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(Anti-)Rassismus Law & Order

Offener Brief an die Landesregierung von Brandenburg

Im Jahr 2009 hat das Bun­des­land Bran­den­burg 79 beson­ders schutzbedürftige Flüchtlinge aus dem Irak und unlängst zwei weit­ere aus dem Iran zur Neuan­sied­lung aufgenom­men. Wir begrüßen diesen Schritt und hof­fen, dass dadurch auch eine Sen­si­bil­isierung für die Not­lage der anderen Flüchtlinge entste­ht, die in Bran­den­burg Asyl beantragt haben und in großer Unsicher­heit leben, weil ihnen der Flüchtlingssta­tus nicht zuerkan­nt wird, sie von Rückschiebun­gen im Dublin-II-Ver­fahren oder Wider­rufsver­fahren bedro­ht sind.

Bei der Auf­nahme der Flüchtlinge im so genan­ten Reset­tle­ment-Ver­fahren zeigte sich trotz zahlre­ich­er Unter­stützung, dass es  keine entwick­elte, belast­bare Auf­nahmestruk­tur in Bran­den­burg gibt. Es fehlen Ressourcen wie Dol­metsch­er, Beratungsstellen, ein Netz von ehre­namtlichen Begleiter/innen, die als Pat­en fungieren kön­nten, geeignete Sprachkurse oder Schulen, die erfahren, auf­nah­me­bere­it und per­son­ell aus­re­ichend aus­ges­tat­tet sind. Auch die beteiligten Insti­tu­tio­nen wie Job­cen­ter,   Gesund­heit­sein­rich­tun­gen und Krankenkassen, Woh­nungs­bauge­sellschaften, um nur einige zu nen­nen, sind nicht darauf vor­bere­it­et, Men­schen zu inte­gri­eren, die ohne Ken­nt­nisse des deutschen Sys­tems frisch ein­gereist sind. Das erschw­ert die Arbeit für alle Beteiligten – und es zeigt sich, dass die Auf­nahme von Flüchtlin­gen jen­seits des restrik­tiv­en deutschen Asylver­fahrens, sozusagen als unmit­tel­bar Gle­ich­berechtigte, langfristig zur interkul­turellen Öff­nung der Insti­tu­tio­nen beitra­gen kann, — ein­er Öff­nung, die für die Entwick­lung Bran­den­burgs all­ge­mein als drin­gend notwendig ange­se­hen wird. Dafür ist es allerd­ings notwendig, sowohl die Ank­om­menden, als auch die Insti­tu­tio­nen in diese Rich­tung zu fördern und materiell auszustatten.

 

Heute am Tag des Flüchtlings 2010 fordern wir die Lan­desregierung dazu auf,

  • weit­ere Flüchtlinge aufzunehmen,
  • auf die Bun­desregierung einzuwirken, den Nachzug von Fam­i­lien­ange­höri­gen zu ermöglichen,
  • darauf hinzuwirken, dass sich die Bun­desre­pub­lik zur regelmäßi­gen Auf­nahme beson­ders schutzbedürftiger Flüchtlinge im Reset­tle­ment-Ver­fahren verpflichtet, so wie es andere EU-Län­der bere­its seit Jahren tun.
  • die Lebenssi­t­u­a­tion der anderen Flüchtlinge, die meist über gefährliche Ein­reisewege im Asylver­fahren gekom­men sind, zu verbessern und an die Bedin­gun­gen der ein­heimis­chen Bevölkerung anzupassen.

 

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