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Richstein will mehr DNA-Tests

(MAZ) POTSDAM Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) will die
Erstel­lung des genetis­chen Fin­ger­ab­drucks für die Verbrechensbekämpfung
beschle­u­ni­gen und zu dem Zweck alle bish­eri­gen rechtlichen Schranken
beseit­i­gen. Ins­beson­dere sollen DNA-Proben kün­ftig ohne Genehmi­gung durch
einen unab­hängi­gen Richter unter­sucht wer­den dür­fen, kündigte die Ministerin
gestern in Pots­dam an. Recht­sex­perten aus unter­schiedlichen politischen
Lagern lehn­ten diesen Vorstoß auf das schärf­ste ab. 

Bran­den­burgs ehe­ma­liger Jus­tizmin­is­ter Kurt Schel­ter (CDU) forderte
gegenüber der MAZ kat­e­gorisch: “Der Richter­vor­be­halt muss beste­hen bleiben.”
Der unter sein­er Amts­führung in Bran­den­burg eingeschla­gene Weg bei der
DNA-Erfas­sung sei “der richtige” gewe­sen — zumal die bish­erige Prax­is in
Bran­den­burg im Ein­klang mit höch­strichter­lichen Entschei­dun­gen des
Bun­desver­fas­sungs­gerichts steht. 

Der recht­spoli­tis­che Sprech­er der PDS-Frak­tion, Ste­fan Sar­rach, äußerte die
“Sorge, dass Rich­stein und Innen­min­is­ter Schön­bohm die let­zten Hür­den des
lib­eralen Rechtsstaats schleifen wollen”. Der Lan­desvor­sitzende der FDP und
ehe­ma­lige Staatssekretär im Bun­desjus­tizmin­is­teri­um, Heinz Lanfermann,
kri­tisierte: “Ich halte die Pläne für falsch. Die CDU will sich offen­bar im
Hin­blick auf den Land­tagswahlkampf als law-and-order-Partei profilieren.” 

Unter­stützung erhielt Rich­stein hinge­gen aus ihrer eige­nen Frak­tion und vom
Koali­tion­spart­ner SPD sowie vom Lan­desver­band des Bun­des deutscher
Krim­i­nal­beamter (BdK). BdK-Lan­deschef Wolf­gang Bauch sprach von einer
“muti­gen und zeit­gemäßen Entschei­dung” der Min­is­terin. Nach Richsteins
Wün­schen — die sich mit denen des Innen­min­is­teri­ums deck­en — soll es künftig
keinen Unter­schied mehr zwis­chen einem nor­malen und einem genetischen
Fin­ger­ab­druck geben. Nach ein­er angestrebten Geset­zesän­derung auf
Bun­de­sebene soll die Polizei autorisiert wer­den, grund­sät­zlich bei jedem
Verdächti­gen DNA-Unter­suchun­gen anzuord­nen. Bish­er darf nur ein unabhängiger
Richter DNA-Tests anordnen. 

Um Miss­bräuche zu erschw­eren, müssen dabei hohe rechtliche Stan­dards befolgt
wer­den, wie das Bun­desver­fas­sungs­gericht betont hat. Auch diese
Voraus­set­zun­gen müssen nach Rich­steins Vorstel­lun­gen kün­fig offen­bar nicht
mehr so strikt einge­hal­ten wer­den. Laut Bun­desver­fas­sungs­gerichts vom 20.
Dezem­ber 2001 darf ein DNA-Test nur bei Straftat­en von erhe­blich­er Bedeutung
ange­ord­net wer­den, sofern gle­ichzeit­ig eine Wiederholungsgefahr
wahrschein­lich ist. “Diese Prog­noseentschei­dung set­zt von Ver­fas­sungs wegen
voraus, dass ihr eine zure­ichende Sachaufk­lärung, ins­beson­dere durch
Beiziehung der ver­füg­baren Straf- und Voll­streck­ungsak­ten, des
Bewährung­shefts und zeit­na­her Auskün­fte aus dem Bundeszentralregister,
voraus­ge­gan­gen ist”, so das höch­ste Gericht. 

Wie Polizeibeamte diese Kri­te­rien erfüllen sollen, kon­nte Rich­stein gestern
nicht erläutern. Sie ver­wies allerd­ings darauf, dass die DNA-Untersuchung
eine der effek­tivsten Meth­o­d­en der Ver­brechens­bekämp­fung des Jahrhun­dert sei
und zum Opfer­schutz beitra­gen könne. Die Min­is­terin erk­lärte zudem, dass sie
in einem DNA-Test keinen gravieren­den Ein­griff in das Recht der
infor­ma­tionellen Selb­st­bes­tim­mung erkenne. Das Bundesverfassungsgericht
stellte demge­genüber fest: “Die Fest­stel­lung, Spe­icherung und (kün­ftige)
Ver­wen­dung des DNA-Iden­ti­fizierungsmusters greifen in das durch” Artikel 2
des Grundge­set­zes “ver­bürgte Recht auf infor­ma­tionelle Selbstbestimmung
ein.” 

FDP-Lan­deschef Lan­fer­mann erk­lärte dazu, dass die Auf­gabe dieses Rechts
“unserem Men­schen­bild als freies, sich selb­st bes­tim­mendes Wesen
wider­spreche”. Das Recht, über per­sön­liche Dat­en zu bes­tim­men, sei
essen­tiell wie die Rechte auf kör­per­liche Unversehrtheit und Eigen­tum. Auch
wenn die Polizei Erbgut-Dat­en nur zur Ver­brechens­bekämp­fung ein­set­ze, sei
Miss­brauch nicht auszuschließen. Man müsse sehen, was am Ende dieser
Entwick­lung ste­hen könne, so der Jurist: zum Beispiel, dass Versicherungen,
Krankenkassen und Arbeit­ge­ber Zugriff auf intime Dat­en nehmen könnten. 

Jus­tizmin­is­terin will Gen-Tests erleichtern

Polizis­ten sollen DNA-Proben von Verdächti­gen eben­so ein­fach nehmen kön­nen wie Fingerabdrücke

(Tagesspiegel, Thorsten Met­zn­er) Pots­dam. Nach dem Willen von Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Richstein
(CDU) soll jed­er Polizist kün­ftig Spe­ichel­proben von Verdächti­gen nehmen
dür­fen. Der so genan­nte “genetis­che Fin­ger­ab­druck” müsse dem herkömmlichen
Fin­ger­ab­druck gle­ichgestellt wer­den, forderte Rich­stein am Dien­stag in
Potsdam. 

Rich­stein begrün­dete die Notwendigkeit ein­er entsprechen­den Änderung der
Bun­des­ge­set­ze damit, dass sich die Gen-Analyse als “eine der effektivsten
Meth­o­d­en zur Ver­brechens­bekämp­fung” erwiesen habe. Der Vorstoß ist
gle­ich­wohl umstrit­ten, da dann Polizis­ten kün­ftig gegen den Willen
Betrof­fen­er und ohne Zus­tim­mung eines Richters Proben des Erb­ma­te­ri­als (DNA)
nehmen und mit Polizei­daten­banken abgle­ichen dürften. Das lehnt zum Beispiel
der Bran­den­burg­er Richter­bund strikt ab. “Das wäre ein mas­siv­er Ein­griff in
die Per­sön­lichkeit­srechte”, warnte Wolf Kahl, der Vor­sitzende des
Richter­bun­des. Der SPD-Innen­poli­tik­er Wern­er-Sieg­wart Schip­pel dagegen
unter­stützte die Forderung nach Gle­ich­stel­lung des genetischen
Fin­ger­ab­drucks — und regte eine Bun­desratsini­tia­tive Bran­den­burgs an. 

Bis­lang ist die Gen-Analyse nur mit richter­lich­er Erlaub­nis und
auss­chließlich zur Aufk­lärung von Kap­i­tal- und Sex­u­alver­brechen zulässig.
Auch die Beschränkung auf diese Straftat­en sei zu restrik­tiv; der Katalog
müsse erweit­ert wer­den, sagte Rich­stein. Sie unter­stütze eine
Bun­desratsini­tia­tive Bay­erns und Hes­sens, wonach auch der “genetis­che
Fin­ger­ab­druck” von Krim­inellen reg­istri­ert wer­den soll, die wegen
gewerb­smäßiger und Ban­denkrim­i­nal­ität sowie Dro­gen­de­lik­ten verurteilt
wurden. 

Bis­lang liegen in der Gen­daten­bank des Bun­deskrim­i­nalamtes Proben des
Erb­ma­te­ri­als von 5904 wegen Kap­i­tal- und Sex­u­alver­brechen vorbestraften
Bran­den­burg­ern. Bei ihnen wur­den nach richter­lich­er Zus­tim­mung DNA-Proben
genom­men, weil Wieder­hol­ungs­ge­fahr nicht aus­geschlossen wer­den konnte. 

Rich­stein kündigte außer­dem an, dass das prak­tis­che Prozedere des
genetis­chen Fin­ger­ab­drucks in Bran­den­burg beschle­u­nigt wer­den soll. Wenn
Betrof­fene mit der Probe ein­ver­standen sind, soll der Gang zum Richter
ent­fall­en können. 

Erfas­sung von DNA-Dat­en wird erweitert

SPD unter­stützt Ministerin

POTSDAM. Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) fordert, die
Möglichkeit zur Erfas­sung des genetis­chen Fin­ger­ab­drucks erhe­blich zu
erweit­ern. Rechtlich müsse die DNA-Analyse mit dem herkömmlichen
Fin­ger­ab­druck gle­ichge­set­zt wer­den, sagte sie am Dien­stag. Diesem Vorstoß
schloss sich auch die SPD-Frak­tion an. Ihr innen­poli­tis­ch­er Sprecher
Wern­er-Sieg­ward Schip­pel forderte gar eine entsprechende
Bun­desratsini­tia­tive Brandenburgs. 

Vor­erst will Rich­stein zumin­d­est die vom Land auszulegenden
Ver­wal­tungsvorschriften zum Umgang mit dem genetis­chen Fingerabdruck
lock­er­er hand­haben. Bei der seit März 2000 begonnenen, in Bran­den­burg noch
andauern­den Daten­er­fas­sung der DNA von verurteil­ten Sex­u­al- und anderen
Gewalt­straftätern muss kün­ftig nicht mehr zwin­gend die Genehmi­gung eines
Richters einge­holt wer­den. Bran­den­burg werde ab sofort die so genannte
Frei­willigkeit­slö­sung prak­tizieren, sagte Rich­stein. Danach reiche die
Zus­tim­mung des Betrof­fe­nen aus. Ähn­lich ver­fahren bere­its Baden-Württemberg,
Bay­ern, Berlin, Ham­burg, Hes­sen und Sachsen. 

Bis­lang sind in der DNA-Datei des Bun­deskrim­i­nalamtes (BKA) 5 904
Bran­den­burg­er Straftäter sowie 1 372 Spuren (etwa von an einem
Tatort
aufge­fun­de­nen Zigaret­tenkip­pen) gespe­ichert. Die von Rich­stein angeordnete
Ver­fahrenser­le­ichterung bet­rifft vor­erst nur gut 600 Per­so­n­en, bei denen die
Daten­er­fas­sung noch andauert. Nach ein­er ab April gel­tenden Gesetzesänderung
soll der Straftatenkat­a­log aber erweit­ert wer­den, der zur Spe­icherung in der
DNA-Datei führt. 

Durch Ein­satz des genetis­chen Fin­ger­ab­druck­es waren der Brandenburger
Polizei erst im Dezem­ber spek­takuläre Ermit­tlungser­folge geglückt: Per
Daten­ab­gle­ich wur­den zwei bere­its 15 und 17 Jahre zurück­liegende Sexualmorde
aufgek­lärt. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) set­zte sich aus diesem Anlass
für die Gle­ich­set­zung mit dem nor­malen Fin­ger­ab­druck ein.

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