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Antifaschismus

Verfahren gegen Lokalpolitiker vorläufig eingestellt

Pren­zlau — Das Ver­fahren gegen den Pren­zlauer Lokalpoli­tik­er Hen­drik Dittmann wegen ver­suchter Strafvere­itlung ist am Dien­stag dieser Woche vom Strafrichter des Pren­zlauer Amts­gericht­es gegen Zahlung ein­er Geld­buße vor­läu­fig eingestellt wor­den, berichtet die Pren­zlauer Zeitung.

Hen­drik Dittmann war am 19. Jan­u­ar 2007 Zeuge ein­er kör­per­lichen Auseinan­der­set­zung zwis­chen dem Iran­er Said M. und den bei­den Uck­er­märk­ern Mike S. und Heiko P. im Pren­zlauer Pub „Overdick“ geworden.

Der seit 14 Jahren in Deutsch­land lebende Said M. war durch die Hand­grei­flichkeit­en ver­let­zt wor­den und musste im Kranken­haus behan­delt wer­den und litt auch in der Fol­gezeit unter Sehstörun­gen. Er stellte sich am Fol­ge­tag in ein­er Pressekon­ferenz als Opfer eines aus­län­der­feindlichen Über­griffs dar. Seine Ver­sion der Ereignisse wurde durch Hen­drik Dittmann bestätigt.

Hen­drik Dittmann, der gern Bürg­er­meis­ter von Pren­zlau wer­den würde und deshalb vor den Kom­mu­nal­wahlen im let­zten Jahr zur Wäh­lerini­tia­tive „Wir Pren­zlauer“ gewech­selt war, musste von den ein­sti­gen und jet­zi­gen Parteifre­undIn­nen wegen der ver­meintlichen Falschaus­sage schon einige Kri­tik und eini­gen Spott einstecken.

Zum Ersten

Bei ein­er ersten Gerichtsver­hand­lung im Jan­u­ar 2008 (siehe auch) wur­den die Ver­fahren gegen die bei­den Uck­er­märk­er gegen die Zahlung eine Geld­buße in Höhe von 500 beziehungsweise 300 Euro vor­läu­fig eingestellt. Ein aus­län­der­feindlich­er Hin­ter­grund wurde vom Gericht verneint. Das führte nun zu weit­eren Ver­fahren gegen Said M. und Hen­drik Dittmann.

Said M. wurde von der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin vorge­wor­fen nach ver­balem Stre­it einen Barhock­er gegen einen Mann gewor­fen haben, der dadurch eine Schädel­prel­lung erlit­ten haben sollte. Gegen Polizeibeamte, die in der Gast­stätte zu schlicht­en ver­sucht­en, sollte sich M. gewehrt und einen Beamten leicht ver­let­zt haben. Hen­drik Dittmann wurde zur Last gelegt, bei der Polizei zugun­sten des Iran­ers falsche Angaben zum Tatver­lauf gemacht zu haben. Da bei­de Ver­fahren in ein­er Gerichtsver­hand­lung abgear­beit­et wer­den soll­ten, stand Said M. plöt­zlich ohne Ent­las­tungszeu­gen da (siehe auch).

Der erste Prozess brachte wenig Klarheit über den Tather­gang, förderte aber einige inter­es­sante Aspek­te zu Tage: Heiko P. soll lediglich über das Bein des knien­den Iran­ers gestolpert sein. Said M. soll einen Barhock­er geschmis­sen haben. Heiko P. hat Said M. per Kopf­s­toß niedergestreckt, und Mike S. soll auf ihn eingeschla­gen haben nach­dem sich die Sit­u­a­tion bere­its beruhigt hat­te. Das war die höfliche Umschrei­bung dafür, dass zwei Polizis­ten ihn bere­its fes­thiel­ten als er getrof­fen wurde.

Zum Zweit­en

Während Said M. sich Ende Okto­ber 2008 dem Gericht stellte, ließ Hen­drik Dittmann erst 15 Minuten vor Prozess­be­ginn eine voraus­sichtliche ein­tägige Dien­stun­fähigkeit schriftlich mit­teilen. Gle­ichzeit­ig gab das Gericht bekan­nt, dass sein Vertei­di­gerin das Man­dat niedergelegt hatte.

Wie auch im ersten Ver­fahren schlug der Strafrichter in der Hauptver­hand­lung die vor­läu­fige Ein­stel­lung des Ver­fahrens gegen eine Gel­dau­flage von 500 Euro vor, was vom Staat­san­walt und dem Angeklagten Said M. schließlich akzep­tiert wurde. Der Geld­be­trag ist in sechs Monat­srat­en zahlbar. Erst dann wird das Ver­fahren endgültig eingestellt.

Und zum Dritten

Die kurzfristig ein­gere­ichte Dien­stun­fähigkeits­bescheini­gung für einen Tag durch Hen­drik Dittmann erkan­nte der Strafrichter als nicht aus­re­ichend an. Die Staat­san­waltschaft beantragte deshalb den Erlass eines Straf­be­fehles in Höhe von 1800 Euro. Dage­gen legte Dittmann Wider­spruch ein, und hat­te let­z­tendlich auch Erfolg damit. Dittmann muss bis zum 28. Feb­ru­ar eine Gel­dau­flage in Höhe von 300 Euro an eine gemein­nützige Ein­rich­tung zahlen, dann wird das Ver­fahren endgültig eingestellt.

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