss­chrei­bungsver­fahren kri­tisiert, bei dem die Lage des Heims keine Rolle spielte. Die Entschei­dung für eine weit­ere Heimunter­bringung statt ein­er dezen­tralen Unter­bringung in Woh­nung wurde “auf der Grund­lage von Fehlein­schätzun­gen” getroffen.

Zum Aus­gle­ich der schlimm­sten Belas­tun­gen fordert der Flüchtlingsrat,

  • die Anlage in Althüt­ten­dorf auss­chließlich als Über­gangswohn­heim zu nutzen, das heißt zu gewährleis­ten, dass Bewohner/innen spätestens nach einem Jahr in Woh­nun­gen umziehen können.”
  • allen Bewohner/innen Leis­tun­gen in Bargeld auszuzahlen, um eine aus­re­ichende Mobil­ität zu ermöglichen.”

Für Rück­fra­gen ste­hen wir Ihnen gerne unter Tel. 0331 — 716 499 zur Verfügung.

 

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