Im Jahr 2009 hat das Bundesland Brandenburg 79 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus dem Irak und unlängst zwei weitere aus dem Iran zur Neuansiedlung aufgenommen. Wir begrüßen diesen Schritt und hoffen, dass dadurch auch eine Sensibilisierung für die Notlage der anderen Flüchtlinge entsteht, die in Brandenburg Asyl beantragt haben und in großer Unsicherheit leben, weil ihnen der Flüchtlingsstatus nicht zuerkannt wird, sie von Rückschiebungen im Dublin-II-Verfahren oder Widerrufsverfahren bedroht sind.
Bei der Aufnahme der Flüchtlinge im so genanten Resettlement-Verfahren zeigte sich trotz zahlreicher Unterstützung, dass es keine entwickelte, belastbare Aufnahmestruktur in Brandenburg gibt. Es fehlen Ressourcen wie Dolmetscher, Beratungsstellen, ein Netz von ehrenamtlichen Begleiter/innen, die als Paten fungieren könnten, geeignete Sprachkurse oder Schulen, die erfahren, aufnahmebereit und personell ausreichend ausgestattet sind. Auch die beteiligten Institutionen wie Jobcenter, Gesundheitseinrichtungen und Krankenkassen, Wohnungsbaugesellschaften, um nur einige zu nennen, sind nicht darauf vorbereitet, Menschen zu integrieren, die ohne Kenntnisse des deutschen Systems frisch eingereist sind. Das erschwert die Arbeit für alle Beteiligten – und es zeigt sich, dass die Aufnahme von Flüchtlingen jenseits des restriktiven deutschen Asylverfahrens, sozusagen als unmittelbar Gleichberechtigte, langfristig zur interkulturellen Öffnung der Institutionen beitragen kann, — einer Öffnung, die für die Entwicklung Brandenburgs allgemein als dringend notwendig angesehen wird. Dafür ist es allerdings notwendig, sowohl die Ankommenden, als auch die Institutionen in diese Richtung zu fördern und materiell auszustatten.
Heute am Tag des Flüchtlings 2010 fordern wir die Landesregierung dazu auf,
- weitere Flüchtlinge aufzunehmen,
- auf die Bundesregierung einzuwirken, den Nachzug von Familienangehörigen zu ermöglichen,
- darauf hinzuwirken, dass sich die Bundesrepublik zur regelmäßigen Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge im Resettlement-Verfahren verpflichtet, so wie es andere EU-Länder bereits seit Jahren tun.
- die Lebenssituation der anderen Flüchtlinge, die meist über gefährliche Einreisewege im Asylverfahren gekommen sind, zu verbessern und an die Bedingungen der einheimischen Bevölkerung anzupassen.