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Flucht & Migration

Menschenrechte sind nicht verkäuflich?

Flüchtlingsrat Bran­den­burg kri­tisiert den Schlingerkurs der neuen Lan­desregierung zur Asyl­bLG-Nov­el­le scharf
Statt, wie öffentlich angekündigt, das neue diskri­m­inierende Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz im Bun­desrat abzulehnen, hat sich die rot-rote Koali­tion enthal­ten. Nun begrüßt der bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­ter Schröter den faulen Kom­pro­miss der Län­der. Das Gesetz schreibt die medi­zinis­che Min­i­malver­sorgung und andere Diskri­m­inierun­gen von Flüchtlin­gen fort, genau so wie die Zuständigkeit der Län­der für alle Kosten.
“Mit der heute abgeschlossene Vere­in­barung haben die Län­dern das Men­schen­recht der Flüchtlinge auf gesund­heitliche Gle­ich­be­hand­lung gegen kurzfristig bemessene Finanz­zusagen des Bun­des verkauft”, sagte Ivana Domazet vom Flüchtlingsrat Bran­den­burg. Dass der neue Bran­den­burg­er Innen­min­is­ter Schröter den faulen Kom­pro­miss nun pos­i­tiv bew­ertet, sei beson­ders absurd, nach­dem das Sozialmin­is­teri­um noch vor weni­gen Tagen den Geset­zen­twurf scharf kri­tisierte und für „nicht zus­tim­mungs­fähig“ erk­lärte. Schon wenige Wochen nach Regierungsantritt zeigt sich die Unvere­in­barkeit ein­er men­schen­recht­sori­en­tierten Flüchtlingspoli­tik mit dem Wirken des Innen­min­is­ters Karl-Heinz Schröter.
Schon in der let­zten Leg­is­laturpe­ri­ode schrieb sich die rot-rote Lan­desregierung die Abschaf­fung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes auf die Fah­nen. Erstens, weil es festschreibt, dass die Län­der für die Kosten, ein­schließlich der Hil­fe zum Leben­sun­ter­halt aufkom­men müssen und zweit­ens, weil es dafür sorgt, dass Flüchtlinge medi­zinis­che Behand­lun­gen, die über Akutver­sorgun­gen hin­aus­ge­hen, in jedem Einzelfall müh­sam erkämpfen müssen, wenn es ihnen über­haupt gelingt, angemessene Behand­lung zu bekom­men. Angesichts dessen sind Aus­sagen von Her­rn Schröter zynisch, der geschlossene Kom­pro­miss gehe zugun­sten betrof­fen­er Flüchtlinge. Hier wurde ein Grun­drecht gegen ein anderes ausgespielt.
Die vom Bund bei diesem Kuh­han­del gemachte Finanz­zusage von 1 Mil­liarde Euro für die Auf­nahme und Unter­bringung von Flüchtlin­gen gilt für den Zeitraum 2015 bis 2016. Die vere­in­barten Geset­zesver­schär­fun­gen wer­den hinge­gen über viele Jahre ihre diskri­m­inieren­den Wirkun­gen im Leben von Asyl­suchen­den und Migran­tInnen ent­fal­ten. Hätte man im Bun­desrat an der Ablehnung des Geset­zes fest­ge­hal­ten, wäre darüber hin­aus ohne­hin der Bund für einen Großteil der Leis­tun­gen zuständig gewor­den – und das nicht nur für zwei Jahre, son­dern langfristig.
Die Asyl­blG-Nov­el­le pfeift weit­ge­hend auf das Urteil des Bun­desver­fas­sungs­gerichts aus 2012. Auch kün­ftig soll gel­ten, dass an unbe­fris­teten Leis­tung­sein­schränkun­gen und Sank­tio­nen, entwürdi­gen­den Sach­leis­tun­gen und ein­er ggf. lebens­ge­fährlichen Min­i­malmedi­zin fest­ge­hal­ten wird. Die Behör­den kön­nen fak­tisch nach Belieben entschei­den, in welch­er Höhe sie Leis­tun­gen kürzen. Dies stellt einen ver­fas­sungswidri­gen Ein­griff in das Grun­drecht auf ein men­schen­würdi­ges Exis­tenzmin­i­mum dar.
Der Entwurf der Änderung zum Freizügigkeits­ge­setz soll mit den Instru­menten von Wiedere­in­reis­es­per­ren und Kurzbe­fris­tun­gen des Aufen­thalts zur Arbeitssuche den europäis­chen Gedanken eines Raums der Frei­heit und des Rechts auch für gren­züber­schre­i­t­end Arbeit und Zukun­ft Suchende konterkarieren.

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