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Potzlow-Prozeß: Richter glauben Aussagen der Polizisten, Geständnisse gelten


Berlin­er Morgenpost 

 

Fall Mar­i­nus: Geständ­nisse gelten 

 

Neu­rup­pin — Die Aus­sagen der mut­maßlichen Mörder des 16-jähri­gen Marinus
Schöberl aus Pot­zlow (Uck­er­mark) bei der Polizei dür­fen vor Gericht als
Beweise ver­w­ertet wer­den. Am 14. Ver­hand­lungstag wies die Zweite Strafkammer
des Landgerichts Neu­rup­pin den Antrag der Vertei­di­gung auf ein so genanntes
Beweisver­w­er­tungsver­bot zurück. Die Anwälte hät­ten ihren Wider­spruch zu spät
ein­gelegt. Sie hat­ten argu­men­tiert, Eltern von zwei minderjährigen
Verdächti­gen sei das Recht ver­wehrt wor­den, bei den Vernehmungen dabei zu
sein. Die bei­den jun­gen Män­ner hat­ten bei der Polizei umfassende
Geständ­nisse abgelegt, die von ihren schriftlichen Geständ­nis­sen vor Gericht
abweichen. 

 

 


Tagesspiegel 

 

Befan­gen­heit­santrag im Mord­fall Potzlow 

 

Vertei­di­gung wirft Rich­terin man­gel­nde Objek­tiv­ität vor 

 


Neu­rup­pin. Im Mord­fall Pot­zlow hat die Vertei­di­gung am Fre­itag einen
Befan­gen­heit­santrag gegen die Vor­sitzende Rich­terin angekündigt. Die
Vertei­di­gung hat­te gefordert, die Aus­sagen aus den ersten polizeilichen
Vernehmungen der drei wegen Mordes an Mar­i­nus Schöberl Angeklagten nicht zu
ver­wen­den; die Eltern der teil­weise Min­der­jähri­gen seien von den
Vernehmungen wider­rechtlich aus­geschlossen wor­den. “Die Rich­terin glaubt
offen­bar der Polizei mehr als den Eltern der Angeklagten”, sagte Verteidiger
Matthias Schön­burg als Begrün­dung für den Befangenheitsantrag. 

 

 


Lausitzer Rundschau 

 

Pot­zlow-Prozess: Richter glauben Aus­sagen der Polizisten 

 

Ver­höre dür­fen als Beweise genutzt werden 

 


Die Aus­sagen der mut­maßlichen Mörder des 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl aus
Pot­zlow (Uck­er­mark) bei Polizeiver­hören dür­fen vor Gericht als Beweise
genutzt wer­den. Am 14. Ver­hand­lungstag in dem Mord­prozess wies die Zweite
Strafkam­mer des Landgerichts Neu­rup­pin gestern den Antrag der Verteidigung
auf ein so genan­ntes Beweisver­w­er­tungsver­bot zurück. Die Anwälte hätten
ihren Wider­spruch zu spät ein­gelegt, begrün­dete die Vor­sitzende Richterin
Ria Becher. 

 

Zwei der drei wegen Mordes angeklagten jun­gen Män­ner aus der Uckermark
hat­ten bei der Polizei umfassende Geständ­nisse abgelegt, die von ihren
schriftlichen Geständ­nis­sen vor Gericht abwe­ichen. Die bei­den heute 18 Jahre
alten und ein 24-jähriger Angeklagter räumten weit­ge­hend ein, den Schüler
Mar­i­nus stun­den­lang gequält und dann auf beson­ders bru­tale Art ermordet zu
haben. 

 

Die Vertei­di­gung hat­te den Polizis­ten im Ver­lauf des Prozess­es vorgeworfen,
die Eltern der bei­den zur Tatzeit min­der­jähri­gen Angeklagten bewusst von den
ersten Vernehmungen aus­geschlossen zu haben. 

 

Die Richter schenk­ten den Aus­sagen der Polizis­ten jedoch mehr Glauben als
denen der Eltern.

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