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Rechtsextreme dürfen in Halbe aufmarschieren

POTSDAM In Halbe dür­fen am Sam­stag erneut Recht­sex­trem­is­ten auf­marschieren. Das
Ver­wal­tungs­gericht Cot­tbus hat am Mittwoch ein Ver­bot der Polizei
aufge­hoben. Die unter dem Mot­to “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten”
angemeldete Ver­samm­lung dürfe unter Aufla­gen ver­anstal­tet wer­den, teilte ein
Gerichtssprech­er mit. 

Die rechtlichen Voraus­set­zun­gen für ein voll­ständi­ges Ver­bot der Versammlung
lägen nicht vor, sagte der Sprech­er. Ein voll­ständi­ges Ver­bot komme als
let­ztes Mit­tel nur in Betra­cht, wenn es kein milderes Mit­tel zum Schutz der
öffentlichen Ord­nung gebe. Der Schutz könne jedoch durch Auflagen
gewährleis­tet wer­den. Die Besorg­nis des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt (Oder),
die Demon­stra­tion könne an nation­al­sozial­is­tis­che Aufmärsche erinnern,
reiche für ein Ver­samm­lungsver­bot nicht aus. Es sei nicht ersichtlich, dass
aus der Kundge­bung her­aus Straftat­en began­gen wür­den. Die Frankfurter
Polizei hat­te zuvor ein Auf­marschver­bot erlassen. Dage­gen hat­te der
Anmelder, ein Ham­burg­er Neon­azi, Klage beim Ver­wal­tungs­gericht Cottbus
eingereicht. 

In Halbe befind­et sich ein Sol­daten­fried­hof. Dort sind rund 22 000 Menschen
begraben. Die meis­ten waren in den let­zten Kriegsta­gen ums Leben gekommen,
als eingekesselte SS-Divi­sio­nen, Wehrma­chtsver­bände und Ange­hörige des so
genan­nten Volkssturms gegen die Rote Armee kämpften. 

Der Auflage der Polizei zur Ver­legung der Auf­takt- und Abschlusskundgebung
vom Bahn­hof Halbe in die Kirch­straße stimmte das Gericht zu. Andern­falls sei
eine Kol­li­sion mit Gegen­demon­stra­tio­nen unausweichlich. 

Innen­staatssekretär Eike Lan­celle hat­te noch am Mittwoch gehofft, dass der
rechte Auf­marsch ver­boten bleibt. Auch die PDS forderte ein Ver­bot des
Auf­marsches. Der PDS-Innen­poli­tik­er Hans-Jür­gen Schar­fen­berg kündigte eine
friedliche Gegen­demon­stra­tion in Halbe an.

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