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Hakenkreuze auf Grabsteinen

Geduldiges Warten im Saal 301 des Pots­damer Amts­gericht­es. Nach der
oblig­a­torischen Vier­tel­stunde war klar: Der Angeklagte ließ Staat­san­walt und
Richter sitzen, die Anklage­bank blieb leer. 

Michael W. (25, Name geän­dert) erschien nicht vor Gericht. Er war angeklagt
wegen Ver­wen­dung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen in zwei
Fällen und der Volksverhetzung. 

Da der Angeklagte nicht ein­schlägig vorbe­straft ist, wurde auf seine
Vor­führung durch die Polizei oder einen Haft­be­fehl trotz der schwerwiegenden
Vor­würfe verzichtet, zumal der jet­zige Schüler und ehemalige
chemisch-tech­nis­che Assis­tent nur Mitläufer gewe­sen sei, wie Richter
Fran­cois Eckardt erklärt. 

Der Ver­ant­wor­tung für seine Tat kann er sich den­noch durch Fern­bleiben nicht
entziehen, wie es die Haupt­tä­terin Katrin S. (Name geän­dert) tat, die
eigentlich mit auf die Anklage­bank gehörte. Sie nahm sich das Leben,
ver­mut­lich aus Liebe. 

Wenn auch nicht als Haupt­täter, so war Michael W. doch dabei, hat mitgemacht
und sich straf­bar gemacht. Man hat­te auf den Fried­höfen in Tel­tow und
Stahns­dorf in der Zeit vom 14. Juli 2003 bis 17. Jan­u­ar 2004 Grab- und
Denkmäler mit schwarz­er Farbe, Hak­enkreuzen sowie den Ini­tialen “A.H.”
besprüht. Michael W. soll im Jan­u­ar 2004 Handzettel auf dem Fried­hof in
Tel­tow verteilt und aus­gelegt haben, auf denen stand: “Auschwitz ist eine
Lüge” und “Der Jude ist unser größter Feind”. 

Doch die jun­gen Täter sind nicht so ein­deutig der recht­en Szene zuzuordnen,
wie man es auf Grund ihres Ver­hal­tens annehmen müsste Sie seien da irgendwie
hineinger­at­en, so Richter Eckardt. Ihrem äußeren Erschei­n­ungs­bild nach könne
man sie eher den “Gruftis” zuord­nen. Sie sind schwarz gek­lei­det, treiben
sich tage- und nächte­lang auf Fried­höfen herum, betreiben Satan­skult, was
eher untyp­isch für Rechts­gesin­nte ist. 

Den­noch bleibt, dass Michael W. an diesen recht­en Aktio­nen beteiligt war. In
Abwe­sen­heit verurteilte ihn Richter Fran­cois Eckardt mit Straf­be­fehl zu
ein­er Geld­strafe, die sich zusam­menset­zt aus je 60 Tagessätzen für die
Ver­wen­dung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen in zwei Fällen
und 30 Euro für Volksverhetzung. 

Aus der Summe von 150 Tagessätzen wurde die Gesamt­strafe von 120 Tagessätzen
zu je 20 Euro gebildet. Weil die Strafe über 90 Tagessätzen liegt, wird sie
ins Strafreg­is­ter einge­tra­gen, wom­it Michael W. vorbe­straft ist.

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