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Verfassungsschutz verbreitet gerichtlich untersagte Behauptungen

Pünk­tlich zum Jahrestag der Anschläge auf das World Trade Cen­ter und kurz vor der Land­tagswahl beze­ich­nete der CDU-Möchte­gern-Innen­min­is­ter und ehe­ma­lige Ver­fas­sungschützer Sven Petke in der Presse den Imam ein­er Moschee in Pots­dam als „Haßpredi­ger“ und „Kaplan von Potsdam“und rück­te ihn in die Nähe von Ter­ror­is­ten. Außer­dem behauptete er, der Imam lebe in ein­er Scheine­he. In der Sitzung des Aus­län­der­beirates der Stadt Pots­dam kon­nte Petke diese Dif­famierun­gen eben­sowenig bele­gen wie gegenüber der Presse. Mal berief er sich auf Quellen aus dem Ver­fas­sungss­chutz, mal auf Hin­weise aus der Glaubensgemeinschaft. 

Die Anwältin des Imam leit­ete rechtliche Schritte ein. Das Amts­gericht Pots­dam erließ daraufhin eine Einst­weilige Ver­fü­gung, die es Sven Petke ver­bi­etet, die halt­losen Behaup­tun­gen zu wieder­holen und für jeden Ver­stoß ein Ord­nungs­geld andro­ht. Diese Entschei­dung ist inzwis­chen recht­skräftig. Nach Strafanzeige wurde das Ver­fahren klammheim­lich — und ohne über­haupt alle Zeu­gen befragt zu haben – eingestellt. Immer­hin mußte Sven Petke für diese gnädi­ge Behand­lung aber eine Geld­buße zu zahlen. 

Mit großer Ver­wun­derung habe ich angesichts dieser Fak­ten den jüng­sten Ver­fas­sungss­chutzbericht zur Ken­nt­nis genom­men. In diesem Bericht wer­den näm­lich die vom Gericht unter­sagten und sog­ar strafrechtlich rel­e­van­ten Belei­di­gun­gen Sven Petkes im Kapi­tel „Islamis­mus“ (S.121) unter voller Namen­snen­nung des Opfers wieder­holt und erneut ver­bre­it­et. Dabei wird sog­ar ein Kon­text bis hin zur „Ham­burg­er Zelle um Mohammed Atta“ hergestellt. Auch gegen diese Veröf­fentlichung wur­den inzwis­chen rechtliche Schritte beim Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam eingelegt. 

Offen­bar fühlt sich das durch Petkes Parteifre­und Schön­bohm geleit­ete Innen­min­is­teri­um, das auch für den Ver­fas­sungss­chutz zuständig ist, nicht an Gericht­surteile gebun­den. Im Gegen­satz zu dem son­st stets propagierten „Ver­fas­sungss­chutz durch Aufk­lärung“ wer­den Gerüchte weit­er­ver­bre­it­et. Statt ein­er ser­iösen Infor­ma­tion serviert der VS die wahlkampf­mo­tivierten Hirnge­spin­ste der CDU-Hard­lin­er, obwohl diese bis­lang jeden über­prüf­baren Beleg schuldig geblieben sind. 

Die Kam­pagne gegen Wehrpflicht, Zwangs­di­en­ste und Miltär kri­tisiert die parteipoli­tis­che Instru­men­tal­isierung des Ver­fas­sungss­chutzes und das Anheizen der Stim­mung gegen in Pots­dam lebende Mus­lime auf der Basis von Gerücht­en und per­sön­lichen Diffamierungen. 

Wir wer­den gegen diese Arbeitsweise der Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde eine Peti­tion an den Land­tag richt­en und beantra­gen, den Ver­fas­sungss­chutzbericht auf der näch­sten Sitzung des Aus­län­der­beirates zu besprechen. 

Lutz Boede, Kam­pagne Potsdam

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