Der Flüchtlingsrat Brandenburg möchte Sie ganz herzlich zu einer Informationsveranstaltung zur aktuellen Bleiberechtssituation afghanischer Flüchtlinge in Deutschland einladen.
Wie Sie sicher wissen, ist die Lage afghanischer Flüchtlinge in unserem Land seit Jahren von weitgehender Rechtsunsicherheit und Rechtlosigkeit gekennzeichnet.
Lediglich in Schleswig-Holstein gibt es einen offiziellen Abschiebestopp bis Mai 2004 und der dortige Innenminister befürwortet auch ein generelles Bleiberecht für Afghanen. Die Stadt Hamburg ist hingegen — entgegen der Entscheidung der Innenministerkonferenz — bereit, massiv Afghanen abzuschieben. In einigen Bundesländern werden auch Widerrufsverfahren anerkannter Flüchtlinge diskutiert.
Auch in Brandenburg werden Anträge auf Aufenthaltsbefugnisse mit dem Hinweis abgelehnt, dass einer freiwilligen Ausreise nichts im Wege stünde, Menschen mit Duldung wird die Abschiebung angedroht. Aktuell gibt es ständig neue Meldungen und Gerüchte, die viele Menschen, die seit Jahren hier leben verunsichern und Angst vor einer möglichen Abschiebung machen.
Aus diesem Grund möchten wir mit dieser Informationsveranstaltung für mehr rechtliche Klarheit sorgen und nach Wegen und Möglichkeiten für ein Bleiberecht für afghanische Flüchtlinge suchen.
Dazu haben wir die Rechtsanwältin Renate Ebrahaim aus Berlin eingeladen, die seit Jahren Afghanen im Asylverfahren vertritt sowie Vertreter von Flüchtlingsorganisationen (UNHCR, amnesty international, PRO ASYL) angefragt.
Ziel der Veranstaltung soll vor allem sein:
Aufzuzeigen, welche Möglichkeiten eines Bleiberechtes es gibt,
wie sicher welcher Aufenthaltsstatus ist;
wie Abschiebungen verhindert werden können und
welche rechtlichen und politischen Mittel es gibt, gemeinsam für ein Bleiberecht afghanischer Flüchtlinge zu kämpfen. Idee der Bildung einer Arbeitsgruppe für Aktionen und Informationsfluss.
Dafür sollen folgende Fragen diskutiert werden:
Wie wird die Lage vor Ort, die Rückkehrgefährdung, die Möglichkeiten med. Versorgung eingeschätzt?
Gibt es in Afghanistan eine staatliche Verfolgung und wer wird verfolgt?
Wer erhält derzeit überhaupt Asyl? Entscheidungspraxis des Bundesamtes und der Verwaltungsgerichte in Brandenburg;
Was geschieht mit Menschen, die eine „Duldung“ haben?
Was kann getan werden bei Flüchtlingen, die 2001 anerkannt wurden, der Bundesbeauftragte entgegen einer Übereinkunft dann aber doch geklagt hat?
Was ist zu tun bei Fällen von Widerrufsverfahren und Befugnisentzug?
Wie sehen die Chancen von Flüchtlingen aus, die nach dem Sturz des Talibanregimes geflüchtet sind?
Daher werden wir in diesem Rahmen leider keine Möglichkeit haben, die derzeitige politische Situation in Afghanistan, sowie unterschiedliche politische Positionen dazu zu diskutieren. Wir bitten bereits hier um Verständnis dafür.
Ort: Karl-Liebknecht-Str. 23, Hinterhaus, Erdgeschoss
14482 Potsdam Babelsberg
(zu erreichen mit S‑Bahn bis S‑Bahnhof Babelsberg oder Straßenbahn 94 bis
Rathaus Babelsberg, von dort einige Minuten zu Fuß)
Zeit: 08.05.2004, 14–18 Uhr
sowie der Möglichkeit anschließender Gespräche
Anmeldung: Wir bitten um eine kurze schriftliche oder mündliche Anmeldung, um
sicherzugehen, dass der Raum ausreicht:
Telefon: 0331 – 716 499
Fax: 0331 – 716 499
eMail: fluechtlingsratbrb@jpberlin.de
Kosten: keine
Sprache: Es werden Dolmetscher für die Sprachen dari und paschto vorhanden sein,
es wird simultan übersetzt.