59. Jahrestag der Befreiung der Konzentrationslager Ravensbrück und Sachsenhausen
Feiert mit uns die Befreiung der Konzentrationslager
Ravensbrück und Sachsenhausen Sonntag 18.04.04
Mahn-und Gedenkstätte Ravensbrück
Straße der Nationen
Fürstenberg/Havel
11.00 Uhr
mit der Bahn: 9:41h ab Berlin-Lichtenberg
Mahn-und Gedenkstätte Sachsenhausen
Oranienburg
14.00 Uhr
S1 oder mit der Bahn:12:41h ab Berlin-Lichtenberg
Die Teilnahme an den Gedenkveranstaltungen ist ein
Zeichen des Respekts und der Würdigung der Opfer des
Nationalsozialismus.
Bringt Blumen mit!
59. Jahrestag der Befreiung
des Konzentrationslagers
Ravensbrück
59 Jahre, nachdem das Frauenkonzen-trationslager Ravensbrück zusammen mit
dem Jugend- und Vernichtungslager
Uckermark und dem Männerlager durch die Rote Armee befreit worden ist,
wollen wir gemeinsam mit den Überlebenden dieser Konzentrationslager den Tag
der Befreiung begehen. 59 Jahre nach der Befreiung des Konzentrations-lagers
Ravensbrück durch die Rote Armee scheint sich immer mehr die Vorstellung
durchzusetzen, alle Deutschen seien gleichsam Opfer gewesen.
Die Frage nach Verantwortung und damit
auch Schuld scheint sich nun endgültig erledigt zu haben. An die Stelle der
Erinn-
nerungsabwehr ist eine Form des Erinn-nerns getreten, in der alle ihren Platz
fin-
den: Vertriebene und Betroffene von alli-ierten Bombenangriffen stehen im
neuen
Diskurs gleichberechtigt neben den Opfern der nationalsozialistischen
Verfolgung und Vernichtung. “Leiden” ist das alle vereinende Stichwort. Zur
gleichen Zeit wird das Gedenken an die Opfer und die Überlebenden der
NS-Verbrechen in den Mahn- und Gedenkstätten zunehmend ästhetisiert,
individualisiert und einer politischen Bedeutung enthoben. Organisationen der
Überlebenden wird das Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Gedenkstätten
versagt. Aus der Vorbereitung und Mitarbeit der Befrei-ungsfeiern werden sie
hinauskomplimen-
tiert und die historischen Zeugnisse ihres
Gedenkens sollen beseitigt werden, wie
zum Beispiel die Gedenkräume im ehemaligen Zellenbau in der Mahn- und
Gedenkstätte Ravensbrück oder sind dem Verfall preisgegeben wie das ehemalige KZ
Schloß Lichtenburg. Um so wichtiger ist es, den Tag der Befreiung mit
denjenigen zu begehen, die die Vernichtungsmaschinerie des
National-sozialismus überlebten und die Erin-nerung an die Opfer, an die Frauen und
Männer des
politischen Widerstandes, an den millionenfachen Mord an Juden, Sinti, Roma,
Zeugen Jehovas, Behinderten, Unangepassten, Schwulen, an die
Zwangsarbeiterinnen und Zwangs-arbeiter zu bewahren, ohne die Mörder und ihre
Taten
zu verschweigen.
Die Lagergemeinschaft Ravens-
brück/Freundeskreis e. V. fordert:
— Die Überlebenden und ihre Organisationen müssen in den Gremien der
Gedenkstättenstiftungen tatsächliches Gehör finden.
— Bei der Gestaltung der KZ-Gedenkstätten dürfen die Voten der
Überlebenden nicht übergangen werden.
— Bewahrung der Zeugnisse an den Stätten ehemaliger Konzentrations-lager
— Zugang zu den Stätten der Konzentrationslager und ein würdiges
Gedenken an diejenigen, die Opfer der Verbrechen der Nationalsozialisten wurden.
Lagergemeinschaft Ravensbrück/
Freundeskreis e.V.
59. Jahrestag der Befreiung
des Konzentrationslagers
Sachsenhausen
Die CDU-Fraktion brachte Ende 2003 einen Gesetzentwurf in den Sächsischen
Landtag ein, in welchem die Gleichstell-ung der “Verfolgten des Stalinismus”
mit dem Status der Verfolgten und Opfer des Naziregimes festgeschrieben wird.
Daraufhin kündigen der Zentralrat der Roma und Sinti, der Zentralrat der
Juden, die Vereinigung der Wehrmachtsdeser-teure und Opfer der Nazijustiz
und der Bund der Antifaschisten der Sächsi-schen Landesregierung die
Zusammen-arbeit in den Gremien der Stiftung Sächsicher Gedenkstättten auf.
Seit 1990 werden die Gedenkstätten der DDR im Sinne des antitotalitären
Konsens umgestaltet und der Anti-faschismus der DDR als “instrumentell” und
“verordnet” denunziert. Ignoriert wird die Entschließung des Europäischen
Parlamentes über die Gedenkstätten des Nationalsozialismus, in der die räumliche
Trennung des Gedenkens an die Opfer der Nazis und an Gefangene der Alliierten und später der Sicherheitsorgane der Ostblockstaaten vorgeschrieben ist.
Diese räumliche Trenn-nung wurde in der Gedenkstätte Sachsenhausen schon mit der
Errichtung eines Gedenksteines für die Spezial-Lagerhäftlinge auf dem
ehemaligen KZ-Gelände angetastet. Ende letzten Jahres begann der lang geplante Umbau,
der von der Leitung der Stiftung Branden-burgische Gedenkstätten
“Antifaschistischer Tempel” genannten Mahn- und Gedenkstätte Sachsenhausen. Dabei
verlieren schon zu Lebzeiten die ehemalige Häftlinge die Definitionsmacht
über ihre Geschichte und die Nachfahren der Täter eignen sich das Leiden der
Opfer an: enteignen dieses für
die Konstruktion positiver nationaler Iden-
tität.
Mit Darstellungen, die Menschen ohne
Ansehen von Person und Funktion zu
Opfern der Geschichte machen, sorgt die
deutsche Geschichtsschreibung dafür, dass die Opfer des Nationalsozialismus
und dessen Täter in einen Sarg gelegt werden. In diese Entwicklung passt
auch das Bejammern deutscher Opfer der alliierten Luftangriffe und der
gleichzeitig offener und aggressiver auftretende Antisemitismus. Dieses
gesellschaftliche Klima, in dem das behauptete Tabu, über deutsche Opfer nicht
reden zu können, endlich überwunden scheint, kommt auch den
Interessenvertretungen der Speziallagerhäftlinge zu Gute. Diese stützen sich auf
die in
Deutschland herrschende antitotalitäre Staatsideologie, die den
Nationalsozialismus mit dem Kommunismus gleichsetzt. So wird der kommunistische
Widerstand in Sachsen-hausen, die illegale Lagerleitung, als “rote Kapos” denunziert
und mit ihren Bewachern gleichgesetzt. Der bundesdeutsche Antitotalitarismus
dient seit 1945 der Relativierung der deutschen Barbarei, für die der Name
Auschwitz steht.
Angesichts des schwindenden Einflusses der Häftlingsverbände auf die
Gestaltung der Gedenkstätten in Deutschland sind wir gefordert, das
antifaschistische Gedenken gegenüber Deutschland zu verteidigen.