Potsdam . Psychisch kranke und traumatisierte Flüchtlinge können in
Brandenburg mit besonderer Aufmerksamkeit rechnen. Ein Bericht der
Landesregierung listet 150 Fälle auf.
Auch wenn die Fallzahl vergleichsweise gering ist, sollen dem Bericht
zufolge die medizinischen Angebote auf die “spezielle Zielgruppe”
ausgerichtet werden. Die Betroffenen kommen aus Kriegs- und
Bürgerkriegsregionen oder haben in ihrer Heimat massives Unrecht und Folter
erlebt. Als Probleme erweisen sich bei ihrer Behandlung “Sprachbarrieren”
und “kulturelle Unterschiede”. Sie können sich laut Bericht bei Diagnose und
Therapie besonders negativ auswirken. Die stationäre Unterbringung der
Patienten in Gemeinschaftsunterkünften ist eine zwiespältige Angelegenheit.
Kontakt- und Betreuungsmöglichkeiten können für Kranke, ihre Mitbewohner und
die Ärzte von Vorteil sein aber auch zu Konflikten führen.
Zum Maßnahmekatalog auf diesen Gebiet gehört laut Bericht der “Aufbau eines
Dolmetscherpools von besonders qualifizierten Sprachmittlern”. Unterstützung
genießt dabei das so genannte Projekt Reis (Regionale Implementierung von
Strukturveränderungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von
Flüchtlingen). Unter dem Dach von Reis haben sich Helfer
zusammengeschlossen, die sich in mehr als 30 Sprachen auskennen und die bei
der Behandlung traumatisierter Flüchtlinge behilflich sind. Meist stammen
die Helfer selbst aus den einstigen Heimatregionen der Flüchtlinge.
6460 Asylbewerber
Zurzeit erhalten 6460 Menschen im Bundesland Unterstützung nach dem
Asylbewerber-Leistungsgesetz. Über eine Duldung verfügen 4081 Personen. Fast
zwei Drittel der Flüchtlinge sind in Gemeinschaftsunterkünften
untergebracht, 24 Prozent wurden in eine Wohnung eingewiesen und 15 Prozent
haben sich eigenständig eine Unterkunft gesucht.
Die Landesregierung hat im Februar beschlossen, den Ausländer-Beirat durch
eine reguläre Härtefallkommission unter Leitung des einstigen
Verfassungsgerichtspräsidenten Peter Macke zu ersetzen. Dem Rat gehören u.
a. Vertreter der Kirchen und des Innenministeriums an. Das Thema
Härtefallregelung für Ausländer, die mit ihrer Abschiebung konfrontiert
sind, beschäftigte die Landesregierung seit 1999. Pläne, dieses Gremium
schon in der vergangenen Legislaturperiode einzurichten, scheiterten am
Widerstand der CDU.
An die Kommission können sich jene Ausländer wenden, die erwarten, dass ihre
von Amts wegen verfügte Abschiebung nach Einzelfallprüfung eine unzumutbare
Härte darstellen würde. Meist beziehen sich diese “problematischen
Einzelfälle” auf die so genannte Altfallregelung.