Feiert mit uns die Befreiung der Konzentrationslager
Ravensbrück und Sachsenhausen Sonntag 18.04.04
Mahn-und Gedenkstätte Ravensbrück
Straße der Nationen
Fürstenberg/Havel
11.00 Uhr
mit der Bahn: 9:41h ab Berlin-Lichtenberg
Mahn-und Gedenkstätte Sachsenhausen
Oranienburg
14.00 Uhr
S1 oder mit der Bahn:12:41h ab Berlin-Lichtenberg
Die Teilnahme an den Gedenkveranstaltungen ist ein
Zeichen des Respekts und der Würdigung der Opfer des
Nationalsozialismus.
Bringt Blumen mit!
59. Jahrestag der Befreiung
des Konzentrationslagers
Ravensbrück
59 Jahre, nachdem das Frauenkonzen-trationslager  Ravensbrück  zusammen mit
dem  Jugend-  und Vernichtungslager
Uckermark  und  dem  Männerlager  durch die Rote Armee befreit worden ist,
wollen wir gemeinsam mit  den  Überlebenden dieser Konzentrationslager den Tag
der Befreiung begehen. 59 Jahre nach der Befreiung  des  Konzentrations-lagers
Ravensbrück  durch  die  Rote  Armee scheint sich  immer mehr die Vorstellung
durchzusetzen,  alle  Deutschen  seien gleichsam Opfer gewesen. 
Die Frage nach Verantwortung und damit
auch Schuld scheint sich nun endgültig erledigt zu haben. An die Stelle der
Erinn-
nerungsabwehr ist eine Form des Erinn-nerns getreten, in der alle ihren Platz
fin-
den: Vertriebene und Betroffene von alli-ierten  Bombenangriffen stehen im
neuen
Diskurs  gleichberechtigt  neben  den Opfern  der  nationalsozialistischen
Verfolgung und Vernichtung.  “Leiden”  ist  das alle vereinende Stichwort. Zur
gleichen Zeit wird das Gedenken an die Opfer und die Überlebenden der
NS-Verbrechen in den Mahn- und Gedenkstätten  zunehmend  ästhetisiert,
individualisiert  und einer  politischen  Bedeutung  enthoben. Organisationen der
Überlebenden  wird das Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Gedenkstätten
versagt. Aus der Vorbereitung und Mitarbeit der Befrei-ungsfeiern  werden sie
hinauskomplimen-
tiert und die historischen Zeugnisse ihres
Gedenkens  sollen beseitigt  werden, wie
zum Beispiel die Gedenkräume im ehemaligen  Zellenbau in der Mahn- und
Gedenkstätte Ravensbrück oder sind dem Verfall preisgegeben wie das ehemalige KZ
Schloß  Lichtenburg. Um so wichtiger ist es, den Tag der Befreiung  mit
denjenigen  zu  begehen,  die  die  Vernichtungsmaschinerie des
National-sozialismus  überlebten und die Erin-nerung an die Opfer, an die Frauen und
Männer des
politischen Widerstandes, an den millionenfachen Mord an Juden, Sinti, Roma,
Zeugen  Jehovas,  Behinderten,  Unangepassten,  Schwulen, an die
Zwangsarbeiterinnen  und Zwangs-arbeiter zu bewahren,  ohne die  Mörder  und ihre
Taten
zu verschweigen. 
Die  Lagergemeinschaft  Ravens-
brück/Freundeskreis e. V. fordert: 
—   Die Überlebenden und ihre Organisationen müssen in den Gremien  der
Gedenkstättenstiftungen tatsächliches Gehör finden. 
—   Bei  der Gestaltung der KZ-Gedenkstätten dürfen die Voten der
Überlebenden  nicht  übergangen werden. 
— Bewahrung der Zeugnisse an den Stätten ehemaliger Konzentrations-lager
—    Zugang zu den Stätten der Konzentrationslager  und  ein  würdiges
Gedenken an diejenigen, die Opfer  der  Verbrechen der Nationalsozialisten wurden. 
Lagergemeinschaft  Ravensbrück/
Freundeskreis e.V.
59. Jahrestag der Befreiung
des Konzentrationslagers
Sachsenhausen
Die  CDU-Fraktion  brachte  Ende  2003 einen Gesetzentwurf in den Sächsischen
Landtag ein, in welchem die Gleichstell-ung der “Verfolgten des Stalinismus”
mit dem Status der Verfolgten und Opfer des Naziregimes festgeschrieben wird.
Daraufhin kündigen  der  Zentralrat der Roma und Sinti, der Zentralrat der
Juden, die Vereinigung  der  Wehrmachtsdeser-teure  und Opfer  der  Nazijustiz
und  der  Bund  der Antifaschisten der Sächsi-schen Landesregierung die
Zusammen-arbeit  in  den  Gremien der Stiftung Sächsicher Gedenkstättten auf. 
Seit 1990 werden die Gedenkstätten der DDR im Sinne des antitotalitären
Konsens umgestaltet und der Anti-faschismus  der DDR als “instrumentell” und
“verordnet” denunziert. Ignoriert wird die Entschließung des Europäischen
Parlamentes über die  Gedenkstätten  des  Nationalsozialismus, in der die räumliche
Trennung des Gedenkens an die Opfer der Nazis und an Gefangene der Alliierten und später der Sicherheitsorgane  der  Ostblockstaaten vorgeschrieben ist.
Diese räumliche Trenn-nung wurde in der Gedenkstätte Sachsenhausen schon mit der
Errichtung eines Gedenksteines für die Spezial-Lagerhäftlinge auf dem
ehemaligen KZ-Gelände angetastet. Ende letzten Jahres begann der lang geplante Umbau,
der von der Leitung der Stiftung  Branden-burgische Gedenkstätten
“Antifaschistischer  Tempel” genannten  Mahn-  und  Gedenkstätte Sachsenhausen. Dabei
verlieren schon zu Lebzeiten  die  ehemalige  Häftlinge  die Definitionsmacht
über  ihre Geschichte und die  Nachfahren der Täter eignen sich das Leiden der
Opfer an: enteignen dieses für
die Konstruktion positiver nationaler Iden-
tität. 
Mit  Darstellungen,  die  Menschen ohne
Ansehen  von  Person  und  Funktion zu
Opfern der Geschichte machen, sorgt die
deutsche  Geschichtsschreibung dafür, dass die Opfer des Nationalsozialismus
und dessen Täter in einen Sarg  gelegt  werden. In diese Entwicklung passt
auch das Bejammern deutscher Opfer der alliierten Luftangriffe  und der
gleichzeitig  offener  und aggressiver  auftretende  Antisemitismus. Dieses
gesellschaftliche  Klima, in dem das behauptete  Tabu,  über  deutsche  Opfer nicht
reden  zu  können,  endlich  überwunden  scheint,  kommt auch den
Interessenvertretungen  der  Speziallagerhäftlinge  zu Gute. Diese stützen sich auf
die in
Deutschland herrschende antitotalitäre  Staatsideologie,  die den
Nationalsozialismus mit dem Kommunismus gleichsetzt. So  wird der kommunistische
Widerstand in Sachsen-hausen, die  illegale Lagerleitung, als “rote Kapos” denunziert
und mit ihren Bewachern gleichgesetzt. Der bundesdeutsche Antitotalitarismus
dient seit  1945  der Relativierung der deutschen Barbarei, für die der Name
Auschwitz steht. 
Angesichts des schwindenden  Einflusses der Häftlingsverbände auf die
Gestaltung der Gedenkstätten in Deutschland sind wir gefordert, das
antifaschistische Gedenken gegenüber Deutschland zu verteidigen. 

