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Bundeswehr unter Beschuss

Kampf gegen das “Bom­bo­drom” geht weit­er. Mit zwölf Kla­gen wollen Gemeinden,
Unternehmen und Umweltver­bände den Bomben­ab­wurf­platz in Brandenburg
ver­hin­dern. Recht­san­walt der Geg­n­er set­zt der Bun­deswehr eine Frist bis zum
8. August

 

Ins­ge­samt zwölf Kla­gen gegen den Bomben­ab­wurf­platz Bom­bo­drom sind gestern
vor dem Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam ein­gere­icht wor­den. Recht­san­walt Geulen
hat sich schon auf Kampf eingestellt “Wir haben gute Waf­fen, unser Pulver
ist trock­en.” Eben­falls gestern unter­richtete Geulen auch das
Vertei­di­gungsmin­is­teri­um über die Klageer­he­bung und forderte, die
auf­schiebende Wirkung der Kla­gen bis zum 8. August anzuerken­nen. Das
Vertei­di­gungsmin­is­teri­um hat­te in dem Bescheid keinen sofor­ti­gen Vollzug
ange­ord­net, weshalb die Kla­gen grund­sät­zlich auf­schiebende Wirkung hätten.
Sollte der Vol­lzug nachträglich ange­ord­net wer­den, will Geulen die
Inbe­trieb­nahme per einst­weilige Ver­fü­gung aufhal­ten “Am 18. August fliegt
die Bun­deswehr nicht über dem Bom­bo­drom und danach auch nicht.”

 

Die Kla­gen set­zen an drei ver­schiede­nen Punk­ten an. Die Gemein­den klagen
gegen die Nutzung ihres Grun­des, Bodens und Luftraumes und die damit
ver­bun­de­nen Beein­träch­ti­gun­gen. Die Touris­mus-Unternehmen liegen in der
nördlichen Anflugschneise zum Bom­bo­drom und kla­gen gegen die Lärmbelastung
durch Tief­flieger. Die dür­fen dort bis auf 150 Meter run­terge­hen. Laut
Geulen über­schre­it­et die Lärm­be­las­tung “alles bish­er in Europa Dagewesene”.
Eines der betrof­fe­nen Hotels liegt im Müritz-Nation­al­park, der nach den
Pla­nun­gen der Bun­deswehr erst­mals in der Geschichte über­haupt überflogen
wird — mit bis zu 75 Tief­fliegern täglich. “Das Hotel kann zumachen, wenn
das Bom­bo­drom kommt”, stellt Geulen fest. Dabei seien die Investi­tio­nen der
Touris­mus­branche sehr viel höher als die ein­er möglichen Gar­ni­son in
Witt­stock. “Der Dilet­tan­tismus der Bun­deswehr ist beispiel­los”, ent­fährt es
Geulen angesichts der Pla­nun­gen. Chris­t­ian Gilde, Lan­drat von
Ost­prig­nitz-Rup­pin, sieht 1.000 Arbeit­splätze in Gefahr, 80 Prozent des
Touris­mus finde im Umfeld des Platzes statt.

 

Die dritte Kläger­gruppe, die Umweltver­bände, argu­men­tieren mit den nach
EU-Richtlin­ien geschützten Gebi­eten der Region. Das Bom­bo­drom selb­st ist zu
80 Prozent geschütztes Habi­tat, mehr als 10 Prozent sind zusät­zlich direkt
betrof­fen. Die Bun­deswehr müsste eine Verträglichkeit­sprü­fung durchführen.
Die EU-Kom­mis­sion über­prüft den Fall Bom­bo­drom erneut, sie hat­te aufgrund
falsch­er Zahlen grünes Licht gegeben. Da die Habi­tate unter €päis­ches
Recht fall­en, kön­nte bald sog­ar die EU-Kom­mis­sion der Bun­deswehr das
Übungs­bomben in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de untersagen.

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