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Abschiebungen in den Kongo: Flüchtlingsrat fordert Abschiebestopp

Dro­hende Abschiebun­gen in die DR Kon­go – Flüchtlingsrat Bran­den­burg fordert sofor­ti­gen Abschiebestopp! 

Pressekon­ferenz des Flüchtlingsrats Brandenburg
zur Sit­u­a­tion in DR Kongo

Am 30.07.2003 sollte der Kon­golese Steve Wan­tam­ba Ntam­ba nach 8 Jahren Leben und Arbeit in Deutsch­land (Bran­den­burg) zum drit­ten Mal in die DR Kon­go abgeschoben wer­den. Bere­its die ersten bei­den Abschiebev­er­suche wur­den abge­brochen, weil der Flüchtling ankündigte, er werde sich gegen die Abschiebung wehren. Auch die dritte Abschiebung kam nicht zu Stande, weil sich bun­desweit — unter anderem der Flüchtlingsrat Bran­den­burg — Men­schen für Her­rn Ntam­ba ein­set­zten und sich die Flugge­sellschaft KLM weigerte, Flüchtlinge gegen ihren Willen zu transportieren. 

Herr Ntam­ba ist kein Einzelfall! Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg fordert einen sofor­ti­gen Abschiebestopp nach DR Kongo! 

Zur Sit­u­a­tion in der DR Kon­go laden wir ein zu einer 

Pressekon­ferenz

mit Vertretern der Oppo­si­tion­spartei UDPS,

von Abschiebung bedro­ht­en Kongolesen,

Pater Schmid (ehe­mal. Mis­sion­ar in Zaire/DR Kongo),

A. Bun­ga Paulo von der Afrikanis­chen Öku­menis­chen Kirche (ange­fragt)

am 7.8.2003, 10:30 Uhr,

im al globe, Char­lot­ten­str. 31, 14467 Pots­dam, 1. Stock 

Viele Gründe sprechen für einen Abschiebestopp: 

Von Men­schen, die in let­zter Zeit die DR Kon­go bereisen kon­nten, war zu erfahren, dass Per­so­n­en afrikanis­ch­er Herkun­ft sofort bei Ankun­ft am Flughafen inten­siv durch­sucht und zunächst ein­mal fest­ge­hal­ten wer­den. Wer Geld anbi­etet und am Flughafen von Ange­höri­gen erwartet wird, kann den Flughafen dann vielle­icht verlassen. 

In dem Reise­bericht ( Juni 2003 ) von Alfon­so Bun­ga Paulo von der Afrikanis­chen Öku­menis­chen Kirche heißt es: “Kon­gole­sis­che Staat­sange­hörige, die sich län­gere Zeit außer­halb des Kon­go aufge­hal­ten haben, wer­den beson­ders scharf kon­trol­liert, ins­beson­dere wenn davon aus­ge­gan­gen wird, dass es sich um einen ehe­ma­li­gen Asyl­suchen­den han­delt, der län­gere Zeit in Europa gelebt und anlässlich sein­er Asy­lantrag­stel­lung den Kon­go ver­rat­en hat.” In diesen Fällen könne davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass sie inhaftiert wer­den. Im Gefäng­nis erwartet sie Folter, aber mit Sicher­heit kein fair­er Prozess. Men­schen­rechtler und Jour­nal­is­ten, die z.B. über das Mas­sak­er von Kisan­gani 2002 berichteten, wur­den schikaniert und gefoltert. 

Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tio­nen wer­den sys­tem­a­tisch in ihrer Arbeit behin­dert und bedro­ht. So ist der Präsi­dent der inter­na­tion­al ange­se­henen und bedeu­tend­sten Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tion im Land, “La Voix des sans Voix” ( VSV) gezwun­gen, seit Ende Dezem­ber 02 ver­steckt zu leben. Er hat­te zuvor öffentlich gegen die Wiedere­in­führung der Voll­streck­ung der Todesstrafe protestiert. 

Mit dem Friedensver­trag von Pre­to­ria vom 17.12.2002 wurde zwar eine Über­gangsregierung mit allen am Krieg beteiligten Parteien gegrün­det, aber die UDPS unter Eti­enne Tshiseke­di ist seit dem nicht mehr dabei. Somit sind auch die Mit­glieder der UDPS, die in Deutsch­land um Asyl bit­ten, als Oppo­si­tion­spoli­tik­er von Ver­fol­gun­gen und Folter bedro­ht. “Die Bil­dung dieser All­parteien­regierung wird indes den Krieg in der DR Kon­go nicht automa­tisch been­den.”, so die Kon­rad-Ade­nauer-Stiftung e.V. in einem poli­tis­chen Kurzbericht. Die UPC hat bere­its ihre Ablehnung der Über­gangsregierung zum Aus­druck gebracht, da sie sich nicht aus­re­ichend vertreten sieht. Auch die Bun­deszen­trale für poli­tis­che Bil­dung ist der Ansicht: “Die DR Kon­go befind­et sich bere­its im fort­geschrit­te­nen Sta­di­um des Staat­sz­er­falls … eine Wieder­her­stel­lung der staatlichen Ein­heit ist nicht abse­hbar.” (Heft 264, Afrika). 

Gesund­heitsver­sorgung und hygien­is­che Ver­hält­nisse sind lebens­bedrohlich ger­ade für Men­schen, deren Immun­sys­tem der ausseror­dentlichen Belas­tung auf­grund der Gewöh­nung an €päis­che Ver­hält­nisse nicht stand­hält. Selb­st in der Haupt­stadt Kin­shasa gibt es keine funk­tion­ierende Strom- und Wasserver­sorgung. 40 % der Bevölkerung haben gar keinen Zugang zur Gesund­heitsver­sorgung. Die Sterblichkeit­srate ist die höch­ste der Welt. Das zeigt auch die extrem hohe Kinder­sterblichkeit z.B. durch Krankheit­en wie Typhus, Malar­ia oder ganz ein­fach durch Unterernährung. 

Für die in der DR Kon­go leben­den Men­schen gibt es keine Arbeit, aber noch viel weniger für Men­schen, die nach langem Aufen­thalt in Europa hier­her abgeschoben wer­den und deren famil­iäre und fre­und­schaftliche Kon­tak­te völ­lig abge­brochen sind. Es herrscht Armut und Krim­i­nal­ität, Kinder leben auf der Straße und sind gezwun­gen sich zu pros­ti­tu­ieren um über­leben zu kön­nen. Den Schulbe­such kön­nen sich nur die wenig­sten Eltern leis­ten, was zur Folge hat, dass nur 14 % aller schulpflichti­gen Kinder die Schule besuchen. Ohne Geld gibt es keine Über­leben­schance und Rück­kehrer haben keine Möglichkeit, ihren Leben­sun­ter­halt zu sich­ern. Es gibt keine Arbeit und keine Unterkün­fte für sie.” Reisewege über Land gel­ten als abso­lut unsicher. 

Trotz dem Abkom­men vom Dezem­ber 02 hal­ten Kämpfe in allen Lan­desteilen an. Am 17. April 03 hat die Men­schen­recht­skom­mis­sion der Vere­in­ten Natio­nen aus­drück­lich ihre Sorge über die anhal­tenden Ver­let­zun­gen der Men­schen­rechte und des human­itären Völk­er­rechts in der Demokratis­chen Repub­lik Kon­go, beson­ders — aber nicht nur — in Ituri und dem Osten des Lan­des aus­ge­drückt. Die Fälle willkür­lich­er Hin­rich­tun­gen des “Ver­schwinden­lassens”, von Folter, Mis­shand­lun­gen und Inhaftierung hal­ten an. 

Kann man also wirk­lich guten Gewis­sens in die DR Kon­go abschieben? 

Flüchtlingsrat Bran­den­burg

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