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(Anti-)Rassismus Law & Order

Rechter Angreifer vor Gericht

Am 22. Feb­ru­ar 2017 um 9:30 Uhr begin­nt am Amts­gericht Königs Wuster­hausen der Prozess gegen den Täter des Reiz­gasan­griffs vom 1. Sep­tem­ber 2015 in der Asy­lun­terkun­ft Massow
Am kom­menden Mittwoch begin­nt am Amts­gericht Königs Wuster­hausen der Prozess zu einem recht­en Angriff auf Geflüchtete in der Asy­lun­terkun­ft in Mas­sow (Land­kreis Dahme-Spree­wald). Am 01. Sep­tem­ber 2015 attackierte
ein durch die Betreiber­fir­ma des Heims (Cam­panet GmbH) beauf­tragter Bauar­beit­er in der Unterkun­ft lebende Geflüchtete mit Reiz­gas. Gezielt sprühte der Angreifer die gefährliche Chemikalie in Pri­vat- und
Gemein­schaft­sräume. Es waren zahlre­iche Ver­let­zte zu bekla­gen, darunter auch Kinder. Der Angreifer war zuvor bere­its mit recht­en Sprüchen und Ein­schüchterun­gen gegenüber Heimbewohner_innen aufge­fall­en. Auch im
Inter­net äußerte der Täter Sym­pa­thien für rechte Gruppierungen.
„Der Reiz­gas-Angriff in Mas­sow war auf­grund der hohen Betrof­fe­nen­zahl ein­er der mas­sivsten durch uns doku­men­tierten recht­en Angriffe im Jahr 2015 im Land Bran­den­burg. Der Angreifer zielte damals bewusst darauf ab, so viele Geflüchtete wie möglich zu ver­let­zen. Bei uns haben sich damals über 60 Betrof­fene gemeldet“, so Mar­tin Vese­ly von der Opfer­per­spek­tive. Die Betrof­fe­nen hat­ten unter­schiedliche Nation­al­itäten, sie kamen vor­wiegend aus Alban­ien, Ser­bi­en, Syrien, Afghanistan, Pak­istan und
Tschetschenien.
Die große Mehrheit der Betrof­fe­nen, die durch die Opfer­per­spek­tive begleit­et wur­den, darunter wichtige Zeug­In­nen, sind in der Zwis­chen­zeit in ihr Heimat­land abgeschoben oder durch die Behör­den zur „frei­willi­gen Aus­reise“ gedrängt wor­den. Sie wer­den zum Prozess daher nicht anwe­send sein kön­nen. Darunter befind­en sich auch wichtige Zeug_innen für den Ablauf des Angriffs. Aus diesem Grund ist zu befürcht­en, dass eine umfassende Aufk­lärung des Tat­geschehens sehr schwierig wird.
Nicht Gegen­stand des Ver­fahrens wird der weit­ere Umgang mit den Opfern nach dem Angriff sein. Doch auch hier lag viel im Argen. „Sowohl die Behör­den des Land­kreis Dahme-Spree­wald, als auch die Betreiber­fir­ma des Heims (Cam­panet GmbH) haben sich nach dem Angriff nicht aus­re­ichend um die Ver­sorgung der Betrof­fe­nen geküm­mert. Einige der Ver­let­zten hat­ten noch Monate nach der Tat mit den kör­per­lichen und seel­is­chen Fol­gen zu kämpfen. Trotz unser­er Hin­weise wurde die medi­zinis­che Nach­sorge für die Betrof­fe­nen nicht aus­re­ichend sichergestellt“, so Mar­tin Vese­ly von der Opfer­per­spek­tive weiter.

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