Geduldiges Warten im Saal 301 des Potsdamer Amtsgerichtes. Nach der
obligatorischen Viertelstunde war klar: Der Angeklagte ließ Staatsanwalt und
Richter sitzen, die Anklagebank blieb leer.
Michael W. (25, Name geändert) erschien nicht vor Gericht. Er war angeklagt
wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei
Fällen und der Volksverhetzung.
Da der Angeklagte nicht einschlägig vorbestraft ist, wurde auf seine
Vorführung durch die Polizei oder einen Haftbefehl trotz der schwerwiegenden
Vorwürfe verzichtet, zumal der jetzige Schüler und ehemalige
chemisch-technische Assistent nur Mitläufer gewesen sei, wie Richter
Francois Eckardt erklärt.
Der Verantwortung für seine Tat kann er sich dennoch durch Fernbleiben nicht
entziehen, wie es die Haupttäterin Katrin S. (Name geändert) tat, die
eigentlich mit auf die Anklagebank gehörte. Sie nahm sich das Leben,
vermutlich aus Liebe.
Wenn auch nicht als Haupttäter, so war Michael W. doch dabei, hat mitgemacht
und sich strafbar gemacht. Man hatte auf den Friedhöfen in Teltow und
Stahnsdorf in der Zeit vom 14. Juli 2003 bis 17. Januar 2004 Grab- und
Denkmäler mit schwarzer Farbe, Hakenkreuzen sowie den Initialen “A.H.”
besprüht. Michael W. soll im Januar 2004 Handzettel auf dem Friedhof in
Teltow verteilt und ausgelegt haben, auf denen stand: “Auschwitz ist eine
Lüge” und “Der Jude ist unser größter Feind”.
Doch die jungen Täter sind nicht so eindeutig der rechten Szene zuzuordnen,
wie man es auf Grund ihres Verhaltens annehmen müsste Sie seien da irgendwie
hineingeraten, so Richter Eckardt. Ihrem äußeren Erscheinungsbild nach könne
man sie eher den “Gruftis” zuordnen. Sie sind schwarz gekleidet, treiben
sich tage- und nächtelang auf Friedhöfen herum, betreiben Satanskult, was
eher untypisch für Rechtsgesinnte ist.
Dennoch bleibt, dass Michael W. an diesen rechten Aktionen beteiligt war. In
Abwesenheit verurteilte ihn Richter Francois Eckardt mit Strafbefehl zu
einer Geldstrafe, die sich zusammensetzt aus je 60 Tagessätzen für die
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen
und 30 Euro für Volksverhetzung.
Aus der Summe von 150 Tagessätzen wurde die Gesamtstrafe von 120 Tagessätzen
zu je 20 Euro gebildet. Weil die Strafe über 90 Tagessätzen liegt, wird sie
ins Strafregister eingetragen, womit Michael W. vorbestraft ist.