Kampf gegen das “Bombodrom” geht weiter. Mit zwölf Klagen wollen Gemeinden,
Unternehmen und Umweltverbände den Bombenabwurfplatz in Brandenburg
verhindern. Rechtsanwalt der Gegner setzt der Bundeswehr eine Frist bis zum
8. August
Insgesamt zwölf Klagen gegen den Bombenabwurfplatz Bombodrom sind gestern
vor dem Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht worden. Rechtsanwalt Geulen
hat sich schon auf Kampf eingestellt “Wir haben gute Waffen, unser Pulver
ist trocken.” Ebenfalls gestern unterrichtete Geulen auch das
Verteidigungsministerium über die Klageerhebung und forderte, die
aufschiebende Wirkung der Klagen bis zum 8. August anzuerkennen. Das
Verteidigungsministerium hatte in dem Bescheid keinen sofortigen Vollzug
angeordnet, weshalb die Klagen grundsätzlich aufschiebende Wirkung hätten.
Sollte der Vollzug nachträglich angeordnet werden, will Geulen die
Inbetriebnahme per einstweilige Verfügung aufhalten “Am 18. August fliegt
die Bundeswehr nicht über dem Bombodrom und danach auch nicht.”
Die Klagen setzen an drei verschiedenen Punkten an. Die Gemeinden klagen
gegen die Nutzung ihres Grundes, Bodens und Luftraumes und die damit
verbundenen Beeinträchtigungen. Die Tourismus-Unternehmen liegen in der
nördlichen Anflugschneise zum Bombodrom und klagen gegen die Lärmbelastung
durch Tiefflieger. Die dürfen dort bis auf 150 Meter runtergehen. Laut
Geulen überschreitet die Lärmbelastung “alles bisher in Europa Dagewesene”.
Eines der betroffenen Hotels liegt im Müritz-Nationalpark, der nach den
Planungen der Bundeswehr erstmals in der Geschichte überhaupt überflogen
wird — mit bis zu 75 Tieffliegern täglich. “Das Hotel kann zumachen, wenn
das Bombodrom kommt”, stellt Geulen fest. Dabei seien die Investitionen der
Tourismusbranche sehr viel höher als die einer möglichen Garnison in
Wittstock. “Der Dilettantismus der Bundeswehr ist beispiellos”, entfährt es
Geulen angesichts der Planungen. Christian Gilde, Landrat von
Ostprignitz-Ruppin, sieht 1.000 Arbeitsplätze in Gefahr, 80 Prozent des
Tourismus finde im Umfeld des Platzes statt.
Die dritte Klägergruppe, die Umweltverbände, argumentieren mit den nach
EU-Richtlinien geschützten Gebieten der Region. Das Bombodrom selbst ist zu
80 Prozent geschütztes Habitat, mehr als 10 Prozent sind zusätzlich direkt
betroffen. Die Bundeswehr müsste eine Verträglichkeitsprüfung durchführen.
Die EU-Kommission überprüft den Fall Bombodrom erneut, sie hatte aufgrund
falscher Zahlen grünes Licht gegeben. Da die Habitate unter €päisches
Recht fallen, könnte bald sogar die EU-Kommission der Bundeswehr das
Übungsbomben in der Kyritz-Ruppiner Heide untersagen.