Berliner Morgenpost
Fall Marinus: Geständnisse gelten
Neuruppin — Die Aussagen der mutmaßlichen Mörder des 16-jährigen Marinus
Schöberl aus Potzlow (Uckermark) bei der Polizei dürfen vor Gericht als
Beweise verwertet werden. Am 14. Verhandlungstag wies die Zweite Strafkammer
des Landgerichts Neuruppin den Antrag der Verteidigung auf ein so genanntes
Beweisverwertungsverbot zurück. Die Anwälte hätten ihren Widerspruch zu spät
eingelegt. Sie hatten argumentiert, Eltern von zwei minderjährigen
Verdächtigen sei das Recht verwehrt worden, bei den Vernehmungen dabei zu
sein. Die beiden jungen Männer hatten bei der Polizei umfassende
Geständnisse abgelegt, die von ihren schriftlichen Geständnissen vor Gericht
abweichen.
Tagesspiegel
Befangenheitsantrag im Mordfall Potzlow
Verteidigung wirft Richterin mangelnde Objektivität vor
Neuruppin. Im Mordfall Potzlow hat die Verteidigung am Freitag einen
Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin angekündigt. Die
Verteidigung hatte gefordert, die Aussagen aus den ersten polizeilichen
Vernehmungen der drei wegen Mordes an Marinus Schöberl Angeklagten nicht zu
verwenden; die Eltern der teilweise Minderjährigen seien von den
Vernehmungen widerrechtlich ausgeschlossen worden. “Die Richterin glaubt
offenbar der Polizei mehr als den Eltern der Angeklagten”, sagte Verteidiger
Matthias Schönburg als Begründung für den Befangenheitsantrag.
Lausitzer Rundschau
Potzlow-Prozess: Richter glauben Aussagen der Polizisten
Verhöre dürfen als Beweise genutzt werden
Die Aussagen der mutmaßlichen Mörder des 16-jährigen Marinus Schöberl aus
Potzlow (Uckermark) bei Polizeiverhören dürfen vor Gericht als Beweise
genutzt werden. Am 14. Verhandlungstag in dem Mordprozess wies die Zweite
Strafkammer des Landgerichts Neuruppin gestern den Antrag der Verteidigung
auf ein so genanntes Beweisverwertungsverbot zurück. Die Anwälte hätten
ihren Widerspruch zu spät eingelegt, begründete die Vorsitzende Richterin
Ria Becher.
Zwei der drei wegen Mordes angeklagten jungen Männer aus der Uckermark
hatten bei der Polizei umfassende Geständnisse abgelegt, die von ihren
schriftlichen Geständnissen vor Gericht abweichen. Die beiden heute 18 Jahre
alten und ein 24-jähriger Angeklagter räumten weitgehend ein, den Schüler
Marinus stundenlang gequält und dann auf besonders brutale Art ermordet zu
haben.
Die Verteidigung hatte den Polizisten im Verlauf des Prozesses vorgeworfen,
die Eltern der beiden zur Tatzeit minderjährigen Angeklagten bewusst von den
ersten Vernehmungen ausgeschlossen zu haben.
Die Richter schenkten den Aussagen der Polizisten jedoch mehr Glauben als
denen der Eltern.