BEESKOW Der Kongolese Steve Ntamba Wantamba, dessen
Abschiebung aus Brandenburg am Dienstag gescheitert war, hat eine
dreimonatige Duldung erhalten. Sobald die Rückführung des 42-Jährigen in die
Demokratische Republik Kongo erneut organisiert sei, könne die Duldung
jedoch widerrufen werden, sagte die stellvertretende Leiterin des
Ordnungsamtes im Kreis Oder-Spree, Marlis Breitkreuz, am Mittwoch in
Beeskow.
Nachdem die niederländische Fluglinie KLM die Beförderung abgelehnt hatte,
soll nun für rund 30 000 Euro eine Chartermaschine zur Abschiebung gemietet
werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hatte am Vortag Eilanträge zu
der am Nachmittag von Bremen aus geplanten Abschiebung des Kongolesen
zurückgewiesen. Die Abschiebung war dennoch auf dem Flughafen in Bremen
gescheitert, weil die Fluglinie KLM den abgelehnten Asylbewerber nicht gegen
seinen Willen befördern wollte. Der Kongolese, der seit acht Jahren in
Brandenburg lebt, wurde vom Bundesgrenzschutz ins Asylbewerberheim
Fürstenwalde gebracht.
TAZ
Das Landratsamt Oder-Spree in Beeskow will den abgelehnten Asylbewerber aus
dem Kongo per Charterflugzeug in seine Heimat bringen lassen. Das kostet bis
zu 30.000 Euro. Zuvor erhält der Flüchtling aber noch eine dreimonatige
Duldung
Bis zu 30.000 Euro — diese hübsche Summe für den Gebrauch eines ganzen
Flugzeugs will sich das Ordnungsamt des Landkreises Oder-Spree die geplante
Abschiebung des kongolesischen Asylbewerbers kosten lassen. Wie die
stellvertretende Leiterin des Amtes, Marlis Breitkreuz, in Beeskow erklärte,
muss die Behörde nun ein eigenes Charterflugzeug mieten, um den abgelehnten
Flüchtling Steve Ntamba zurück in die Demokratische Republik Kongo fliegen
zu lassen.
Der “Abschiebling”, wie es im Behördendeutsch heißt, hatte sich zweimal
dagegen gewehrt, abgeschoben zu werden. Daraufhin hatten die Kapitäne der
Fluglinie KLM sich geweigert, diesen Passagier zu befördern (taz
berichtete). Der kongolesische Oppositionelle sollte von der
niederländischen Airline nach Kinshasa gebracht werden. Vorgestern hatte das
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) die Aussetung der Abschiebung des
41-Jährigen abgelehnt. Er habe kein Bleiberecht mehr in Deutschland, so
Marlis Breitkreuz, “die Rechtslage zwingt uns dazu”. Der abgelehnte
Asylbewerber sei deutschlandweit nicht der erste Flüchtling, der in einem
eigens angemieteten Flugzeug außer Landes gebracht werde.
Allerdings habe Ntamba zunächst noch eine Duldung von einem Vierteljahr
erhalten, so die Vizebehördenleiterin. Innerhalb dieser drei Monate könne
der Flüchtling abgeschoben werden. Der Asylbewerber habe alle Rechtsmittel
ausgeschöpft. Nur wenn neue Abschiebungshindernisse im Kongo selbst aufträte
n, werde von der Abschiebung abgesehen. Sie müsse sich an Recht und Gesetz
halten, so die Beamtin, und “gucke nicht nach links und rechts”.
Neue Abschiebungshindernisse könnten auftreten, würde das Auswärtige Amt
seinen jetzt einen Jahr alten Bericht zur Lage im Kongo aktualisieren.
Derzeit arbeiten die Diplomaten daran, da sich gerade die Situation im
Norden der zentralafrikanischen Republik massiv verschlechtert hat. Marlis
Breitkreuz betonte jedoch, dass für ihre Entscheidung der aktuellste
Lagebericht gelte — und das sei eben der vom Sommer letzten Jahres.
Nach Auskunft von Ntambas Anwalt Rolf Stahmann aus Berlin wird sein Mandat
nun erst einmal aus der Abschiebehaft entlassen. Von Bremen, wo der Flug
nach Kinshasa starten sollte, werde der Flüchtling voraussichtlich wieder in
seine Asylbewerberunterkunft zurückkehren. Ntamba hatte zuvor jahrelang in
Fürstenwalde gelebt, mit Duldung und Arbeitserlaubnis.
“Vorstellbar” sei tatsächlich, dass das Landratsamt für 30.000 Euro ein
Flugzeug nur für diesen einen abgelehnten Asylbewerber miete, so der Anwalt.
Möglich aber sei auch, dass die Behörden erst einmal mehrere “Abschieblinge”
aus unterschiedlichen Ländern Afrikas sammelten, um sie dann gemeinsam
abzuschieben. Das wäre dann, so Stahmann, “die große Tour”.