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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration

Menschenrechtliche Verpflichtungen bei der Unterbringung von Flu?chtlingen

Das Deutsche Insti­tut fu?r Men­schen­rechte hat im Dezem­ber ein bemerkenswertes Papi­er her­aus­gegeben: Men­schen­rechtliche Verpflich­tun­gen bei der Unter­bringung von Flu?chtlingen. Der Autor Hen­drik Cre­mer benennt
darin „men­schen­rechtliche Hand­lungspflicht­en von Län­dern, Kom­munen und vom Bund“. Denn Deutsch­land ist nach inter­na­tionalem Flu?chtlingsrecht und den Men­schen­recht­en dazu verpflichtet, menschenrechtskonforme
Auf­nah­mebe­din­gun­gen fu?r Asyl­suchende sicherzustellen. „Die Real­ität sieht häu­fig anders aus“, schreibt Cre­mer. „Nicht sel­ten sind die Zustände in den Flu?chtlingsunterku?nften menschenunwu?rdig.“
Der Flu?chtlingsrat Bran­den­burg schließt sich dieser Kri­tik an. Mit dem Argu­ment, es herrsche ein „Unter­bringungsnot­stand“, wer­den beste­hende Min­dest­stan­dards fu?r Sammelunterku?nfte außer Kraft geset­zt. Die im Bericht der Lan­desregierung zum Lan­desun­ter­bringungskonzept im Jahr 2013 for­mulierten Ziele, vor allem der Vor­rang der Unter­bringung in Woh­nun­gen, wer­den zur Maku­latur, die Zahl der Sammelunterku?nfte wurde seit 2012 ver­dop­pelt. Das Deutsche Insti­tut fu?r Men­schen­rechte hält dage­gen: „Mit dem Anstieg der Flu?chtlingszahlen sind die Prob­leme in Flu?chtlingsunterbringungen nicht zu rechtfertigen.“
Im Einzel­nen gibt das Deutsche Insti­tut fu?r Men­schen­rechte sieben Empfehlungen:
1. „Auf­nahme- und Sammelunterku?nfte du?rfen nicht an Orten ohne vorhan­dene Infra­struk­tur ein­gerichtet wer­den.“ Unterku?nfte an Stadträn­dern oder in Gewer­bege­bi­eten kön­nen die Rechte der betrof­fe­nen Men­schen, beispiel­sweise auf Bil­dung oder Gesund­heit, fak­tisch vereiteln.
Die Real­ität in Bran­den­burg: Abgele­gen in einem Gewer­bege­bi­et bei Ferch hat die Lan­desregierung eine Außen­stelle der Erstauf­nah­meein­rich­tung Eisenhu?ttenstadt eröffnet. An den Plä­nen, die ehe­ma­lige Lausitz-Kaserne im Wald bei Dober­lug-Kirch­hain eben­falls als Erstauf­nah­meein­rich­tung zu nutzen, wird fest­ge­hal­ten. Der Stan­dort ein­er Rei­he geplanter Anschluss-Sammelunterku?nfte stellt eben­falls eine Ver­let­zung des Men­schen­rechts auf Teil­habe am gesellschaftlichen Leben dar: darunter Oder­berg im Barn­im, Hohen­bucko in Elbe-Elster, Pre­be­low an der Gren­ze zu Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Groß Glienicke bei Pots­dam, Friedrichshain in Spree-Neiße sowie die Sam­melun­terkun­ft im Gewer­bege­bi­et von Lud­wigs­felde, die wieder­eröffnet wer­den soll. Prob­lema­tisch ist eben­falls die Lage des bere­its eröffneten Wohn­ver­bunds Wald­drehna in Dahme-Spree­wald, ganz zu schweigen von den „Dschun­gel­heimen“ Hohen­leip­isch in Elbe-Elster und Althu?ttendorf im Barn­im, fu?r deren Schließung Bewohner/innen und Flu?chtlingsorganisationen seit Jahren ein­treten. Ent­ge­gen einem Kreistags­beschluss hat das Lan­drat­samt Barn­im vor, die fu?r näch­stes Jahr geplante Schließung der Sam­melun­terkun­ft Althu?ttendorf zu revidieren.
2. „Schaf­fung und Durch­set­zung von bun­de­sein­heitlichen verbindlichen Min­dest­stan­dards fu?r den Betrieb von
Flu?chtlingsunterku?nften.“ Ob bun­de­sein­heitliche Stan­dards sin­nvoll sind, ist unter Flu?chtlingsorganisationen umstrit­ten. Sie bergen die Gefahr der Niv­el­lierung auf dem niedrig­sten Unter­bringungsniveau. Bran­den­burg ist eines der vier Bun­deslän­der mit verbindlichen Min­dest­stan­dards, doch diese sind weit­ge­hend ungenu?gend. Ihre Verbesserung scheit­erte an der Weigerung der Lan­desregierung, den Kom­munen zusät­zliche Kosten zu erstat­ten. Daher gilt immer noch eine Min­dest­wohn­fläche von 6 m² pro Flu?chtling, die im Okto­ber fu?r einen Zeitraum von max­i­mal sechs Monat­en sog­ar auf 5 m² her­abge­set­zt wurde. In solcher­maßen voll­gepfer­cht­en Mehrbettz­im­mern wird das Men­schen­recht auf Pri­vat­sphäre andauernd ver­let­zt, das nur mit abgeschlosse­nen Wohnein­heit­en zu gewährleis­teten ist. Folge der Unter­bringung in engen Sammelunterku?nften ohne aus­re­ichende Pri­vat­sphäre sind Auseinan­der­set­zung und Gewalt zwis­chen Flu?chtlingen, erhöhte Gefahr von sex­uellen Über­grif­f­en und Beläs­ti­gun­gen, Lärm und Enge, die die Lern­er­folge der Min­der­jähri­gen beein­trächti­gen und auch die Erwach­se­nen länger­fristig krank machen, beson­ders wenn sie trau­ma­tisiert sind. Diese For­men der Unter­bringung wider­sprechen dem Recht auf Fam­i­lien­leben und der UN-Kinder­recht­skon­ven­tion. Soziale Arbeit kann hier wenig aus­richt­en, solange ein Betreuungsschlu?ssel von ein­er Stelle fu?r 120 Bewohner/innen gilt.
3. „Die Errich­tung von Massenunterku?nften ist grund­sät­zlich zu ver­mei­den.“ Massenunterku?nfte enthal­ten ein erhe­blich­es Kon­flik­t­poten­zial und fu?hren zur Stig­ma­tisierung der Bewohner/innen. Flu?chtlingsunterku?nfte soll­ten daher eine Bele­gungska­paz­ität von 50 Per­so­n­en nicht u?berschreiten, wie die Diakonie in einem Posi­tion­spa­pi­er vom Juli 2014 emp­fahl. Die Real­ität in Bran­den­burg: Beste­hende Massenunterku?nfte wer­den erweit­ert, so Waß­manns­dorf auf 330 Plätze, Hen­nigs­dorf auf 495 Plätze, Pren­zlau auf 317 Plätze und Rathenow auf 225 Plätze. Neue Massenunterku?nfte wer­den ein­gerichtet in Lehnitz mit 220 Plätzen und in Tel­tow mit 392 Plätzen.
4. „Dauer­hafte Unter­bringung in Sammelunterku?nften ver­hin­dern.“ Es ist mit dem men­schen­rechtlich ver­brieften Recht auf Wohnen nicht in Ein­klang zu brin­gen, Men­schen u?ber Jahre zum Aufen­thalt in Sammelunterku?nften zu verpflicht­en und ihnen damit den Zugang zum Woh­nungs­markt zu versper­ren. Zwar gibt es in Bran­den­burg nicht — wie in ein­er Rei­he ander­er Bun­deslän­der – eine Lan­desregelung, die eine bestimmte
Ver­weil­dauer in Sammelunterku?nften vorschreibt. Die Sam­melun­terkun­ft ist aber die Regelun­ter­bringung im Anschluss an die Erstauf­nahme, und es ste­ht im Ermessen der Sozialämter, den Umzug in eine Woh­nung zu genehmi­gen. Dies ver­stößt gegen das Recht auf diskri­m­inierungs­freien Zugang zum Woh­nungs­markt und öffnet der Willku?r Tu?r und Tor, den Auszug zu ver­weigern – z. B. als Sank­tion­s­maß­nahme. In Bran­den­burg mu?ssen manche Flu?chtlinge viele Jahre in ein­er Sam­melun­terkun­ft leben. Mit Wohn­sitza­u­fla­gen fu?r einem bes­timmten Land­kreis wird die selb­st­ständi­ge Woh­nungssuche an Orten mit Woh­nungsleer­stand und gu?nstigeren Mieten vereitelt.
5. „Unterstu?tzung von Flu?chtlingen bei der Woh­nungssuche.“ In Bran­den­burg existieren nur in weni­gen Land­kreisen Beratungsstellen, die Flu?chtlinge bei der Woh­nungssuche unterstu?tzen. Wo Flu?chtlinge in Woh­nun­gen unterge­bracht wer­den, erfol­gt dies meist durch eine Zuweisung von Amts wegen. Dadurch wer­den sie in ein­er Abhängigkeit und Bevor­mundung gehal­ten. Stattdessen bedarf es ein­er indi­vidu­ellen Beratung, um Flu?chtlingen die selb­st­ständi­ge Woh­nungssuche zu ermöglichen. Ein Lan­despro­gramm zur Förderung eines Wohn­raum­man­age­ments und der sozialen Begleitung dezen­tral unterge­brachter Flu?chtlinge ste­ht noch aus
6. „Schaf­fung von Woh­nun­gen mit sozialverträglichen Mieten.“ In Bran­den­burg wird die Rede vom Unter­bringungsnot­stand durch den Leer­stand von 70.000 – zum Teil zen­trum­sna­hen und infra­struk­turell gut
ange­bun­de­nen — Woh­nun­gen Lu?gen ges­traft. Die Lan­desregierung bezuschusste seit 2010 im Rah­men des Stad­tum­baupro­gramms den Abriss leer­ste­hen­der Wohnge­bäude mit ca. 28 Mil­lio­nen Euro. Die Ver­wen­dung dieser
Mit­tel fu?r die Ren­ovierung dieser Wohnge­bäude und die Her­rich­tung von Woh­nun­gen fu?r Flu?chtlinge wäre weit sinnvoller.
7. „Eine gesamt­staatliche Strate­gie zur Unter­bringung von Flu?chtlingen entwick­eln.“ Die Lan­desregierung hat angeku?ndigt, die vom Bund fu?r das Jahr 2015 zur Verfu?gung gestell­ten Mit­tel von 22,5 Mil­lio­nen Euro mit der Gießkanne an die Land­kreise zu verteilen. Damit wieder­holt die Lan­desregierung den Fehler des
let­zten Jahres, als sie den Land­kreisen 5 Mil­lio­nen Euro zur Erhöhung der Min­dest­wohn­fläche in Sammelunterku?nften auf 8 m² und zur Her­rich­tung von Woh­nun­gen u?berwies. In solchen zeitlich begren­zten Ad-hoc-Maß­nah­men lässt sich kein strin­gentes Gesamtkonzept der Unter­bringung erken­nen. Das Lan­desun­ter­bringungskonzept, mit dem die Min­dest­stan­dards verbessert und der Vor­rang der Woh­nung­sun­ter­bringung ver­wirk­licht wer­den soll­ten, scheit­erte im Jahr 2013 an der Weigerung ein­er dauer­haften auskömm­lichen Kosten­er­stat­tung – und am Starrsinn der kom­mu­nalen Spitzen­ver­bände, die
unter allen Umstän­den an der Unter­bringung in Sammelunterku?nften fes­thal­ten woll­ten. Es ist davon auszuge­hen, dass die derzeit­ige Gießkan­nen­poli­tik zu ein­er Ausweitung der Unter­bringung in Sammelunterku?nften fu?hren und diese fu?r Jahre festschreiben wird. Die Lan­desregierung hat poli­tis­che und finanzielle Möglichkeit­en, wie die Nov­el­lierung des Lan­desauf­nah­mege­set­zes und der Min­dest­stan­dards fu?r
Unterku?nfte, die Unter­bringung in Woh­nun­gen zu erhöhen, Massenunterku?nfte zu ver­mei­den und die Wohn­si­t­u­a­tion fu?r Flu?chtlinge men­schen­recht­skon­form zu gestal­ten. Wenn sie diese nicht endlich nutzt, wird Bran­den­burg bun­desweit eines der Län­der mit der niedrig­sten Woh­nungsquote bleiben. Isolierte Massenunterku?nfte, wie sie in den 1990er Jahren ent­standen, gal­ten dem let­zten Land­tag als Zeichen ein­er ver­fehlten und unmen­schlichen Flu?chtlingspolitik, die es dauer­haft zu kor­rigieren gilt. Das geforderte und nach wie vor drin­gend nötige Unter­bringungskonzept liegt immer noch nicht vor, das Auf­nah­mege­setz wurde nicht geän­dert, die Stan­dards nicht verbessert, mit dem Ergeb­nis, dass genau solche Unterku?nfte wieder etabliert wer­den. Eine men­schen­recht­skon­forme Unter­bringungspoli­tik sieht anders aus, daran hat das Deutsche Insti­tut fu?r Men­schen­rechte erinnert.
Pots­dam, 21. Jan­u­ar 20015
ErstunterzeichnerInnen
1. Aktionsbu?ndnis Bran­den­burg gegen Gewalt, Recht­sex­trem­is­mus und Fremdenfeindlichkeit
2. Prof. Dr. Bir­git Ammann, Fach­hochschule Potsdam
3. Nad­ja Hitzel-Andel­hamid, Antidiskri­m­inierungs­ber­atung der Opferperspektive
4. Arbeits­gruppe Flucht und Migra­tion Kirchenkreis Oberes Havelland
5. Asylver­fahrens­ber­atungsini­tia­tive ‑ange­hört-
6. AUSTAUSCH am KANAL, Potsdam
7. Autonomes Frauen­zen­trum Potsdam
8. Barn­imer Kam­pagne “Light me Amadeu”, Eberswalde
9. Annett Bauer,
10. Lutz Boede, Stadtverord­neter Pots­dam und Mit­glied des Migrantenbeirates
11. Ruth Brinkmeier
12. Dorothee Bruch, Xenion
13. Chill out e.V., Potsdam
14. Cot­tbuser Flu?chtlingsverein
15. Der Runde Tisch Willkom­men, Wandlitz
16. Kirsten Dieck­mann, Diplom-Psychologe
17. Rolf Diet­rich, Potsdam
18. Franziska Don­ner, Potsdam
19. Ulla van Dorp, Teltow
20. Vera Dost, VVN-BdA Brandenburg
21. Judith Dubiel, Run­der Tisch Willkom­men, Wandlitz
22. Stef­fen Ehlert, Eberswalde,
23. Flu?chtlingsberatungsstelle Hennigsdorf
24. Flu?chtlingsprojekt “Inte­gra­tion+” Pro­jek­thaus Potsdam
25. Frei­land Potsdam
26. Fre­un­deskreis zur Unterstu?tzung der Asyl­be­wer­ber in Teltow
27. Pfar­rer Bern­hard Fricke, Hohen Neuendorf
28. Hei­drun und Dieter Gadis­chke, Bernau
29. Gabi und Kon­rad Geburek
30. Gemeinde­di­akonis­che Ini­tia­tive ESTArup­pin e.V.
31. Han­na Greve, Diplom-Psychologin
32. Benedikt Gu?nther
33. Frank Grunau
34. Chris­t­ian Haase, Mallnow
35. Jut­ta Hen­glein-Bil­dau, Teltow
36. Hei­di Hildebrand,Sozialarbeiterin, Johan­niter-Unfall-Hil­fe e.V., Lan­desver­band Nordbrandenburg
37. Hochschul­gruppe der Uni­ver­sität Pots­dam “Refugees Wel­come Brandenburg”
38. Karin Hopf­mann, Über­re­gionale Flu?chtlingsberatung AWO Ostprignitz-Ruppin
39. Dr. Knut Horst, Mit­glied in Willkom­men in Falkensee
40. Kristin Has­sel, Gerswalde,Uckermark
41. Hen­nigs­dor­fer Ausländerbeirat
42. Hen­nigs­dor­fer Ratschlag
43. Ini­tia­tive “Bunte Zora” Lauchhammer
44. Ini­tia­tive Willkom­men in Gransee
45. Ini­tia­tiv­gruppe gegen Gewalt und Ras­sis­mus Velten
46. Inwole e.V., Potsdam
47. Thomas Keller, Wandlitz
48. Kom­m­Mit — fu?r Migranten und Flu?chtlinge e. V.
49. Koop­er­a­tion fu?r Flu?chtlinge in Brandenburg
50. Ina Krahl
51. S.Krebs
52. Elis­a­beth Kuck, ehre­namtliche Mitar­bei­t­erin im Wohn­heim Nuthetal, Potsdam
53. Kul­tur­lob­by Potsdam
54. Kath­leen Kunath, Mit­glied in Willkom­men in Falkensee
55. Lan­desju­gen­dring Bran­den­burg e.V.
56. Lan­desver­band Sozial­is­tis­chen Jugend – die Falken
57. Shaun Law­ton, Schauspieler
58. Johann-Georg Hofer von Loben­stein, Hamburg
59. Dr.Armin Mey­er, Niederfinow
60. Horst Nacht­sheim, Mit­glied im Willkom­men­skreis Neuhard­en­berg e.V.
61. Neu­rup­pin bleibt bunt
62. N.N. — Auf zu Neuen Nach­barschaften Potsdam-West
63. Opfer­per­spek­tive e.V.
64. Ire­na Pet­zoldo­va, Psych. Psy­chother­a­peutin, KommMit
65. Christoph Pol­drack, Pfar­rer in Leegebruch/Velten/Marwitz + Mit­glied der Willkommensinitiative
Leegebruch/Oberkrämer
66. Pro­jekt Farfalla
67. Host Rab­bow, Über­re­gionale Flu?chtlingsberatungsstelle AWO-OPR
68. Clau­dia Rashied, Teltow
69. Refugees Eman­ci­pa­tion e.V
70. Refugees Wel­come Senftenberg
71. Joachim Ru?ffer, Pro­jek­tko­or­di­na­tor KommMit
72. Ru?diger Schmolke
73. Peter Siebert
74. Ulrich Stahn, Sydow­er Fließ
75. Iris Rodriguez, Freie Journalistin
76. Vic­tor Rodriguez, Berlin
77. Sibylle Rothkegel, Dipl. Psych., Psych. Psychotherapeutin.
78. Katha­ri­na Tietz
79. Vielfalt statt Ein­falt — fu?r ein fre­undlich­es Frank­furt (Oder)
80. Sabine Wald­ner, Mit­glied in Willkom­men in Falkensee
81. Michael Weber
82. Willkom­men in Falkensee
83. Willkom­men in Oberhavel
84. Willkom­men­skreis Neuhard­en­berg e.V.
85. Willkom­mensini­tia­tive Oranienburg
86. Simon Wohlfahrt
87. Heike Wolff, Potsdam
88. Women in Exile e.V.
89. Zossen zeigt Gesicht

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