Die Abschiebehaftanstalt Eisenhüttenstadt zahlt 1000 € an die Kenianerin Alice Kamau, die von Bediensteten der Anstalt im Jahr 2003 insgesamt 42 Stunden gefesselt wurde. Die Anwältin der Geschädigten bestätigte den Eingang der Zahlung. In einem Verwaltungsgerichtsverfahren, mit dem die Rechtswidrigkeit der Maßnahme festgestellt werden sollte, vertrat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 01.10.2010 die Auffassung, dass es keine Rechtsgrundlage für die Fesselungen gab.
Die Maßnahme wurde zudem als unverhältnismäßig eingeschätzt. Die Ausländerbehörde hatte den Anspruch der Klägerin auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Fesselungen daraufhin freiwillig anerkannt. Auf Grund der freiwilligen Anerkennung, wurde kein Urteil gesprochen.
Mit der Anerkennung der Rechtswidrigkeit wäre eine Schadensersatzklage von Alice Kamau aussichtsreich gewesen. Gegen Zahlung der Gerichtskosten sowie 1000 € “Schmerzensgeld” verzichtete Frau Kamau jedoch auf die Durchsetzunger ihrer Ansprüche. Bekannte von Alice Kamau, die eine Unterstützungsgruppe gegründet und auch nach der Abschiebung Kontakt mit der Kenianerin gehalten hatten, erklärten, dass Frau Kamau den zermürbenden Rechtsstreit endlich abschließen wolle.
Ein Mitglied der Unterstützungsgruppe zur Zahlung: “Das lange Verfahren von Frau Kamau zeigt deutlich, wie schwierig es ist auch nur den elementarsten Grundrechten von Abschiebehäftlingen Geltung zu verschaffen.” Nur die wenigsten Abgeschobenen hätten die Möglichkeit sich wenigstens im Nachhinein gegen eine erniedrigende und rechtswidrige Behandlung zu wehren. Auch wenn die Rechtsvertreterin von Frau Kamau mit der Abschiebehaftanstalt “um jeden Cent” habe feilschen müssen, so sehe man in der nun erfolgten Zahlung ein gewisses Schuldeingeständnis, so der Vertreter der Unterstützungsgruppe.
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