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Abschiebung super first class / 30 000 Euro für eine Chartermaschine zur Abschiebung

BEESKOW Der Kon­golese Steve Ntam­ba Wan­tam­ba, dessen
Abschiebung aus Bran­den­burg am Dien­stag gescheit­ert war, hat eine
drei­monatige Dul­dung erhal­ten. Sobald die Rück­führung des 42-Jähri­gen in die
Demokratis­che Repub­lik Kon­go erneut organ­isiert sei, könne die Duldung
jedoch wider­rufen wer­den, sagte die stel­lvertre­tende Lei­t­erin des
Ord­nungsamtes im Kreis Oder-Spree, Marlis Bre­itkreuz, am Mittwoch in
Beeskow.

 

Nach­dem die nieder­ländis­che Fluglin­ie KLM die Beförderung abgelehnt hatte,
soll nun für rund 30 000 Euro eine Char­ter­mas­chine zur Abschiebung gemietet
wer­den. Das Ver­wal­tungs­gericht Frankfurt/Oder hat­te am Vortag Eilanträge zu
der am Nach­mit­tag von Bre­men aus geplanten Abschiebung des Kongolesen
zurück­gewiesen. Die Abschiebung war den­noch auf dem Flughafen in Bremen
gescheit­ert, weil die Fluglin­ie KLM den abgelehn­ten Asyl­be­wer­ber nicht gegen
seinen Willen befördern wollte. Der Kon­golese, der seit acht Jahren in
Bran­den­burg lebt, wurde vom Bun­des­gren­zschutz ins Asylbewerberheim
Fürsten­walde gebracht.

 


 

TAZ

 

Das Lan­drat­samt Oder-Spree in Beeskow will den abgelehn­ten Asyl­be­wer­ber aus
dem Kon­go per Char­ter­flugzeug in seine Heimat brin­gen lassen. Das kostet bis
zu 30.000 Euro. Zuvor erhält der Flüchtling aber noch eine dreimonatige
Duldung

 

Bis zu 30.000 Euro — diese hüb­sche Summe für den Gebrauch eines ganzen
Flugzeugs will sich das Ord­nungsamt des Land­kreis­es Oder-Spree die geplante
Abschiebung des kon­gole­sis­chen Asyl­be­wer­bers kosten lassen. Wie die
stel­lvertre­tende Lei­t­erin des Amtes, Marlis Bre­itkreuz, in Beeskow erklärte,
muss die Behörde nun ein eigenes Char­ter­flugzeug mieten, um den abgelehnten
Flüchtling Steve Ntam­ba zurück in die Demokratis­che Repub­lik Kon­go fliegen
zu lassen.

 

Der “Abschiebling”, wie es im Behör­den­deutsch heißt, hat­te sich zweimal
dage­gen gewehrt, abgeschoben zu wer­den. Daraufhin hat­ten die Kapitäne der
Fluglin­ie KLM sich geweigert, diesen Pas­sagi­er zu befördern (taz
berichtete). Der kon­gole­sis­che Oppo­si­tionelle sollte von der
nieder­ländis­chen Air­line nach Kin­shasa gebracht wer­den. Vorgestern hat­te das
Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) die Aus­se­tung der Abschiebung des
41-Jähri­gen abgelehnt. Er habe kein Bleiberecht mehr in Deutsch­land, so
Marlis Bre­itkreuz, “die Recht­slage zwingt uns dazu”. Der abgelehnte
Asyl­be­wer­ber sei deutsch­landweit nicht der erste Flüchtling, der in einem
eigens angemieteten Flugzeug außer Lan­des gebracht werde.

 

Allerd­ings habe Ntam­ba zunächst noch eine Dul­dung von einem Vierteljahr
erhal­ten, so die Vize­be­hör­den­lei­t­erin. Inner­halb dieser drei Monate könne
der Flüchtling abgeschoben wer­den. Der Asyl­be­wer­ber habe alle Rechtsmittel
aus­geschöpft. Nur wenn neue Abschiebung­shin­dernisse im Kon­go selb­st aufträte
n, werde von der Abschiebung abge­se­hen. Sie müsse sich an Recht und Gesetz
hal­ten, so die Beamtin, und “gucke nicht nach links und rechts”.

 

Neue Abschiebung­shin­dernisse kön­nten auftreten, würde das Auswär­tige Amt
seinen jet­zt einen Jahr alten Bericht zur Lage im Kon­go aktualisieren.
Derzeit arbeit­en die Diplo­mat­en daran, da sich ger­ade die Sit­u­a­tion im
Nor­den der zen­tralafrikanis­chen Repub­lik mas­siv ver­schlechtert hat. Marlis
Bre­itkreuz betonte jedoch, dass für ihre Entschei­dung der aktuellste
Lage­bericht gelte — und das sei eben der vom Som­mer let­zten Jahres.

 

Nach Auskun­ft von Ntam­bas Anwalt Rolf Stah­mann aus Berlin wird sein Mandat
nun erst ein­mal aus der Abschiebe­haft ent­lassen. Von Bre­men, wo der Flug
nach Kin­shasa starten sollte, werde der Flüchtling voraus­sichtlich wieder in
seine Asyl­be­wer­berun­terkun­ft zurück­kehren. Ntam­ba hat­te zuvor jahre­lang in
Fürsten­walde gelebt, mit Dul­dung und Arbeitserlaubnis.

 

“Vorstell­bar” sei tat­säch­lich, dass das Lan­drat­samt für 30.000 Euro ein
Flugzeug nur für diesen einen abgelehn­ten Asyl­be­wer­ber miete, so der Anwalt.
Möglich aber sei auch, dass die Behör­den erst ein­mal mehrere “Abschieblinge”
aus unter­schiedlichen Län­dern Afrikas sam­melten, um sie dann gemeinsam
abzuschieben. Das wäre dann, so Stah­mann, “die große Tour”.

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