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Potenziale Geflüchteter zur Fachkräftesicherung nutzen

Ein Zusam­men­schluss von Bil­dungs- und Inte­gra­tionsträgern, Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen, Wohlfahrtsver­bän­den, Kam­mern und Gew­erkschaften (DGB-Regio­nen Ost‑, Süd- und West­bran­den­burg) im Land Bran­den­burg fordert den Zugang zu Aus­bil­dungsver­hält­nis­sen für Geflüchtete zu erle­ichtern und vor Beginn des neuen Aus­bil­dungs­jahres die „Aus­bil­dungs­dul­dung“ lan­desweit ein­heitlich und prax­isori­en­tiert im Sinne eines aktiv­en Inte­gra­tions­gedankens umzuset­zen. Dazu bedarf es unbe­d­ingt ein­er reg­ulären sta­tusun­ab­hängi­gen Aus­bil­dungs­förderung für alle Auszubildenden.
Der Man­gel an Fachkräften im Land Bran­den­burg ist seit Jahren hoch. Gle­ichzeit­ig bere­it­et es vie­len Betrieben Schwierigkeit­en, geeignete Auszu­bildende mit den sprach­lichen, fach­lichen und sozialen Fähigkeit­en zu find­en, um diesem Man­gel nach­haltig ent­ge­gen­zuwirken. Im Berufs­bil­dungs­bericht (1) 2017 des Bun­desmin­is­teri­ums für Bil­dung und Forschung wurde jüngst belegt, dass zu Beginn der let­zten Aus­bil­dungs­sai­son 2016 bun­desweit etwa 43.500 Lehrstellen unbe­set­zt blieben, davon mehr als 1700 Plätze im Bun­des­land Bran­den­burg. Auch für das kom­mende Aus­bil­dungs­jahr sind in Bran­den­burg noch zahlre­iche Lehrstellen unbesetzt.
Bish­er wer­den im Bun­des­land trotz­dem nicht alle Möglichkeit­en aus­geschöpft, um unbe­set­zte Aus­bil­dungsplätze mit geeigneten Bewerber_innen für das jew­eilige Berufs­feld zu besetzen.
Dabei wurde der Zugang geflüchteter Men­schen zum Aus­bil­dungs­markt im August 2016 mit Inkraft­treten des Inte­gra­tions­ge­set­zes erle­ichtert. Ziel war es, dass geduldete Per­so­n­en aller Alters­grup­pen die Möglichkeit erhal­ten, eine qual­i­fizierte Beruf­saus­bil­dung aufzunehmen. Damit ein­her geht der Anspruch auf die Erteilung ein­er soge­nan­nten „Aus­bil­dungs­dul­dung“ (§60a Abs.2 Satz 4 Aufen­thG), an die sich eine Aufen­thalt­ser­laub­nis zur Beschäf­ti­gung im erlern­ten Beruf anschließen soll (soge­nan­nte „3+2 Regelung“).
Die aktive Auf­nahme ein­er qual­i­fizierten Beruf­saus­bil­dung wird jedoch selb­st bei unterze­ich­netem Aus­bil­dungsver­trag durch die restrik­tive Umset­zung­sprax­is einiger Aus­län­der­be­hör­den ver­hin­dert, indem der Antrag auf die Erteilung der Aus­bil­dungs­dul­dung nicht zeit­nah bear­beit­et oder gän­zlich abgelehnt wird. Zur Behe­bung dieser Prob­lematik bedarf es daher ein­er klaren Umset­zungsregelung durch das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um, um
  • den geset­zlichen Anspruch auf die Aus­bil­dungs­dul­dung zu wahren, indem der Beset­zung eines Aus­bil­dungsplatzes durch fach­lich geeignete Bewerber_innen stets Vor­rang vor aufen­thalts-been­den­den Maß­nah­men gebührt
  • die unbürokratis­che und schnelle Erteilung ein­er Aus­bil­dungs­dul­dung durch die Aus­län­der­be­hör­den sicherzustellen, damit alle Beteiligten bere­its frühzeit­ig Pla­nungs- und Rechtssicher­heit erhalten
  • den Zeitraum im Vor­feld ein­er Aus­bil­dung produktiv
    für konkrete berufsvor­bere­i­t­ende Maß­nah­men (z.B. beruf­sori­en­tierte Sprach­förderung, Prak­ti­ka, Ein­stiegsqual­i­fizierun­gen) zu nutzen und diese Phase großzügig durch die Erteilung von Ermessens­dul­dun­gen (2) rechtlich abzusichern.
Anderen Geflüchteten, die seit mehr als 15 Monat­en in Bran­den­burg leben und sich bere­its in Aus­bil­dung befind­en — aber sta­tus­mäßig noch im Asylver­fahren sind — dro­ht der Aus­bil­dungs­bruch aus finanziellen Grün­den. Denn Aus­bil­dungs­förderung, ins­beson­dere Beruf­saus­bil­dungs­bei­hil­fe, bleibt ihnen ver­sagt, da die Betrof­fe­nen nicht aus Herkun­ft­slän­dern mit soge­nan­nter „guter Bleibeper­spek­tive“ kom­men und somit kein recht­mäßiger Aufen­thalt zu erwarten sei.
Diese Bew­er­tung verken­nt, dass selb­st im Fall eines neg­a­tiv­en Aus­gangs des Asylver­fahrens, die unmit­tel­bare Fort­set­zung der Aus­bil­dung durch die Erteilung der Aus­bil­dungs­dul­dung möglich ist und ein dauer­hafter Aufen­thalt von Geflüchteten in Aus­bil­dung zu erwarten ist. Das Land Bran­den­burg möge daher
im Sinne des Inte­gra­tions­ge­set­zes auf Lan­des- und Bun­de­sebene alles dafür tun, um den Zugang zu den ver­schiede­nen Möglichkeit­en der Aus­bil­dungs­förderung für alle Geflüchteten zu ermöglichen, unab­hängig vom Aufen­thaltssta­tus und ein­er rechtlich umstrit­te­nen „Bleibeper­spek­tive“.
Um die genan­nten Prob­lem­la­gen zu beheben, soll­ten alle geflüchteten Auszu­bilden­den mit Aus­bil­dungs­be­ginn eine Aufen­thalt­ser­laub­nis erhal­ten. Die Unterzeichner_innen ersuchen die Lan­desregierung sich auf Bun­de­sebene dafür einzusetzen.
(1) https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsbericht_2017.pdf
(2) s. z.B. Län­der­erlasse von Schleswig-Hol­stein und Niedersachsen
Pressekon­tak­te:
Berlin-Bran­den­bur­gis­che Aus­lands­ge­sellschaft (BBAG) e.V., Potsdam
Moni­ka KADUR / Email: kadur@bbag-ev.de
Arnd Sändig / Email: saendig@bbag-ev.de
Tel. 0331 / 74 00 09 76
Flüchtlingsrat Bran­den­burg, Potsdam
Sab­ri­na Bau­mann-Tossou / Email: baumann@fluechtlingsrat-brandenburg.de
Mobil 0176 / 99 76 81 07

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