23. Januar 2015 · Quelle: Flüchtlingsrat Brandenburg

Menschenrechtliche Verpflichtungen bei der Unterbringung von Flu?chtlingen

Anlässlich des Flüchtlingsgipfels fordert der Flüchtlingsrat Brandenburg in einem offenen Brief von der Landesregierung einen Paradigmenwechsel hin zu einer menschenrechtskonformen Unterbringungspolitik.

Das Deutsche Insti­tut fu?r Men­schen­rechte hat im Dezem­ber ein bemerkenswertes Papi­er her­aus­gegeben: Men­schen­rechtliche Verpflich­tun­gen bei der Unter­bringung von Flu?chtlingen. Der Autor Hen­drik Cre­mer benennt
darin „men­schen­rechtliche Hand­lungspflicht­en von Län­dern, Kom­munen und vom Bund“. Denn Deutsch­land ist nach inter­na­tionalem Flu?chtlingsrecht und den Men­schen­recht­en dazu verpflichtet, menschenrechtskonforme
Auf­nah­mebe­din­gun­gen fu?r Asyl­suchende sicherzustellen. „Die Real­ität sieht häu­fig anders aus“, schreibt Cre­mer. „Nicht sel­ten sind die Zustände in den Flu?chtlingsunterku?nften menschenunwu?rdig.“
Der Flu?chtlingsrat Bran­den­burg schließt sich dieser Kri­tik an. Mit dem Argu­ment, es herrsche ein „Unter­bringungsnot­stand“, wer­den beste­hende Min­dest­stan­dards fu?r Sammelunterku?nfte außer Kraft geset­zt. Die im Bericht der Lan­desregierung zum Lan­desun­ter­bringungskonzept im Jahr 2013 for­mulierten Ziele, vor allem der Vor­rang der Unter­bringung in Woh­nun­gen, wer­den zur Maku­latur, die Zahl der Sammelunterku?nfte wurde seit 2012 ver­dop­pelt. Das Deutsche Insti­tut fu?r Men­schen­rechte hält dage­gen: „Mit dem Anstieg der Flu?chtlingszahlen sind die Prob­leme in Flu?chtlingsunterbringungen nicht zu rechtfertigen.“
Im Einzel­nen gibt das Deutsche Insti­tut fu?r Men­schen­rechte sieben Empfehlungen:
1. „Auf­nahme- und Sammelunterku?nfte du?rfen nicht an Orten ohne vorhan­dene Infra­struk­tur ein­gerichtet wer­den.“ Unterku?nfte an Stadträn­dern oder in Gewer­bege­bi­eten kön­nen die Rechte der betrof­fe­nen Men­schen, beispiel­sweise auf Bil­dung oder Gesund­heit, fak­tisch vereiteln.
Die Real­ität in Bran­den­burg: Abgele­gen in einem Gewer­bege­bi­et bei Ferch hat die Lan­desregierung eine Außen­stelle der Erstauf­nah­meein­rich­tung Eisenhu?ttenstadt eröffnet. An den Plä­nen, die ehe­ma­lige Lausitz-Kaserne im Wald bei Dober­lug-Kirch­hain eben­falls als Erstauf­nah­meein­rich­tung zu nutzen, wird fest­ge­hal­ten. Der Stan­dort ein­er Rei­he geplanter Anschluss-Sammelunterku?nfte stellt eben­falls eine Ver­let­zung des Men­schen­rechts auf Teil­habe am gesellschaftlichen Leben dar: darunter Oder­berg im Barn­im, Hohen­bucko in Elbe-Elster, Pre­be­low an der Gren­ze zu Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Groß Glienicke bei Pots­dam, Friedrichshain in Spree-Neiße sowie die Sam­melun­terkun­ft im Gewer­bege­bi­et von Lud­wigs­felde, die wieder­eröffnet wer­den soll. Prob­lema­tisch ist eben­falls die Lage des bere­its eröffneten Wohn­ver­bunds Wald­drehna in Dahme-Spree­wald, ganz zu schweigen von den „Dschun­gel­heimen“ Hohen­leip­isch in Elbe-Elster und Althu?ttendorf im Barn­im, fu?r deren Schließung Bewohner/innen und Flu?chtlingsorganisationen seit Jahren ein­treten. Ent­ge­gen einem Kreistags­beschluss hat das Lan­drat­samt Barn­im vor, die fu?r näch­stes Jahr geplante Schließung der Sam­melun­terkun­ft Althu?ttendorf zu revidieren.
2. „Schaf­fung und Durch­set­zung von bun­de­sein­heitlichen verbindlichen Min­dest­stan­dards fu?r den Betrieb von
Flu?chtlingsunterku?nften.“ Ob bun­de­sein­heitliche Stan­dards sin­nvoll sind, ist unter Flu?chtlingsorganisationen umstrit­ten. Sie bergen die Gefahr der Niv­el­lierung auf dem niedrig­sten Unter­bringungsniveau. Bran­den­burg ist eines der vier Bun­deslän­der mit verbindlichen Min­dest­stan­dards, doch diese sind weit­ge­hend ungenu?gend. Ihre Verbesserung scheit­erte an der Weigerung der Lan­desregierung, den Kom­munen zusät­zliche Kosten zu erstat­ten. Daher gilt immer noch eine Min­dest­wohn­fläche von 6 m² pro Flu?chtling, die im Okto­ber fu?r einen Zeitraum von max­i­mal sechs Monat­en sog­ar auf 5 m² her­abge­set­zt wurde. In solcher­maßen voll­gepfer­cht­en Mehrbettz­im­mern wird das Men­schen­recht auf Pri­vat­sphäre andauernd ver­let­zt, das nur mit abgeschlosse­nen Wohnein­heit­en zu gewährleis­teten ist. Folge der Unter­bringung in engen Sammelunterku?nften ohne aus­re­ichende Pri­vat­sphäre sind Auseinan­der­set­zung und Gewalt zwis­chen Flu?chtlingen, erhöhte Gefahr von sex­uellen Über­grif­f­en und Beläs­ti­gun­gen, Lärm und Enge, die die Lern­er­folge der Min­der­jähri­gen beein­trächti­gen und auch die Erwach­se­nen länger­fristig krank machen, beson­ders wenn sie trau­ma­tisiert sind. Diese For­men der Unter­bringung wider­sprechen dem Recht auf Fam­i­lien­leben und der UN-Kinder­recht­skon­ven­tion. Soziale Arbeit kann hier wenig aus­richt­en, solange ein Betreuungsschlu?ssel von ein­er Stelle fu?r 120 Bewohner/innen gilt.
3. „Die Errich­tung von Massenunterku?nften ist grund­sät­zlich zu ver­mei­den.“ Massenunterku?nfte enthal­ten ein erhe­blich­es Kon­flik­t­poten­zial und fu?hren zur Stig­ma­tisierung der Bewohner/innen. Flu?chtlingsunterku?nfte soll­ten daher eine Bele­gungska­paz­ität von 50 Per­so­n­en nicht u?berschreiten, wie die Diakonie in einem Posi­tion­spa­pi­er vom Juli 2014 emp­fahl. Die Real­ität in Bran­den­burg: Beste­hende Massenunterku?nfte wer­den erweit­ert, so Waß­manns­dorf auf 330 Plätze, Hen­nigs­dorf auf 495 Plätze, Pren­zlau auf 317 Plätze und Rathenow auf 225 Plätze. Neue Massenunterku?nfte wer­den ein­gerichtet in Lehnitz mit 220 Plätzen und in Tel­tow mit 392 Plätzen.
4. „Dauer­hafte Unter­bringung in Sammelunterku?nften ver­hin­dern.“ Es ist mit dem men­schen­rechtlich ver­brieften Recht auf Wohnen nicht in Ein­klang zu brin­gen, Men­schen u?ber Jahre zum Aufen­thalt in Sammelunterku?nften zu verpflicht­en und ihnen damit den Zugang zum Woh­nungs­markt zu versper­ren. Zwar gibt es in Bran­den­burg nicht — wie in ein­er Rei­he ander­er Bun­deslän­der – eine Lan­desregelung, die eine bestimmte
Ver­weil­dauer in Sammelunterku?nften vorschreibt. Die Sam­melun­terkun­ft ist aber die Regelun­ter­bringung im Anschluss an die Erstauf­nahme, und es ste­ht im Ermessen der Sozialämter, den Umzug in eine Woh­nung zu genehmi­gen. Dies ver­stößt gegen das Recht auf diskri­m­inierungs­freien Zugang zum Woh­nungs­markt und öffnet der Willku?r Tu?r und Tor, den Auszug zu ver­weigern – z. B. als Sank­tion­s­maß­nahme. In Bran­den­burg mu?ssen manche Flu?chtlinge viele Jahre in ein­er Sam­melun­terkun­ft leben. Mit Wohn­sitza­u­fla­gen fu?r einem bes­timmten Land­kreis wird die selb­st­ständi­ge Woh­nungssuche an Orten mit Woh­nungsleer­stand und gu?nstigeren Mieten vereitelt.
5. „Unterstu?tzung von Flu?chtlingen bei der Woh­nungssuche.“ In Bran­den­burg existieren nur in weni­gen Land­kreisen Beratungsstellen, die Flu?chtlinge bei der Woh­nungssuche unterstu?tzen. Wo Flu?chtlinge in Woh­nun­gen unterge­bracht wer­den, erfol­gt dies meist durch eine Zuweisung von Amts wegen. Dadurch wer­den sie in ein­er Abhängigkeit und Bevor­mundung gehal­ten. Stattdessen bedarf es ein­er indi­vidu­ellen Beratung, um Flu?chtlingen die selb­st­ständi­ge Woh­nungssuche zu ermöglichen. Ein Lan­despro­gramm zur Förderung eines Wohn­raum­man­age­ments und der sozialen Begleitung dezen­tral unterge­brachter Flu?chtlinge ste­ht noch aus
6. „Schaf­fung von Woh­nun­gen mit sozialverträglichen Mieten.“ In Bran­den­burg wird die Rede vom Unter­bringungsnot­stand durch den Leer­stand von 70.000 – zum Teil zen­trum­sna­hen und infra­struk­turell gut
ange­bun­de­nen — Woh­nun­gen Lu?gen ges­traft. Die Lan­desregierung bezuschusste seit 2010 im Rah­men des Stad­tum­baupro­gramms den Abriss leer­ste­hen­der Wohnge­bäude mit ca. 28 Mil­lio­nen Euro. Die Ver­wen­dung dieser
Mit­tel fu?r die Ren­ovierung dieser Wohnge­bäude und die Her­rich­tung von Woh­nun­gen fu?r Flu?chtlinge wäre weit sinnvoller.
7. „Eine gesamt­staatliche Strate­gie zur Unter­bringung von Flu?chtlingen entwick­eln.“ Die Lan­desregierung hat angeku?ndigt, die vom Bund fu?r das Jahr 2015 zur Verfu?gung gestell­ten Mit­tel von 22,5 Mil­lio­nen Euro mit der Gießkanne an die Land­kreise zu verteilen. Damit wieder­holt die Lan­desregierung den Fehler des
let­zten Jahres, als sie den Land­kreisen 5 Mil­lio­nen Euro zur Erhöhung der Min­dest­wohn­fläche in Sammelunterku?nften auf 8 m² und zur Her­rich­tung von Woh­nun­gen u?berwies. In solchen zeitlich begren­zten Ad-hoc-Maß­nah­men lässt sich kein strin­gentes Gesamtkonzept der Unter­bringung erken­nen. Das Lan­desun­ter­bringungskonzept, mit dem die Min­dest­stan­dards verbessert und der Vor­rang der Woh­nung­sun­ter­bringung ver­wirk­licht wer­den soll­ten, scheit­erte im Jahr 2013 an der Weigerung ein­er dauer­haften auskömm­lichen Kosten­er­stat­tung – und am Starrsinn der kom­mu­nalen Spitzen­ver­bände, die
unter allen Umstän­den an der Unter­bringung in Sammelunterku?nften fes­thal­ten woll­ten. Es ist davon auszuge­hen, dass die derzeit­ige Gießkan­nen­poli­tik zu ein­er Ausweitung der Unter­bringung in Sammelunterku?nften fu?hren und diese fu?r Jahre festschreiben wird. Die Lan­desregierung hat poli­tis­che und finanzielle Möglichkeit­en, wie die Nov­el­lierung des Lan­desauf­nah­mege­set­zes und der Min­dest­stan­dards fu?r
Unterku?nfte, die Unter­bringung in Woh­nun­gen zu erhöhen, Massenunterku?nfte zu ver­mei­den und die Wohn­si­t­u­a­tion fu?r Flu?chtlinge men­schen­recht­skon­form zu gestal­ten. Wenn sie diese nicht endlich nutzt, wird Bran­den­burg bun­desweit eines der Län­der mit der niedrig­sten Woh­nungsquote bleiben. Isolierte Massenunterku?nfte, wie sie in den 1990er Jahren ent­standen, gal­ten dem let­zten Land­tag als Zeichen ein­er ver­fehlten und unmen­schlichen Flu?chtlingspolitik, die es dauer­haft zu kor­rigieren gilt. Das geforderte und nach wie vor drin­gend nötige Unter­bringungskonzept liegt immer noch nicht vor, das Auf­nah­mege­setz wurde nicht geän­dert, die Stan­dards nicht verbessert, mit dem Ergeb­nis, dass genau solche Unterku?nfte wieder etabliert wer­den. Eine men­schen­recht­skon­forme Unter­bringungspoli­tik sieht anders aus, daran hat das Deutsche Insti­tut fu?r Men­schen­rechte erinnert.
Pots­dam, 21. Jan­u­ar 20015
ErstunterzeichnerInnen
1. Aktionsbu?ndnis Bran­den­burg gegen Gewalt, Recht­sex­trem­is­mus und Fremdenfeindlichkeit
2. Prof. Dr. Bir­git Ammann, Fach­hochschule Potsdam
3. Nad­ja Hitzel-Andel­hamid, Antidiskri­m­inierungs­ber­atung der Opferperspektive
4. Arbeits­gruppe Flucht und Migra­tion Kirchenkreis Oberes Havelland
5. Asylver­fahrens­ber­atungsini­tia­tive ‑ange­hört-
6. AUSTAUSCH am KANAL, Potsdam
7. Autonomes Frauen­zen­trum Potsdam
8. Barn­imer Kam­pagne “Light me Amadeu”, Eberswalde
9. Annett Bauer,
10. Lutz Boede, Stadtverord­neter Pots­dam und Mit­glied des Migrantenbeirates
11. Ruth Brinkmeier
12. Dorothee Bruch, Xenion
13. Chill out e.V., Potsdam
14. Cot­tbuser Flu?chtlingsverein
15. Der Runde Tisch Willkom­men, Wandlitz
16. Kirsten Dieck­mann, Diplom-Psychologe
17. Rolf Diet­rich, Potsdam
18. Franziska Don­ner, Potsdam
19. Ulla van Dorp, Teltow
20. Vera Dost, VVN-BdA Brandenburg
21. Judith Dubiel, Run­der Tisch Willkom­men, Wandlitz
22. Stef­fen Ehlert, Eberswalde,
23. Flu?chtlingsberatungsstelle Hennigsdorf
24. Flu?chtlingsprojekt “Inte­gra­tion+” Pro­jek­thaus Potsdam
25. Frei­land Potsdam
26. Fre­un­deskreis zur Unterstu?tzung der Asyl­be­wer­ber in Teltow
27. Pfar­rer Bern­hard Fricke, Hohen Neuendorf
28. Hei­drun und Dieter Gadis­chke, Bernau
29. Gabi und Kon­rad Geburek
30. Gemeinde­di­akonis­che Ini­tia­tive ESTArup­pin e.V.
31. Han­na Greve, Diplom-Psychologin
32. Benedikt Gu?nther
33. Frank Grunau
34. Chris­t­ian Haase, Mallnow
35. Jut­ta Hen­glein-Bil­dau, Teltow
36. Hei­di Hildebrand,Sozialarbeiterin, Johan­niter-Unfall-Hil­fe e.V., Lan­desver­band Nordbrandenburg
37. Hochschul­gruppe der Uni­ver­sität Pots­dam “Refugees Wel­come Brandenburg”
38. Karin Hopf­mann, Über­re­gionale Flu?chtlingsberatung AWO Ostprignitz-Ruppin
39. Dr. Knut Horst, Mit­glied in Willkom­men in Falkensee
40. Kristin Has­sel, Gerswalde,Uckermark
41. Hen­nigs­dor­fer Ausländerbeirat
42. Hen­nigs­dor­fer Ratschlag
43. Ini­tia­tive “Bunte Zora” Lauchhammer
44. Ini­tia­tive Willkom­men in Gransee
45. Ini­tia­tiv­gruppe gegen Gewalt und Ras­sis­mus Velten
46. Inwole e.V., Potsdam
47. Thomas Keller, Wandlitz
48. Kom­m­Mit — fu?r Migranten und Flu?chtlinge e. V.
49. Koop­er­a­tion fu?r Flu?chtlinge in Brandenburg
50. Ina Krahl
51. S.Krebs
52. Elis­a­beth Kuck, ehre­namtliche Mitar­bei­t­erin im Wohn­heim Nuthetal, Potsdam
53. Kul­tur­lob­by Potsdam
54. Kath­leen Kunath, Mit­glied in Willkom­men in Falkensee
55. Lan­desju­gen­dring Bran­den­burg e.V.
56. Lan­desver­band Sozial­is­tis­chen Jugend – die Falken
57. Shaun Law­ton, Schauspieler
58. Johann-Georg Hofer von Loben­stein, Hamburg
59. Dr.Armin Mey­er, Niederfinow
60. Horst Nacht­sheim, Mit­glied im Willkom­men­skreis Neuhard­en­berg e.V.
61. Neu­rup­pin bleibt bunt
62. N.N. — Auf zu Neuen Nach­barschaften Potsdam-West
63. Opfer­per­spek­tive e.V.
64. Ire­na Pet­zoldo­va, Psych. Psy­chother­a­peutin, KommMit
65. Christoph Pol­drack, Pfar­rer in Leegebruch/Velten/Marwitz + Mit­glied der Willkommensinitiative
Leegebruch/Oberkrämer
66. Pro­jekt Farfalla
67. Host Rab­bow, Über­re­gionale Flu?chtlingsberatungsstelle AWO-OPR
68. Clau­dia Rashied, Teltow
69. Refugees Eman­ci­pa­tion e.V
70. Refugees Wel­come Senftenberg
71. Joachim Ru?ffer, Pro­jek­tko­or­di­na­tor KommMit
72. Ru?diger Schmolke
73. Peter Siebert
74. Ulrich Stahn, Sydow­er Fließ
75. Iris Rodriguez, Freie Journalistin
76. Vic­tor Rodriguez, Berlin
77. Sibylle Rothkegel, Dipl. Psych., Psych. Psychotherapeutin.
78. Katha­ri­na Tietz
79. Vielfalt statt Ein­falt — fu?r ein fre­undlich­es Frank­furt (Oder)
80. Sabine Wald­ner, Mit­glied in Willkom­men in Falkensee
81. Michael Weber
82. Willkom­men in Falkensee
83. Willkom­men in Oberhavel
84. Willkom­men­skreis Neuhard­en­berg e.V.
85. Willkom­mensini­tia­tive Oranienburg
86. Simon Wohlfahrt
87. Heike Wolff, Potsdam
88. Women in Exile e.V.
89. Zossen zeigt Gesicht

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