Kategorien
(Anti-)Rassismus

Rassistische Diskriminierung durch die Polizei

Die Bun­de­spolizei­in­spek­tion Frankfurt/Oder und Innen­min­is­ter Woid­ke erhal­ten heute einen Offe­nen Brief vom Flüchtlingsrat Ban­den­burg, den wir hier doku­men­tieren.
Der Brief als PDF

OFFENER BRIEF
Kon­trollen der Bun­de­spolizei in Eisen­hüt­ten­stadt auf Basis von ‘racial pro­fil­ing’ – Ver­stoß gegen die Gen­fer Flüchtlingskon­ven­tion durch Behin­derung des Zugangs zur Asylantragstellung

Sehr geehrter Herr Borgert,

am 19. Novem­ber tagte der Flüchtlingsrat Bran­den­burg im Evan­ge­lis­chen Gemein­dezen­trum Eisen­hüt­ten­stadt, das nahe der Bran­den­bur­gis­chen Erstauf­nahmestelle für Asyl­be­wer­ber liegt. Dafür sind etwa 30 VertreterIn­nen von Kirchen, Wohlfahrtsver­bän­den, Beratungsstellen und poli­tis­chen Ini­tia­tiv­en aus ver­schieden Orten Bran­den­burgs angereist. Zwei von ihnen wur­den unmit­tel­bar vor dem Ver­anstal­tung­sort in der Nähe der ZABH von Bun­de­spolizis­ten kon­trol­liert. Es waren die einzi­gen schwarzen Teil­nehmer unser­er Sitzung.
Dies war eine ver­dacht­sun­ab­hängige Kon­trolle nach dem Muster des racial pro­fil­ing.
Solche Kon­trollen find­en nicht nur in Eisen­hüt­ten­stadt und im son­sti­gen Gren­zge­bi­et zu Polen statt, es gibt sie auch in Zügen und auf Bahn­höfen im übri­gen Bran­den­burg und im ganzen Bun­des­ge­bi­et. Das jüng­ste Urteil des Koblenz­er Oberver­wal­tungs­gericht­es in dieser Sache stellt übri­gens klar, dass Kon­trollen von Per­so­n­en auf­grund ihrer Haut­farbe gegen das Diskri­m­inierungsver­bot im Grundge­setz ver­stoßen.
In Eisen­hüt­ten­stadt haben solche Kon­trollen über die ras­sis­tis­che Diskri­m­inierung hin­aus weitre­ichende Kon­se­quen­zen. Es liegt in der Natur der Sache, dass viele Flüchtlinge, die neu angekom­men und auf dem Weg zur Asy­lantrag­stel­lung sind, keine gülti­gen Aufen­thaltspa­piere haben. Mit diesen Per­so­n­enkon­trollen wer­den sie vom Zugang zur Auf­nahmestelle fer­nge­hal­ten und – so ist zu befürcht­en – direkt in die Abschiebe­haf­tanstalt ver­bracht. Diese Behin­derung des freien Zugangs zur Asy­lantrag­stel­lung stellt einen ekla­tan­ten Ver­stoß gegen die Gen­fer Flüchtlingskon­ven­tion dar!

Bere­its 2010 haben sich VertreterIn­nen des Diakonis­chen Werkes Berlin-Bran­den­burg, des Jesuit­en Flüchtlings­di­enst, des Flüchtlingsrats Bran­den­burg und der UNHCR-Vertre­tung für Deutsch­land an Sie gewandt und darum gebeten, auf der Strecke vom Bahn­hof zur Erstauf­nah­meein­rich­tung der­ar­tige Per­so­n­enkon­trollen zu unter­lassen und so den freien Zugang zur Asy­lantrag­stel­lung zu gewährleis­ten. Das wurde zuge­sagt und eine Weile hat­te sich die Sit­u­a­tion tat­säch­lich verbessert.

Wir fordern Sie hier­mit auf, die damals gemacht­en Zusagen weit­er­hin einzuhal­ten und der­ar­tige Kon­trollen einzustellen und den freien Zugang von Bahn­hof Eisen­hüt­ten­stadt zur Auf­nahmestelle zu gewährleisten!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot