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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration

Solidarität kennt keine Nationalität!

Flüchtlingsräte und PRO ASYL fordern Abschaffung des AsylbLG, freie Wohnortwahl und dezentrale Unterbringung für alle Geflüchteten

Bei ihrer gemein­samen Kon­ferenz haben die Lan­des­flüchtlingsräte und PRO ASYL sich inten­siv mit den aktuellen Bedin­gun­gen geflüchteter Men­schen in Deutsch­land auseinan­derge­set­zt. Ins­beson­dere der bru­tale Angriff­skrieg Rus­s­lands auf die Ukraine zwingt mehrere Mil­lio­nen Men­schen zur Flucht.

Wir begrüßen, dass Men­schen, die aus der Ukraine fliehen, jet­zt visums­frei in Deutsch­land ein­reisen dür­fen und hier großzügig aufgenom­men wer­den. Mit dem „vorüberge­hen­den Schutz” nach §24 erhal­ten sie unkom­pliziert ein Bleiberecht, kön­nen ihren Wohnort frei wählen und unter­liegen keinem Arbeitsver­bot. Dies wäre unter den Bedin­gun­gen des Asyl­sys­tems, das auf Kon­trolle und Abschreck­ung basiert, nicht möglich gewesen.

Aktuell sieht man den poli­tis­chen Willen, Auf­nah­mebe­din­gun­gen für Geflüchtete zu verbessern. Das sollte nun für alle Schutz­suchen­den gel­ten: „Das diskri­m­inierende Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz, die Zuweisung in Kom­munen gegen den Wun­sch der Betrof­fe­nen und die langfristige Unter­bringung in Lagern sind nie­man­dem zuzu­muten. Solche Gän­gelun­gen müssen endlich für alle Geflüchteten abgeschafft wer­den!”, erk­lärt Mara Hasen­jür­gen vom Flüchtlingsrat Brandenburg.

Die Unter­bringung in Masse­nun­terkün­ften darf nur vorüberge­hend sein. Län­der und Land­kreise müssen sich jet­zt ver­mehrt um dezen­trale Unter­bringung bemühen, um gesellschaftliche Teil­habe für alle Geflüchteten von Beginn an zu ermöglichen.

Flüchtlingsräte und PRO ASYL ste­hen an der Seite divers­er migrantis­ch­er Selb­stor­gan­i­sa­tio­nen, die die ungle­iche Behand­lung Schutz­suchen­der scharf kri­tisieren. Racial Pro­fil­ing durch die Polizei, die Medi­en­berichter­stat­tung und die gel­tende Rechts- und Verord­nungslage zeigen die ras­sis­tis­che Unter­schei­dung auf, die Men­schen auf der Flucht erfahren müssen. Zen­tral ist jet­zt, dass die Bun­desregierung ihre Spiel­räume in der Umset­zung des EU-Rats­beschlusses nutzt. Alle Meschen, die aus der Ukraine fliehen, müssen die Aufen­thalt­ser­laub­nis nach §24 Aufen­thalts­ge­setz erhal­ten, auch wenn sie nicht expliz­it in der EU-Richtlin­ie 2001/55/EG genan­nt sind.

Selek­tive Sol­i­dar­ität ist keine. Es spielt keine Rolle, welche Nation­al­ität oder Haut­farbe Men­schen haben, die hier Schutz suchen. Wir sind verpflichtet, allen Schutz­suchen­den unsere volle Unter­stützung zukom­men zu lassen. Ob Men­schen vor Bomben oder Hunger fliehen, darf keinen Ein­fluss auf unsere Auf­nah­me­bere­itschaft haben”, stellt Dave Schmidtke vom Säch­sis­chen Flüchtlingsrat klar.

Selb­stor­gan­isierte Kämpfe von Migrant*innen, beson­ders seit dem lan­gen Som­mer der Migra­tion 2015/16, aber auch die unzäh­li­gen Vere­ine und Organ­i­sa­tio­nen, die Geflüchtete seit Jahren unter­stützen, haben die ele­mentare Arbeit geleis­tet, auf der aktuelle For­men der Sol­i­dar­ität auf­bauen kön­nen. Trotz der Katas­tro­phe in der Ukraine darf die Not der Men­schen in Län­dern wie Libyen, Belarus, Jemen, Syrien, Äthiopi­en, Nige­ria oder Afghanistan nicht vergessen werden.

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