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Abschiebung von Familie Bunjaku ist “Unrecht”

COTTBUS Der Cot­tbuser Gen­er­al­su­per­in­ten­dent Rolf Wis­chnath hat die vom Pots­damer Innen­min­is­teri­um angewiesene Abschiebung der Koso­vo-Fam­i­lie Bun­jaku scharf kri­tisiert. “Das ist im Gewand des Rechts ein­herge­hen­des Unrecht”, sagte Wis­chnath. Die Fam­i­lie sei seit langer Zeit in Guben inte­gri­ert. Der Kirchen­mann ist auch Vor­sitzen­der des Bran­den­burg­er Aktions­bünd­niss­es gegen Gewalt, Recht­sex­trem­is­mus und Fremdenfeindlichkeit.
Wis­chnath betonte, die Guben­er, “die anson­sten als frem­den­feindliche Außenos­tler diskred­i­tiert” wür­den, hät­ten sich für das Verbleiben der Fam­i­lie einge­set­zt. “Endlich ein anderes Sig­nal aus Guben”, sagte er. Den­noch sei nun nach langem Stre­it zwis­chen dem Spree-Neiße-Lan­drat Dieter Friese (SPD) und dem Innen­min­is­teri­um der Lan­drat ulti­ma­tiv darauf hingewiesen wor­den, der Anord­nung des Min­is­teri­ums Folge zu leis­ten, die Fam­i­lie abschieben zu lassen. In ein­er so befremdlichen Recht­slage könne der Min­is­ter offenkundig nicht der Men­schlichkeit fol­gen, so Wis­chnath. Das Innen­min­is­teri­um hat­te am ver­gan­genen Don­ner­stag die Abschiebung angewiesen. Grund: Die Gefahr ein­er möglichen Ver­fol­gung des Fam­i­lien­vaters Bun­jaku könne mit hin­re­ichen­der Wahrschein­lichkeit aus­geschlossen wer­den. Die Fam­i­lie hätte Deutsch­land ursprünglich bere­its im Sep­tem­ber ver­lassen müssen. Lan­drat Friese hat­te aber damals eine ein­jährige Dul­dung ausgesprochen. 

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