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(Anti-)Rassismus Law & Order

Abschiebung stoppen — Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt

Cot­tbus — Am 12. August wer­den Jean Mpe­ka M., seine Frau Hor­tance und ihre drei Kindern abgeschoben. So hat es die Cot­tbuser Aus­län­der­be­hörde ver­fügt. Jean Mpa­ka M. war in der Demokratis­chen Repub­lik Kon­go (DRK) poli­tisch aktiv, wurde ver­fol­gt und mis­shan­delt. Seine poli­tis­che Ver­fol­gung wurde anerkan­nt. Weil sich die poli­tis­che Sit­u­a­tion in der Demokratis­chen Repub­lik Kon­go gebessert habe, wurde der Antrag auf poli­tis­ches Asyl aber abgelehnt. Nun soll die gesamte Fam­i­lie abgeschoben wer­den. Die Fam­i­lie lebt seit 2002 in Deutsch­land. Die Kinder gehen in Cot­tbus zur Schule, die Eltern engagieren sich ehre­namtlich in der Stadt.

Inzwis­chen haben sich über 2.000 Bürg­erin­nen und Bürg­er mit ihrer Unter­schrift dafür einge­set­zt, die Abschiebung der Fam­i­lie zu ver­hin­dern. Sie kom­men aus Cot­tbus, dem Land­kreis Spree-Neiße sowie dem Land Bran­den­burg und der gesamten Bundesrepublik.

In der Demokratis­chen Repub­lik Kon­go herrscht seit Jahren Bürgerkrieg.Massaker, Ver­schlep­pun­gen, Folterun­gen, das Anwer­ben von Kinder­sol­dat­en, Verge­wal­ti­gun­gen, Flucht und Vertrei­bun­gen sind in Teil­ge­bi­eten des zer­fal­l­en­den Staates an der Tage­sor­d­nung. Ende 2008 nah­men die Span­nun­gen zwis­chen ver­schiede­nen eth­nis­chen Grup­pen und Gemein­den wieder zu. Schut­zlos­es Opfer der kriegerischen Auseinan­der­set­zun­gen ist die Zivil­bevölkerung. Die Abschiebung würde für die Cot­tbuser Fam­i­lie M. bedeuten, in ein Land zurück­kehren zu müssen, das — wie die UNO im Feb­ru­ar 2009 fest­stellte — kurz vor ein­er human­itären Katas­tro­phe steht.

Am 1. August 2006 wur­den Jean Mpe­ka und Hor­tance M., die mit ihren Kindern unter­wegs waren, mit­ten im Cot­tbuser Stadt­teil Sach­sendorf von mehreren Per­so­n­en ras­sis­tisch ange­grif­f­en. Ein damals 24-Jähriger beschimpfte Her­rn M. als »Scheiß­neger«. Ein junges Mäd­chen ging seine Frau aggres­siv an und dro­hte mit ein­er Bier­flasche. Ein Schlag auf den Arm von Her­rn M. hin­ter­ließ keine Ver­let­zun­gen. Physis­che Fol­gen hat­te der ras­sis­tis­che Angriff nicht. Was blieb und sich ver­stärk­te: ein Gefühl der ständi­gen Bedrohung.

Sollte die Fam­i­lie M. abgeschoben wer­den, wäre dies ein fatales Sig­nal an die Täter. Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg und der Vere­in Opfer­per­spek­tive fordern ein Bleiberecht aus human­itären Grün­den für die Familie:

  • weil die men­schrechtliche Lage in der DRK ein sicheres Leben ohne kör­per­liche wie psy­chis­che Schä­den der Fam­i­lie nicht ermöglicht,
  • weil ein Bleiberecht ein deut­lich­es Sig­nal gegen rechte Gewalt und Ras­sis­mus wäre und der poli­tis­chen und gesellschaftlichen Ver­ant­wor­tung gegenüber der Fam­i­lie M. gerecht wer­den würde. Den­jeni­gen, die Migran­tinnen und Migranten mit Gewalt aus dem Land jagen wollen, würde gezeigt, dass ihre poli­tis­chen Ziele geächtet wer­den und mit einem klaren Beken­nt­nis der Sol­i­dar­ität durch ein Bleiberecht für Opfer ras­sis­tis­ch­er Gewalt geantwortet.

Infor­ma­tio­nen

Gesa Köb­ber­ling (Opfer­per­spek­tive) 0151 59100085

Antje Sim­nack (Flüchtlingsrat Bran­den­burg) 0151 27008574

Abschiebung der Cot­tbuser Fam­i­lie M. ver­hin­dern! (Aufruf des Cot­tbusser Auf­bruchs mit Link zur Peti­tion gegen die dro­hende Abschiebung.)

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