Rathenow: NPD Stadtrat wegen Körperverletzung und Versicherungsbetrug verurteilt
Das Amtsgericht Rathenow hat am Dienstagvormittag den Rathenower NPD Stadtrat Michel Müller zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zwölf Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung, sowie zu einer Wiedergutmachungszahlung in Höhe von 1.800,00 Euro verurteilt.
Dem 35-Jährigen wurde u.a. Körperverletzung vorgeworfen. Eine noch nicht getilgte Geldstrafe in einem anderen Verfahren floss ebenfalls in die Urteilsfindung mit ein.
Zechtour endete mit Körperverletzung
Der Angeklagte Müller zeigte sich im Fall der Körperverletzung weitgehend geständig. Gab jedoch vor zur Tatzeit erheblich betrunken gewesen zu sein. Gemeinsam mit Freunden habe er sich nach dem Besuch eines Fußballspieles des BFC Dynamo im Dezember 2014 in Berlin erheblich betrunken. Die Zechtour soll sich auch in Rathenow fortgesetzt haben und vorerst in einer Gaststätte in der Stadt geendet haben. Dort sei Müller auf sein Opfer getroffen. Nach der Aussage des Betroffenen, während des ersten Prozesstages im Dezember 2015, soll der Angeklagte dann ohne erkennbaren Grund zugeschlagen haben. Der Zeuge gab an, durch die gewalttätigen Handlungen des Angeklagten erheblich verletzt worden zu sein. Er sagte damals aus, dass Müller ihm die Querfortsätze 2- 4 gebrochen, eine Rippenprellung erlitten sowie mehrere Verletzungen im Gesicht zugefügt hatte.
Nur vermindert Schuldfähig
Ein wesentlicher Bestandteil des heutigen Verhandlungstages bestand nun darin, die Schuldfähigkeit des Angeklagten festzustellen. Diesbezüglich hatte das Gericht extra ein Gutachten anfordern lassen. Es sollte feststellen, ob Müller während der Tat mindestens 2,0 Promille Alkohol im Blut hatte. Ab diesem Grenzwert wird nämlich im Allgemeinen eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen. Das Gutachten attestierte Müller einen Promillewert 2,4 bis 2,8. Damit war § 21, StGB, in dem die verminderte Schuldfähigkeit geregelt ist, erfüllt.
Ausgewogenes Urteil
Der Angeklagte wurde dennoch im Fall der Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt. Ein weiterer Monat kam dazu, weil Müller eine Geldstrafe aus dem vergangenen Jahr noch nicht getilgt hatte. Im Juni 2015 war er vom Amtsgericht Brandenburg an der Havel wegen Versicherungsbetrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung verurteilt worden. Müller war in Kloster Lehnin ohne Kfz-Haftpflicht gefahren und hatte an einem nicht zugelassenen Fahrzeug andere Nummernschilder angeschraubt.
Die Gesamtfreiheitsstrafe in der heutigen Verhandlung wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Aufgrund seiner erheblichen Vorstrafen, darunter gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch und Beihilfe zum versuchten Mord, legte das Gericht die Bewährungsdauer auf drei Jahre fest. Weiterhin muss Müller dem Betroffenen der Körperverletzung eine Wiedergutmachung von 1.800,00 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bericht vom ersten Prozesstag:
https://presseservicern.wordpress.com/2015/12/16/rathenow-prozessauftakt-gegen-npd-stadtrat/