POTSDAM In Halbe dürfen am Samstag erneut Rechtsextremisten aufmarschieren. Das
Verwaltungsgericht Cottbus hat am Mittwoch ein Verbot der Polizei
aufgehoben. Die unter dem Motto “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten”
angemeldete Versammlung dürfe unter Auflagen veranstaltet werden, teilte ein
Gerichtssprecher mit.
Die rechtlichen Voraussetzungen für ein vollständiges Verbot der Versammlung
lägen nicht vor, sagte der Sprecher. Ein vollständiges Verbot komme als
letztes Mittel nur in Betracht, wenn es kein milderes Mittel zum Schutz der
öffentlichen Ordnung gebe. Der Schutz könne jedoch durch Auflagen
gewährleistet werden. Die Besorgnis des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder),
die Demonstration könne an nationalsozialistische Aufmärsche erinnern,
reiche für ein Versammlungsverbot nicht aus. Es sei nicht ersichtlich, dass
aus der Kundgebung heraus Straftaten begangen würden. Die Frankfurter
Polizei hatte zuvor ein Aufmarschverbot erlassen. Dagegen hatte der
Anmelder, ein Hamburger Neonazi, Klage beim Verwaltungsgericht Cottbus
eingereicht.
In Halbe befindet sich ein Soldatenfriedhof. Dort sind rund 22 000 Menschen
begraben. Die meisten waren in den letzten Kriegstagen ums Leben gekommen,
als eingekesselte SS-Divisionen, Wehrmachtsverbände und Angehörige des so
genannten Volkssturms gegen die Rote Armee kämpften.
Der Auflage der Polizei zur Verlegung der Auftakt- und Abschlusskundgebung
vom Bahnhof Halbe in die Kirchstraße stimmte das Gericht zu. Andernfalls sei
eine Kollision mit Gegendemonstrationen unausweichlich.
Innenstaatssekretär Eike Lancelle hatte noch am Mittwoch gehofft, dass der
rechte Aufmarsch verboten bleibt. Auch die PDS forderte ein Verbot des
Aufmarsches. Der PDS-Innenpolitiker Hans-Jürgen Scharfenberg kündigte eine
friedliche Gegendemonstration in Halbe an.