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(Anti-)Rassismus

Abschiebehaftanstalt Eisenhüttenstadt muss 1000 Euro zahlen

Die Abschiebe­haf­tanstalt Eisen­hüt­ten­stadt zahlt 1000 € an die Keni­aner­in Alice Kamau, die von Bedi­en­steten der Anstalt im Jahr 2003 ins­ge­samt 42 Stun­den gefes­selt wurde. Die Anwältin der Geschädigten bestätigte den Ein­gang der Zahlung. In einem Ver­wal­tungs­gerichtsver­fahren, mit dem die Rechtswidrigkeit der Maß­nahme fest­gestellt wer­den sollte, ver­trat das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Bran­den­burg am 01.10.2010 die Auf­fas­sung, dass es keine Rechts­grund­lage für die Fes­selun­gen gab.

Die Maß­nahme wurde zudem als unver­hält­nis­mäßig eingeschätzt. Die Aus­län­der­be­hörde hat­te den Anspruch der Klägerin auf Fest­stel­lung der Rechtswidrigkeit der Fes­selun­gen daraufhin frei­willig anerkan­nt. Auf Grund der frei­willi­gen Anerken­nung, wurde kein Urteil gesprochen.

Mit der Anerken­nung der Rechtswidrigkeit wäre eine Schadenser­satzk­lage von Alice Kamau aus­sicht­sre­ich gewe­sen. Gegen Zahlung der Gericht­skosten sowie 1000 € “Schmerzens­geld” verzichtete Frau Kamau jedoch auf die Durch­set­zunger ihrer Ansprüche. Bekan­nte von Alice Kamau, die eine Unter­stützungs­gruppe gegrün­det und auch nach der Abschiebung Kon­takt mit der Keni­aner­in gehal­ten hat­ten, erk­lärten, dass Frau Kamau den zer­mür­ben­den Rechtsstre­it endlich abschließen wolle.

Ein Mit­glied der Unter­stützungs­gruppe zur Zahlung: “Das lange Ver­fahren von Frau Kamau zeigt deut­lich, wie schwierig es ist auch nur den ele­men­tarsten Grun­drecht­en von Abschiebe­häftlin­gen Gel­tung zu ver­schaf­fen.” Nur die wenig­sten Abgeschobe­nen hät­ten die Möglichkeit sich wenig­stens im Nach­hinein gegen eine erniedri­gende und rechtswidrige Behand­lung zu wehren. Auch wenn die Rechtsvertreterin von Frau Kamau mit der Abschiebe­haf­tanstalt “um jeden Cent” habe feilschen müssen, so sehe man in der nun erfol­gten Zahlung ein gewiss­es Schuldeingeständ­nis, so der Vertreter der Unterstützungsgruppe.

Kon­takt: eisenhuettenstadt@mailfish.de

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