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150 traumatisierte Flüchtlinge

Pots­dam . Psy­chisch kranke und trau­ma­tisierte Flüchtlinge kön­nen in
Bran­den­burg mit beson­der­er Aufmerk­samkeit rech­nen. Ein Bericht der
Lan­desregierung lis­tet 150 Fälle auf. 

Auch wenn die Fal­lzahl ver­gle­ich­sweise ger­ing ist, sollen dem Bericht
zufolge die medi­zinis­chen Ange­bote auf die “spezielle Zielgruppe”
aus­gerichtet wer­den. Die Betrof­fe­nen kom­men aus Kriegs- und
Bürg­erkriegsre­gio­nen oder haben in ihrer Heimat mas­sives Unrecht und Folter
erlebt. Als Prob­leme erweisen sich bei ihrer Behand­lung “Sprach­bar­ri­eren”
und “kul­turelle Unter­schiede”. Sie kön­nen sich laut Bericht bei Diag­nose und
Ther­a­pie beson­ders neg­a­tiv auswirken. Die sta­tionäre Unter­bringung der
Patien­ten in Gemein­schaft­sun­terkün­ften ist eine zwiespältige Angelegenheit.
Kon­takt- und Betreu­ungsmöglichkeit­en kön­nen für Kranke, ihre Mit­be­wohn­er und
die Ärzte von Vorteil sein aber auch zu Kon­flik­ten führen. 

Zum Maß­nah­mekat­a­log auf diesen Gebi­et gehört laut Bericht der “Auf­bau eines
Dol­metscher­pools von beson­ders qual­i­fizierten Sprach­mit­tlern”. Unterstützung
genießt dabei das so genan­nte Pro­jekt Reis (Regionale Imple­men­tierung von
Struk­turverän­derun­gen zur Verbesserung der gesund­heitlichen Sit­u­a­tion von
Flüchtlin­gen). Unter dem Dach von Reis haben sich Helfer
zusam­mengeschlossen, die sich in mehr als 30 Sprachen ausken­nen und die bei
der Behand­lung trau­ma­tisiert­er Flüchtlinge behil­flich sind. Meist stammen
die Helfer selb­st aus den ein­sti­gen Heima­tre­gio­nen der Flüchtlinge. 

6460 Asylbewerber 

Zurzeit erhal­ten 6460 Men­schen im Bun­des­land Unter­stützung nach dem
Asyl­be­wer­ber-Leis­tungs­ge­setz. Über eine Dul­dung ver­fü­gen 4081 Per­so­n­en. Fast
zwei Drit­tel der Flüchtlinge sind in Gemeinschaftsunterkünften
unterge­bracht, 24 Prozent wur­den in eine Woh­nung eingewiesen und 15 Prozent
haben sich eigen­ständig eine Unterkun­ft gesucht. 

Die Lan­desregierung hat im Feb­ru­ar beschlossen, den Aus­län­der-Beirat durch
eine reg­uläre Härte­fal­lkom­mis­sion unter Leitung des einstigen
Ver­fas­sungs­gericht­spräsi­den­ten Peter Macke zu erset­zen. Dem Rat gehören u.
a. Vertreter der Kirchen und des Innen­min­is­teri­ums an. Das Thema
Härte­fall­regelung für Aus­län­der, die mit ihrer Abschiebung konfrontiert
sind, beschäftigte die Lan­desregierung seit 1999. Pläne, dieses Gremium
schon in der ver­gan­genen Leg­is­laturpe­ri­ode einzuricht­en, scheit­erten am
Wider­stand der CDU

An die Kom­mis­sion kön­nen sich jene Aus­län­der wen­den, die erwarten, dass ihre
von Amts wegen ver­fügte Abschiebung nach Einzelfall­prü­fung eine unzumutbare
Härte darstellen würde. Meist beziehen sich diese “prob­lema­tis­chen
Einzelfälle” auf die so genan­nte Altfallregelung.

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