Kategorien
Antifaschismus

Rathenow: NPD Stadtrat wegen Körperverletzung und Versicherungsbetrug verurteilt

13653083_835269589906583_54752825968410755_o
Das Amts­gericht Rathenow hat am Dien­stagvor­mit­tag den Rathenow­er NPD Stad­trat Michel Müller zu ein­er Frei­heitsstrafe von ins­ge­samt zwölf Monat­en, aus­ge­set­zt zu drei Jahren auf Bewährung, sowie zu ein­er Wiedergut­machungszahlung in Höhe von 1.800,00 Euro verurteilt.
Dem 35-Jähri­gen wurde u.a. Kör­per­ver­let­zung vorge­wor­fen. Eine noch nicht getil­gte Geld­strafe in einem anderen Ver­fahren floss eben­falls in die Urteils­find­ung mit ein.
Zech­tour endete mit Körperverletzung
Der Angeklagte Müller zeigte sich im Fall der Kör­per­ver­let­zung weit­ge­hend geständig. Gab jedoch vor zur Tatzeit erhe­blich betrunk­en gewe­sen zu sein. Gemein­sam mit Fre­un­den habe er sich nach dem Besuch eines Fußball­spieles des BFC Dynamo im Dezem­ber 2014 in Berlin erhe­blich betrunk­en. Die Zech­tour soll sich auch in Rathenow fort­ge­set­zt haben und vor­erst in ein­er Gast­stätte in der Stadt geen­det haben. Dort sei Müller auf sein Opfer getrof­fen. Nach der Aus­sage des Betrof­fe­nen, während des ersten Prozesstages im Dezem­ber 2015, soll der Angeklagte dann ohne erkennbaren Grund zugeschla­gen haben. Der Zeuge gab an, durch die gewalt­täti­gen Hand­lun­gen des Angeklagten erhe­blich ver­let­zt wor­den zu sein. Er sagte damals aus, dass Müller ihm die Quer­fort­sätze 2- 4 gebrochen, eine Rip­pen­prel­lung erlit­ten sowie mehrere Ver­let­zun­gen im Gesicht zuge­fügt hatte.
Nur ver­min­dert Schuldfähig
Ein wesentlich­er Bestandteil des heuti­gen Ver­hand­lungstages bestand nun darin, die Schuld­fähigkeit des Angeklagten festzustellen. Dies­bezüglich hat­te das Gericht extra ein Gutacht­en anfordern lassen. Es sollte fest­stellen, ob Müller während der Tat min­destens 2,0 Promille Alko­hol im Blut hat­te. Ab diesem Gren­zw­ert wird näm­lich im All­ge­meinen eine ver­min­derte Schuld­fähigkeit angenom­men. Das Gutacht­en attestierte Müller einen Promillew­ert 2,4 bis 2,8. Damit war § 21, StGB, in dem die ver­min­derte Schuld­fähigkeit geregelt ist, erfüllt.
Aus­ge­wo­genes Urteil
Der Angeklagte wurde den­noch im Fall der Kör­per­ver­let­zung zu ein­er Frei­heitsstrafe von elf Monat­en verurteilt. Ein weit­er­er Monat kam dazu, weil Müller eine Geld­strafe aus dem ver­gan­genen Jahr noch nicht getil­gt hat­te. Im Juni 2015 war er vom Amts­gericht Bran­den­burg an der Hav­el wegen Ver­sicherungs­be­trug in Tatein­heit mit Urkun­den­fälschung verurteilt wor­den. Müller war in Kloster Lehnin ohne Kfz-Haftpflicht gefahren und hat­te an einem nicht zuge­lasse­nen Fahrzeug andere Num­mern­schilder angeschraubt.
Die Gesamt­frei­heitsstrafe in der heuti­gen Ver­hand­lung wurde jedoch zur Bewährung aus­ge­set­zt. Auf­grund sein­er erhe­blichen Vorstrafen, darunter gefährliche Kör­per­ver­let­zung, Land­friedens­bruch und Bei­hil­fe zum ver­sucht­en Mord, legte das Gericht die Bewährungs­dauer auf drei Jahre fest. Weit­er­hin muss Müller dem Betrof­fe­nen der Kör­per­ver­let­zung eine Wiedergut­machung von 1.800,00 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bericht vom ersten Prozesstag:
https://presseservicern.wordpress.com/2015/12/16/rathenow-prozessauftakt-gegen-npd-stadtrat/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot